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ᐅ Grundstückseigentümer vom Verkauf überzeugen


Erstellt am: 07.01.21 23:06

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Wolkensieben
09.01.21 20:52
WilderSueden schrieb:

Da macht eine Frau auf und erzählt uns dass einer aus der Erbengemeinschaft alleine den Makler beauftragt hat ohne die anderen zu fragen
Wie dumm ist das denn ?!
Der hat es nicht anders verdient *lol*

Bei "unserer" (nicht meiner) Erbengemeinschaft ist der beauftrage Makler aber auch nicht die hellste Kerze auf der Torte. Der hat soviel Mist gebaut und schon eine Abmahnung erhalten. Er schafft es sogar, vorliegende Pläne nicht richtig zu übernehmen und dass Titelfoto mit Mülleimer vor dem Haus zu "verzieren".

Für den Fall, dass jemand Nettes so wie in Deinem Fall, auf die Idee kommt es ausfindig zu machen, wissen die Nachbarn Bescheid.

Unsere bisherigen Makler waren super, die haben uns von die "was deine letzte Preis" -Typen und Immotouristen entlastet und sehr schnell den Verkauf organisiert.
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Wolkensieben
09.01.21 21:03
11ant schrieb:

@Wolkensieben: gugele mal Berliner Testament. Die Oma kann durchaus wirksam verfügt haben, daß der Grundbesitz bereits den Töchtern gehört
Das haben wir gemacht. Mein Mann und ich haben uns gegenseitig eingesetzt, wir beerben uns gegenseitig. Erst wenn wir beide verstorben sind, erben die Kinder. Und zwar aus folgendem Grund: hat ein Kind einen Erbteil ( Pflichtteil) aus einer Erbengemeinschaft, kann es auf Auszahlung bestehen und sogar eine Zwangsversteigerung vornehmen lassen.
Da aber von uns wohl keiner ein Kind zu Lebzeiten auszahlen kann, ohne das Haus zu veräußern, ist das Haus gesichert.
Nicht, weil man seinen Kindern nicht traut, sondern weil man nie weiss, welche Flausen die Ehepartner oder deren Familie mal im Kopf haben werden.
erbengemeinschaftmakler