ᐅ Haus / Grundstück bei Erbfall oder Schenkung schätzen lassen
Erstellt am: 01.06.2019 15:39
ypg 01.06.2019 21:30
Ihr schlittert damit in den Raum des StGB... nur mal so am Rande erwähnt Auch wenn Ihr das nicht wahrhaben wollt: irgendein Unterdelikt des 263er greift da, zb Täuschung.
Aber Du sagst ja selbst:
Aber Du sagst ja selbst:
Fummelbrett schrieb:
Zu sehr "zaubern" wollen wir da nicht,
Anoxio 02.06.2019 14:35
Nee, es soll da wirklich schon legal zugehen. Tricksen wollen wir nicht, es steht ja eh erst einmal die Frage im Raum, wie das Anwesen bewertet wird.
Anoxio 02.06.2019 14:37
Und wenn Schwiegermutter ihr Häuschen "vorzeitig" übertragen mag, bekommt sie eh das Wohnrecht, so oder so. Steht ganz außer Frage.
LordNibbler 17.06.2019 22:24
Falls relevant auch dran denken, dass bei einer Schenkung mit einem Wohnungsnießbrauchrecht der Pflichtanteil für Erben nicht linear in 10 Jahren verschwindet, sonder vollumfänglich bestehen bleibt. Unter Umständen sogar nachteilig für die Freibeträge des Beschenkten und dann Erben.