Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen?

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen?
>> Zum 1. Beitrag <<

R

RS.

Er hat doch geschrieben, dass sein Kumpel dort bereits vorstellig geworden ist und seine Anfrage negativ behandelt wurde.
So siehts leider aus...
Vielelicht wäre der nächste Schritt tatsächlich eine schriftliche Bauvoranfrage zu stellen der passende. Ich gebe ihm erst mal die Infos so weiter. Danke.
 
R

RS.

Hallo,
mein Bekannter konnte gestern Abend noch in die Unterlagen der Eltern schauen. Diese zahlen für das "Grünland" die Grundsteuer A und für die anderen beiden Grundstücke die Grundsteuer B.
Hilft das nun irgendwie weiter oder ist die Grundsteuerabgabe auch wieder unabhängig davon ob man dort bauen kann oder nicht?​
 
B

Bauexperte

Hallo,

Er hat doch geschrieben, dass sein Kumpel dort bereits vorstellig geworden ist und seine Anfrage negativ behandelt wurde. Was bringt es die Damen und Herren des Bauamtes immer wieder zu nerven?
Keiner von uns weiß, in welchem "Ton" er den Beamten gegenüber getreten ist. Btw. "nervt" Niemand die dortigen Sachbearbeiter; es ist deren Job, Fragen von potenziellen Bauherren nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten!

By the way: Es entscheidet doch nicht der Beamte / Angestellte des Bauamtes sondern der Gemeinderat / Stadtrat / Bezirksrat. Demnach: Selbst wenn der Angestellte dagegen ist könnte der Rat dafür sein und er darf bauen. nicht immer stimmen die Meinungen von Bauverwaltung und Gemeinderat überein.
Das wäre - nach meiner bisherigen Erfahrung - das erste Mal, daß die übergeordnete Stelle ihre Mitarbeiter diskreditiert. Anders "kann" es nur dann aussehen, wenn gutes Vitamin "B" in die Politik vorhanden ist. Aber auch diese "Unterstützung" hat ihre Grenzen ... selbst in Bayern

Das erfährt er aber erst, wenn er ein Baugesuch / Bauantrag einreicht. Sollte dieses dann abgelehnt werden kann / muss er in den zuständigen Instanzen nach oben gehen. Daher mein Tipp: Bauvoranfrage stellen und schauen wie der zuständige Gemeinderat dem Ganzen gegenüber steht!
Hast Du auch nur eine ungefähre Vorstellung davon, wie lange es dauert, einen bestehenden B- oder Flächennutzungsplan anzufechten? Und - nur so aus meiner Berufspraxis: am Ende geht es meist aus, wie das Hornberger Schießen ... nur mit einem Zeitversatz von bis zu 5 Jahren. Die Kosten für dieses Hobby lasse ich jetzt mal außen vor.

Ich rede mir nicht umsonst den Mund fusselig, immer das Gespräch zu suchen. Die erwähnten 2 Häuser, welche lt. TE nicht im Katasterauszug verzeichnet sind, können auch Schwarzbauten sein, welche gegen Strafe stehen bleiben dürfen ... oder ein Beamter hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt ... oder, oder. Das bedeutet noch lange nicht, das sich hieraus ein übertragbares Recht ableiten läßt.

Ich habe aktuell einen Fall, wo der Nachbar vor etlichen Jahren und unter mutmaßlicher Kungelei mit einem Sachbearbeiter des Bauamtes, ganz klar seine Grenze überbaut hat. Wenn Du jetzt glaubst, daß er zurückbauen muß, sitzt Du einer Narretei auf. Im ersten Ansatz hätten unsere Kunden die Konsequenzen aus dieser Mauschelei tragen müssen; heißt der Neubau hätte einen größeren Grenzabstand einhalten müssen. Nur durch mehrmalige persönliche Gespräche unseres Architekten ist der zuständige Bauamtsleiter auf die Idee gekommen, den bestehenden Bebauungsplan im Rahmen einer Nutzungsänderung auf eigene Verantwortung zu ändern (der Neubau ist jetzt am anderen Ende des Grundstückes geplant). Wir stellen jetzt den Bauantrag mit der Konsequenz in einer Eilentscheidung des zust. Verwaltungsgerichtes zu landen, da der Anwalt besagten Nachbars nicht ohne ist; der Mann braucht sicher Geld. Unser "Glück" dabei - das Bauamt ist gänzlich auf unserer Seite, dessen hausinterner RA hat die Gesetzeslage geklärt und begleitet den Vorgang. Ohne deren Unterstützung sähe ich keine Zukunft für das geplante BV. Und hätten wir sie im Vorfeld wie Menschen zweiter Klasse behandelt - wird ja gerne in der öffentlichen Meinung so gesehen - glaubst Du, sie würden unsere Kunden unterstützen? Sie tragen im Falle der Versagung nämlich auch das Prozeßrisiko.

Also immer schön charmant bleiben und die Leutchen in den Ämtern so behandeln, wie man selbst empfangen werden möchte. Man sieht sich nämlich immer zweimal im Leben Und nicht unbedingt davon ausgehen, daß die eigene Sicht der Dinge auch der späteren Rechtsprechung entspricht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

Das wäre - nach meiner bisherigen Erfahrung - das erste Mal, daß die übergeordnete Stelle ihre Mitarbeiter diskreditiert. Anders "kann" es nur dann aussehen, wenn gutes Vitamin "B" in die Politik vorhanden ist. Aber auch diese "Unterstützung" hat ihre Grenzen ... selbst in Bayern
Aus eigener Erfahrung: Natürlich stimmt der Gemeinderat anders ab, als die Bauverwaltung vorgibt. Wieso auch nicht? Dort hat ein Sachbearbeiter eher aus Sicht der Gesetzte und Verwaltungsvorschriften agiert. Der Gemeinderat nimmt sich bei uns heraus (und das aus meiner Sicht zu Recht), das Ganze auch aus Ortsplanungssicht, sozialen Gesichtspunkten und und und zu betrachten. Dabei haben wir des öfteren schon den Verwaltungsvorschlag abgeändert [meist zu Ungusten der Bauvorhaben - aber nicht immer].
Natürlich ist es sinnvoll und wichtig die Sachbearbeiter und Referatsleiter nett zu behandeln. So wie man eben zu allen Beteiligten immer freundlich sein sollte. Dem wollte und werde ich nicht widersprechen Ich wollte R.S. nur einen Weg aufzeigen, falls es dort nicht klappt. Ob es über das Gremium klappt ist ja auch fraglich.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben