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ᐅ Haus-Finanzierung: Günstiger von Eltern kaufen, Ausgleich festhalten


Erstellt am: 15.03.21 23:00

pagoni202016.03.21 13:20
Imke2020 schrieb:

Vielen Dank für eure Meinungen. Ihr helft mir sehr. Ich hatte die ganze Zeit ein diffuses Gefühl, dass es nicht passt.
Eure Einwände haben für mich klarer gemacht, was mich stört.

Wir werden für uns einen Preis festlegen, der uns das Haus wert ist. Entweder verkaufen Sie es an uns für diesen Preis oder Sie versuchen es am freien Markt zu verkaufen. Wenn wir es für den Preis bekommen, möchten wir keine Verpflichtungen in der Zukunft. Dann ist das klar getrennt. Lieber bezahlen wir jetzt mehr "als wir müssten" aber dafür gibt es keine offenen Posten die in Zukunft bedacht werden müssen.
Yepppppp, das ist eine gute Entscheidung und ich verstehe, dass man das nicht gleich sieht.
Es ist weder eine Frage von Misstrauen noch von negativem Denken, sondern von langfristiger Klarheit und Unabhängikeit.
Alex198716.03.21 13:57
Wäre es denn nicht beispielsweise möglich einen Kaufvertrag über 650.000 EUR (tatsächlicher Wert des Hauses) abzuschließen und zeitgleich einen Darlehensvertrag mit den Eltern über 150.000 EUR abzuschließen, so dass zunächst nur 500.000 gezahlt werden müssen. Das Darlehen wäre zinsfrei und teile könnten beispielsweise im Rahmen einer Schenkung oder eines vorgezogenen Erbes erlassen werden. Wenn der Erbfall eintritt und ein Rest bleibt hätte der Bruder Anspruch auf Auszahlung der hälfte oder so ähnlich. So könnte man Zinsen umgehen und der Bruder würde auch nicht leer ausgehen.
ypg16.03.21 14:21
Tassimat schrieb:

Einigt euch jetzt auf einen finalen Preis, und blos keine langfristigen Verträge.
Würd ich nicht machen.
Der Knoten ist entwirrt: klare Verhältnisse, da die Zinsersparnis Zerwürfnisse oder Streit nicht wert ist.
Aber Du sagst selbst: Kompromisse muss/sollte man machen. Allerdings keine Faulen: ohne Garten ist ein Haus für Kinder nicht viel Wert, wäre aber das Argument für ein Haus. Werdet Ihr also mit dem Haus glücklich? Ist es das, warum Ihr Eure Wohnsituation ändern wollt? Oder eher Regen/Traufe?
Die Eltern sollten ihr Haus gut/besser auf dem Markt verkaufen. Dann können sie Euch finanziell unterstützen, Bruder und Bruder gleichermaßen.
pagoni202016.03.21 14:30
Alex1987 schrieb:

Wäre es denn nicht beispielsweise möglich einen Kaufvertrag über 650.000 EUR (tatsächlicher Wert des Hauses) abzuschließen und zeitgleich einen Darlehensvertrag mit den Eltern über 150.000 EUR abzuschließen, so dass zunächst nur 500.000 gezahlt werden müssen.
In BaWü wären für diese amtlichen 150k mehr dann schon einmal €7.500.- mehr an Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Ein Darlehensvertrag, ist er tatsächlich ernsthaft gemeint, müsste auch gesichert werden, was wiederum schwierig wäre. Ohne eine Sicherung schaut evtl. der Bruder wieder in die Röhre oder muss zumindest damit rechnen.
Alex1987 schrieb:

Wenn der Erbfall eintritt und ein Rest bleibt hätte der Bruder Anspruch auf Auszahlung der hälfte oder so ähnlich.
....es bleibt bei dem genannten "so ähnlich" was für den Bruder unangenehm sein kann/wird und eben nicht klar und kalkulierbar geregelt ist.
Alex1987 schrieb:

So könnte man Zinsen umgehen
....die aber FREI machen von familiären Zwängen und Risiken und zudem aufzuwioegen sind gegen Notarkosten für Verträge erc. sowie der höheren Steuer.
Warum all das? Um ein paar Euro vermeintlich zu sparen?
Ich stamme ja aus Eurem Wohnkreis und glaube daher zusätzlich, dass sich vlt. etwas finden ließe, wenn man einige km weiter Richtung Nord-Osten geht der Region. Nicht der aktuelle Traum vielleicht aber das Haus der Eltern ist ja auch nicht der Traum und zusätzlich diese Zeitbombe.....
Grundaus16.03.21 15:59
Grunderwerbsteuer fällt bei direkten Verwandten nicht an. Notarkosten sind höher und die spätere Grundsteuer bei 650 anstelle 500t€ Kaufpreis. Ich weiß nicht warum ihr alles so kompliziert machen wollt und die 80t€ Restschuld und die Wertsteigerung mit einrechnet. Lasst das Haus schätzen, es muss ja kein offizielles Wertgutachten sein (dauert und kostet) und euer Kaufpreis zu diesem Wert ist eine Schenkung. Wie das mit dem Bruder ausgeglichen wird, ist die Sache eurer Eltern. Schenkungen egal welcher Art haben die Eigenschaft, das der Schenker keinen Einfluß mehr hat
pagoni202016.03.21 16:45
Grundaus schrieb:

Grunderwerbsteuer fällt bei direkten Verwandten nicht an.
Ok Danke, das war mir nicht bekannt, wie Du abwer schreibst erhöhen sich eben die anderen Dinge.
Grundaus schrieb:

Schenkungen egal welcher Art haben die Eigenschaft, das der Schenker keinen Einfluß mehr hat
Da hast Du sachlich absolut Recht; leider wird so etwas in der Euphorie oftmals so nicht beim Namen benannt und ist dann oft lange später noch der Keim von Familiendramen.
Grundaus schrieb:

Wie das mit dem Bruder ausgeglichen wird, ist die Sache eurer Eltern.
Auch das ist rein sachlich betrachtet absolut richtig, jedoch wirken insbes. in der Familie Emotionen deutlich heftiger, weil man oftmals damit Erwartungen verbindet.....jede Seite andere.
Geld- oder Werteverschiebung in der Familie ist bekanntermaßen problembehaftet. Hinzu mkoimmt die Tatsache, dass man €100.- deutlich einfacher untereinander teilt als €100.000.-
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