ᐅ Haftung bei Fehlern in der Planung
Erstellt am: 06.08.23 20:12
Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn der Architektur einen Fehler bei der Planung (In diesem Fall bei der Entwässerungsplanung) macht? Der Fehler ist erst später aufgekommen und dadurch musste eine neue Baugenehmigung eingeholt werden und alles hat sich nach hinten verschoben. Deswegen konnte die Preisgarantie des Fertighausbauers nicht eingehalten werden.
Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war. Dadurch hat sich die Planung des Entwässerungsplanes zusätzlich in die Länge gezogen.
Ist die Preiserhöhung rechtens bzw. wer muss dafür haften oder muss der Bauherr hier in den sauren Apfel beißen?
Vielen Dank für Antworten!
wie verhält es sich, wenn der Architektur einen Fehler bei der Planung (In diesem Fall bei der Entwässerungsplanung) macht? Der Fehler ist erst später aufgekommen und dadurch musste eine neue Baugenehmigung eingeholt werden und alles hat sich nach hinten verschoben. Deswegen konnte die Preisgarantie des Fertighausbauers nicht eingehalten werden.
Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war. Dadurch hat sich die Planung des Entwässerungsplanes zusätzlich in die Länge gezogen.
Ist die Preiserhöhung rechtens bzw. wer muss dafür haften oder muss der Bauherr hier in den sauren Apfel beißen?
Vielen Dank für Antworten!
B
Bau-beendet06.08.23 22:04Warum stellt man so eine Frage nicht einem Fachmann aka Rechtsanwalt der sattelfest ist in diesen Dingen, als ein Forum zu fragen, was am Ende auch eine falsche Info sein kann ?!
H
hanghaus202307.08.23 12:13Mit so wenig Informationen bekommst nicht mal von einem Anwalt eine brauchbare Antwort.
MMn haftet der Planersteller für sein Werk. Was sagt denn der Vertrag zur Haftung?
MMn haftet der Planersteller für sein Werk. Was sagt denn der Vertrag zur Haftung?
H
hanghaus202307.08.23 12:15Bau-beendet schrieb:
Warum stellt man so eine Frage nicht einem Fachmann aka Rechtsanwalt der sattelfest ist in diesen Dingen, als ein Forum zu fragen, was am Ende auch eine falsche Info sein kann ?!Weil man eventuell gern eine zweite Meinung hören möchte. Dazu ist doch das Forum da._Diagas_ schrieb:
Der Architekt wurde vom Vertriebler des Fertighausanbieters gestellt bzw. empfohlen. Es gibt aber einen eigenen Vertrag mit diesem Architekten.Das klingt verwirrend ..._Diagas_ schrieb:
Außerdem wurde bei Unterzeichnung des Bauvertrages ein falsches Bodengutachten vorgelegt. Dieses war nur für eine Bodenplatte geeignet, nicht aber für einen Keller, der gefordert war.... das noch ein bißchen mehr, und erst recht dieses aus einem anderen Thread ..._Diagas_ schrieb:
Darf ich fragen, was bei deinem Bau schief gelaufen ist und ob alles gut ausgegangen ist? Könnten wir uns einmal über die Firma Hans Erhard Massivbau austauschen?wieviele Häuser baust Du denn gerade ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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