ᐅ Grundstückskauf - Wann ist eine Maklercourtage fällig?
Erstellt am: 11.10.13 18:27
Informatikfuzzi12.10.13 01:59
hg6806 schrieb:
Nun, auf jeden Fall hatte ich in einer Mail entdeckt, dass das Grundstück ja von der Stadt ist. Also habe ich dort angerufen und mit denen alles weitere abgeklärt, Verträge gemacht, Notartermin, usw. Der Beamte der Stadt meinte auch, die hätten keinerlei Verträge mit der Maklerfirma.Und damit gibst Du dir doch selbst die Antwort: ohne den Hinweis im einer Email vom Makler wärst Du gar nicht an das Grundstück gekommen => Courtage ist fällig.
hg680612.10.13 09:11
Es heißt aber auch:
"Keinen Anspruch hat der Makler, wenn z.B. die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, eine fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks gegeben ist oder der Vertrag wegen Arglist oder Irrtum erfolgreich angefochten wird."
Schließlich habe ich von der Stadt direkt gekauft.
"Keinen Anspruch hat der Makler, wenn z.B. die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, eine fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks gegeben ist oder der Vertrag wegen Arglist oder Irrtum erfolgreich angefochten wird."
Schließlich habe ich von der Stadt direkt gekauft.
Bauexperte12.10.13 10:18
Hallo Tobias,
das ist nicht ganz so eindeutig, wie meine Vorschreiber meinen ...
Andererseits ist dieses Vorgehen nicht unüblich; Scout & Co. sind voll von dererlei Anzeigen und die jeweils betreffenden Kommunen/Städte leben nicht schlecht von diesem Arrangement, auch wenn sie es stets anders formulieren (müssen).
Ich möchte aus dem Bauch heraus meinen, daß Du verpflichtet bist, die Rechnung zu zahlen oder nur in einem langwierigen Rechtsstreit eine Aussetzung erreichen wirst. Von daher würde ich Dir vorschlagen wollen, Kontakt mit dem Maklerbüro aufzunehmen und zu schauen, ob ein Kompromiss - vlt. treffen in der Mitte - möglich ist. Lehnt der Makler dies ab, bleibt Dir nur die Zahlung des vollen Betrages oder der Weg zum RA Deines Vertrauens - mit ungewissem Ausgang und zusätzlicher Kosten für RA und ggfs. Vorauszahlung von Gerichtsgebühren.
Grüße, Bauexperte
das ist nicht ganz so eindeutig, wie meine Vorschreiber meinen ...
hg6806 schrieb:Du hast *erst* über den Makler Kenntnis vom Grundstück bekommen; dies löst in aller Regel eine Maklercourtage aus. Ein wenig problematisch wird die Angelegenheit, weil der Makler ohne Auftrag der Stadt das Grundstück beworben hat. Btw. Kommunen/Städte schalten ganz selten Makler zwischen.
nun meiner ist nicht ganz so schön, da heute ungeahnt eine Provision über fast 10.000,- von einem Makler ins Haus geflattert ist.
Und zwar hatte er eigentlich ein Haus mit dem Grundstück angeboten, welches ich mir angeschaut hatte. Er meinte aber auch, das Grundstück würde ohne Haus erhältlich sein. Er hatte mich auf Kosten für die Vermittlung nicht hingewiesen.
Nun, auf jeden Fall hatte ich in einer Mail entdeckt, dass das Grundstück ja von der Stadt ist. Also habe ich dort angerufen und mit denen alles weitere abgeklärt, Verträge gemacht, Notartermin, usw. Der Beamte der Stadt meinte auch, die hätten keinerlei Verträge mit der Maklerfirma.
Jetzt, nicht mal 2 Wochen nach dem Notartermin kam direkt die Rechnung mit der Courtage.
Ist dies wirklich rechtens? Ich habe auch mal was gelesen, dass beim Kauf von einer Gemeinde oder Stadt, dies ein Vorverkauftrecht besetzt und keine Courtage anfällt.
Andererseits ist dieses Vorgehen nicht unüblich; Scout & Co. sind voll von dererlei Anzeigen und die jeweils betreffenden Kommunen/Städte leben nicht schlecht von diesem Arrangement, auch wenn sie es stets anders formulieren (müssen).
hg6806 schrieb:Das ist ein ganz normaler Satz, wie er in jedem Notarvertrag auftaucht und meint mitnichten Dich als Käufer von der Gemeinde, sondern real die Gemeinde für den Fall, daß sie das Grundstück selbst verwendet - bebaut oder für späterer Zwecke zurückhält.
"Keinen Anspruch hat der Makler, wenn z.B. die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, eine fehlende Bebaubarkeit eines Grundstücks gegeben ist oder der Vertrag wegen Arglist oder Irrtum erfolgreich angefochten wird."
Schließlich habe ich von der Stadt direkt gekauft.
Ich möchte aus dem Bauch heraus meinen, daß Du verpflichtet bist, die Rechnung zu zahlen oder nur in einem langwierigen Rechtsstreit eine Aussetzung erreichen wirst. Von daher würde ich Dir vorschlagen wollen, Kontakt mit dem Maklerbüro aufzunehmen und zu schauen, ob ein Kompromiss - vlt. treffen in der Mitte - möglich ist. Lehnt der Makler dies ab, bleibt Dir nur die Zahlung des vollen Betrages oder der Weg zum RA Deines Vertrauens - mit ungewissem Ausgang und zusätzlicher Kosten für RA und ggfs. Vorauszahlung von Gerichtsgebühren.
Grüße, Bauexperte
lastdrop12.10.13 13:30
Sehe es genauso, ohne E-Mail wäre das alles nicht so gekommen. Damit ist m.E.die Courtage fällig.
Bauexperte13.10.13 19:36
Guten Abend,
Btw. Unterstellungen sind eine unschöne Sache; getätigt - vor allem im öffentlichen Bereich - wäre ich an Deiner Stelle ganz vorsichtig.
Grüße, Bauexperte
hg6806 schrieb:Eine GbR hat keinen Firmennamen, sondern besteht aus 2 oder mehreren natürlichen Personen, welche sich zu einer GbR zusammengeschlossen haben. Eine Internetseite ist für eine Maklertätigkeit nicht erforderlich.
Also, ich habe mal etwas nachgeforscht.
Der Makler tritt als Firma GbR auf. Der Firmensitz ist ein heruntergekommenes Mehrfamilienhaus. Auf dem Namensschild war einer der Geschäftsführer zu finden, sonst aber kein Hinweis auf die Firma ans sich. Eine eigene Internetseite gibt es auch nicht.
hg6806 schrieb:Da sind sie in "guter" Gesellschaft; das passiert auch bei anderen Rechnungsstellern.
Auch der Rechnung ist keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer angeben.
hg6806 schrieb:Oben schreibst Du noch, es gäbe keine Internetseite 😕
Auf den Internetseiten ebenfalls nicht, auch nicht im Impressum. Angegeben sind auch immer irgendwelche Handy-Nr.
hg6806 schrieb:Fakt ist und bleibt, daß Du erst über diesen Makler Kenntnis vom Grundstück erlangt hast. Zum Thema RA habe ich bereits geschrieben.
Ich schätze, dass ist ein unseriöser 2 Mann-Betrieb, die einfach hergehen und im Internet provisionsfrei Immobilien oder Grundstücke suchen und dann selbst *** Provision anbieten ohne Wissen der Verkäufer an sich.
Das Ganze ist mir zu schwammig und wohl doch leider ein Fall für einen Anwalt.
Btw. Unterstellungen sind eine unschöne Sache; getätigt - vor allem im öffentlichen Bereich - wäre ich an Deiner Stelle ganz vorsichtig.
Grüße, Bauexperte
ypg13.10.13 19:55
hg6806 schrieb:
Also, ich habe mal etwas nachgeforscht.
Der Makler tritt als Firma GbR auf. Der Firmensitz ist ein heruntergekommenes Mehrfamilienhaus. Auf dem Namensschild war einer der Geschäftsführer zu finden, sonst aber kein Hinweis auf die Firma ans sich. Eine eigene Internetseite gibt es auch nicht.
Auch der Rechnung ist keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer angeben. Auf den Internetseiten ebenfalls nicht, auch nicht im Impressum. Angegeben sind auch immer irgendwelche Handy-Nr.
Ich schätze, dass ist ein unseriöser 2 Mann-Betrieb, die einfach hergehen und im Internet provisionsfrei Immobilien oder Grundstücke suchen und dann selbst *** Provision anbieten ohne Wissen der Verkäufer an sich.
Das Ganze ist mir zu schwammig und wohl doch leider ein Fall für einen Anwalt.Wie Bauexperte schon sagt: das muss nichts bedeuten.
Da ich selbst in ****** Nebenjob für Makler arbeite, kenne ich in meiner Region so einige. Einige haben kein Büro, welches für Bürger öffentlich ist, sondern haben Pkw und Handy - das reicht für die Maklerei. Ältere Makler, die schon seit 30 Jahren oder länger selbstständig sind, können auch oftmals auf einen eigenen Internetauftritt verzichten.
@Bauexperte, *** Internetseiten meint er wohl die Immobilien-Portale, in den die Ver***tler ein Impressum bekommen.
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