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ᐅ Grundstücksteil kaufen - vorübergehend zurück verpachten


Erstellt am: 22.06.21 15:30

hanghaus200023.06.21 10:27
11ant schrieb:

Das verstehe ich nicht: ob er Dir die fragliche Fläche verkauft oder diese mit einer Abstandsflächenübernahmebaulast belastet, kommt für seinen Bau auf dasselbe hinaus: Ihr könnt dieselbe Fläche nicht "doppelt" mit Abstandsflächen belegen.
Ich schon. Fuer den Nachbar ist 200m2 Verkauf besser als 20 m2 Baulast und ein wertloser Zipfel.

Wie schon sagt hilft hier wohl eher ein Plan um zu verstehen worum es geht.
Escroda24.06.21 00:34
Christian_p schrieb:

Ja, es gibt natürlich einen Lageplan und einen Bebauungsplan
Ja wo sind sie denn?
Christian_p schrieb:

Bedeutet dies, dass wenn ein Grundstück nach Bebauungsplan ein GE ist, man es nicht einfach so an ein Grundstück im Mischgebiet angliedern kann?
Nein. Das bedeutet, dass der Zweck des Bebauungsplanes, bebaubare Grundstücke bereitzustellen, mit der Erschaffung eines nicht erschlossenen Minigrundstücks zumindest teilweise nicht mehr erfüllt ist. Wenn dort also eine überbaubare Fläche der baulichen Nutzung GE festgesetzt ist, widerspräche die Teilung wahrscheinlich dieser Festsetzung. Solange der Bebauungsplan aber geheim ist, bleibt es bei der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Christian_p schrieb:

Wäre dann die von 11ant vorgeschlagene Variante des Kaufes als Einzelgrundstück möglich?
Nein, weil die Teilung schon gesetzeswidrig wäre.
Christian_p schrieb:

Oder ist es Interpretationssache und es kann mir nur die Gemeinde eine Auskunft geben?
Wenn Du hier keine Auskunft gibst, ist hier auch keine Hilfe möglich.
teilung