ᐅ Haus / Grundstück bei Erbfall oder Schenkung schätzen lassen
Erstellt am: 01.06.19 15:39
Ihr schlittert damit in den Raum des StGB... nur mal so am Rande erwähnt Auch wenn Ihr das nicht wahrhaben wollt: irgendein Unterdelikt des 263er greift da, zb Täuschung.
Aber Du sagst ja selbst:
Aber Du sagst ja selbst:
Fummelbrett schrieb:
Zu sehr "zaubern" wollen wir da nicht,
L
LordNibbler17.06.19 22:24Falls relevant auch dran denken, dass bei einer Schenkung mit einem Wohnungsnießbrauchrecht der Pflichtanteil für Erben nicht linear in 10 Jahren verschwindet, sonder vollumfänglich bestehen bleibt. Unter Umständen sogar nachteilig für die Freibeträge des Beschenkten und dann Erben.