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ᐅ Haus / Grundstück bei Erbfall oder Schenkung schätzen lassen


Erstellt am: 01.06.2019 15:39

Anoxio 01.06.2019 15:39
Servus beinand,

ich hatte keine Ahnung, wo meine Frage am besten aufgehoben ist, daher hier rein.

Wie wird ein Haus (und das Grundstück) z.B. im Erbfall oder bei einer Schenkung geschätzt? Geht es da rein nach Größe/Baujahr oder schaut sich da ein Gutachter wirklich konkret das Haus an? Wenn z.B. Teile des Hauses "im Rohbau" sind, müsste das doch den Preis senken?

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Nordlys 01.06.2019 16:03
Es gibt in den Landkreisen Gutachterausschüsse. wende Dich an Deinen, erfrage ihn beim Kreisbauamt, und rede mit denen.

ypg 01.06.2019 16:24
Nur Gutachter sind „gerichtsfest“.
Man kann das Haus ja auch von einem Makler oder so schätzen lassen, aber solche Werte sind anfechtbar.

Anoxio 01.06.2019 16:29
Hintergrund: Es geht um die Frage, ob bzw. in welcher Höhe eine Schenkungssteuer oder (spääääter) Erbschaftssteuer fällig wäre. Es soll ein Haus per Schenkung übertragen werden, um damit - im Laufe der Jahre - einer eventuellen Erbschaftssteuer auszuweichen.

HilfeHilfe 01.06.2019 16:45
Gibt doch Freibeträge . glaub 500k bei Schenkung . Das muss aber eine villenähnliche Ruine sein um drüber zu kommen . Aber wie immer gilt , rechnet man sich arm schaut das Finanzamt genau hin . Erst recht in Gebieten mit teureren Immobilien

Anoxio 01.06.2019 17:14
Es ist eben die Frage, ob das nur auf dem Papier entschieden und festgelegt wird oder ob da wirklich auch der Sanierungs-/Ausbau-/Erneuerungsbedarf mit eingerechnet wird. Aber dann werde ich mich mal mit dem Kreisbauamt auseinandersetzen Danke
schenkunggutachterkreisbauamterbschaftssteuer