W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstücksteil kaufen - vorübergehend zurück verpachten


Erstellt am: 22.06.21 15:30

Christian_p22.06.21 15:30
Hallo zusammen,
wir planen aktuell den Anbau eines Bestandshauses in einem Mischgebiet in Bayern. Eine der Optionen wäre der Anbau in westlicher Richtung, wobei wir hier zu nahe an das Nachbargrundstück kämen. Wir erwägen daher den Kauf eines Grundstücksteils vom Nachbarn (Gewerbegebiet), welchen wir dann als Abstandsfläche nutzen würden (Bau nicht auf dem zugekauften Grundstück, sondern nur bis an die Grenze). Das Nachbargrundstück ist aktuell noch fast zwei Jahre verpachtet, somit wäre eine Nutzung / Bebauung sowieso nicht unmittelbar möglich. Mein Plan wäre aktuell das Grundstück zu kaufen und für einen Betrag X bis zum Datum Y an den Verkäufer zu verpachten, so dass sein Pachtverhältnis nicht beeinträchtigt wäre.
Dieser Idee hat der Nachbar grundsätzlich zugestimmt, Details dazu müssen wir noch besprechen bzw. mit dem Notar klären (so weit sind wir jedoch noch nicht).

Eine weiter Möglichkeit wäre wohl die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn, zu diesem Vorschlag kam nur Mäßige Begeisterung ;-)

Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich einfach so ein Teil eines Gewerbegrundstücks (120 von 14.000 m2) an mein Grundstück (700 m2) angliedern kann.
Natürlich kann mir hier verbindlich nur der Notar helfen, vielleicht hat jemand von euch schon ähnliches gemacht bzw. kennt sich mit dieser Situation aus und / oder hat eine weiter Idee, wie man hier vorgehen könnte.

Danke schon mal
Christian
11ant22.06.21 17:00
Christian_p schrieb:

Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich einfach so ein Teil eines Gewerbegrundstücks (120 von 14.000 m2) an mein Grundstück (700 m2) angliedern kann.
Das an sich halte ich für unproblematisch. Für den Spezialaspekt, einen Flurstücksteil aus einem GE an ein Flurstück aus einem MI (MD ?) anzuschmelzen, wartest Du wohl besser auf ;-)
Ich könnte mir als günstiger gangbar vorstellen, Du erwürbest den abzumarkenden Flurstücksteil ohne ihn anzuschmelzen, und übernähmest dann darauf eine Abstandsfläche von Dir selbst. Wäre diese Fläche für sich genommen als eigenständiges Flurstück an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzend "erschlossen" ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Christian_p22.06.21 17:08
Hallo
danke für deine Einschätzung.
Nein, dieser Grundstücksteil wäre alleine nicht erschlossen, also keine angrenzende Straße.
Zukünftig wäre dies jedoch vielleicht möglich, da es Pläne gibt, dieses Gewerbegebiet mittelfristig (3-5 Jahre) in Mischgebiet umzuwandeln. Wobei auch dann ist es unwahrscheinlich, dass ein 120m2 großes Grundstück am Rand des Mischgebietes erschlossen wird...eher werden dort weitere Grundstücke angrenzen.
Escroda23.06.21 00:08
11ant schrieb:

@Escroda
... braucht einen Lageplan. Und den Bebauungsplan - oder ergeben sich die Gebietsarten aus der tatsächlichen Bebauung.
Christian_p schrieb:

Kauf eines Grundstücksteils vom Nachbarn (Gewerbegebiet), welchen wir dann als Abstandsfläche nutzen würden ...(120 von 14.000 m2)
120m² Abstandsfläche!? Respekt!
Christian_p schrieb:

Eine weiter Möglichkeit wäre wohl die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn
Das wäre eine viel bessere Möglichkeit - spart Geld, Zeit und Bürokratie.
Christian_p schrieb:

zu diesem Vorschlag kam nur Mäßige Begeisterung
Warum?
Christian_p schrieb:

Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich einfach so ein Teil eines Gewerbegrundstücks (120 von 14.000 m2) an mein Grundstück (700 m2) angliedern kann.
Angliedern sollte gehen, aber auch ohne Kenntnis des Bebauungsplanes dürfte die Teilung gegen §19, Abs. 2 Baugesetzbuch verstoßen. Nun habe ich gehört, dass das in Bayern niemand kontrolliert. Dennoch sollte einem bewusst sein, dass die Kosten der Teilung vermutlich jenseits von 3000€ liegen. Und ob nicht wegen des zeitnahen Bauvorhabens doch mal jemand genauer hinschaut...?
Christian_p23.06.21 07:21
Guten Morgen.
Ja, es gibt natürlich einen Lageplan und einen Bebauungsplan, dieser ist aus den 70ern. Aus dem Bebauungsplan geht hervor, dass es sich bei dem Nachbargrundstück um ein Gewerbegebiet (GE) handelt.

Die 120m2 Abstandsfläche ergeben sich auch nur aus der "sinnvollen" Erweiterung des Grundstücks, da das Nachbargrundstück in diese Richtung in einem spitzen Winkel zuläuft, so dass man an benötigter Stelle nicht einfach 20m2 herausschneiden kann ohne einen beinahe unbenitzbaren Zipfel zu hinterlassen.

Die Übernahme der Abstandsflächen ist nicht ganz vom Tisch, da der Eigentümer jedoch mittelfristig darauf bauen möchte, möchte er sich wahrscheinlich die Bebauungsoptionen offen halten.

Bezüglich der Option der Teilung und Bebauung werden wir nochmal das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Aus §19, Abs. 2 Baugesetzbuch werde ich nur bedingt schlau. Bedeutet dies, dass wenn ein Grundstück nach Bebauungsplan ein GE ist, man es nicht einfach so an ein Grundstück im Mischgebiet angliedern kann? Wäre dann die von 11ant vorgeschlagene Variante des Kaufes als Einzelgrundstück möglich?
Oder ist es Interpretationssache und es kann mir nur die Gemeinde eine Auskunft geben?

Danke nochmals für die Unterstützung
11ant23.06.21 10:19
Christian_p schrieb:

Die Übernahme der Abstandsflächen ist nicht ganz vom Tisch, da der Eigentümer jedoch mittelfristig darauf bauen möchte, möchte er sich wahrscheinlich die Bebauungsoptionen offen halten.
Das verstehe ich nicht: ob er Dir die fragliche Fläche verkauft oder diese mit einer Abstandsflächenübernahmebaulast belastet, kommt für seinen Bau auf dasselbe hinaus: Ihr könnt dieselbe Fläche nicht "doppelt" mit Abstandsflächen belegen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
nachbargrundstückabstandsflächenflurstücksteilgewerbegebietbebauungerschlossenteilunganbaunotarlageplan