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ᐅ Grundstück teilen um anfallenden Kosten/Gebühren zu sparen


Erstellt am: 03.12.15 18:30

MarcWen03.12.15 18:30
Macht es theoretisch Sinn, ein "größeres" Grundstück zu teilen, um später bei anfallenden Kosten/Gebühren mit einem "kleineren" Grundstück zu sparen? Die Idee stammt übrigens nicht von mir, fand den Ansatz aber recht interessant.

Im Anhang hab ich mal rein hypothetisch das Ganze skizziert. Ein ca. 1.600 qm Grundstück (40 Meter x 40 Meter) ließe sich nur im rechten Teil bebauen. Teilt man das Grundstück, so würde der linke Teil (Wiese) ohne Anbindung an öffentliche Verkehrswege und zu 99,9% auch nie erschlossen werden.

Beim Kauf/Hausbau ist man eh beim Notar, braucht einen Vermesser und spricht mit dem Bauamt, könnte also theoretisch das Ganze mit einem Aufwasch erledigen. Oder begehe ich da einen Denkfehler?

Würde man dann später bei anfallenden Kosten/Gebühren für 800 qm Grundstück herangezogen oder trotzdem für die vollen 1.600 qm?
T2115003.12.15 19:47
Hi Marc,

genau so gut wie man nebeneinander liegende Flurstücke zusammen legen kann zu einem neuen Grundstück (neues Flurstück), kann man auch aus einem großen Grundstück zwei Flurstücke machen.

Praktisch und theoretisch.

Ich verstehe nur Deine Intention der Anfrage nicht so ganz. Spätere Ersparnis von Erschließungs-Kosten?
Dazu müsstest Du das Flurstück_unbebaut verkaufen.

Oder aber vorher klären, dass das Flurstück_unbebaut Brachland bleibt und kein Bauland wird und garantiert ausgeschlossen werden kann, dass Dich - solltest Du Eigentümer bleiben - dann zu einem späteren Zeitpunkt Kosten erwischen. Vermutlich ist das der springende Punkt, Du wirst dann z. B. wenn eine Straße oder dergleichen gebaut wird als Eigentümer für beide Flurstücke für Erschließungskosten höchst wahrscheinlich in jedem Fall zu Rate gezogen (zur Kasse gebeten). Völlig piepe dabei, ob das eine Flurstück bebaut, das andere Blumenwiese ist.

Idee: Prima.
Praktische Durchführung: Bedingt sehr intensive Prüfung, Ausgang ungewiss. Flurstück_unbebaut wird keiner abkaufen. Wozu auch? Als Blumenwiese kann man es nicht mal verschenken.

LG
Thorsten

PS: Höchstens wenn die Gemeinde für das zu bebauende Grundstück die Kosten für Zuleitung anhand der Grenzen-Größen bemisst, hättest Du eine Ersparnis.
DG03.12.15 23:50
Hallo MarcWen,

grundsätzlich ist Deine Idee nicht verkehrt, allerdings benötigt man einige andere Angaben, um die Kosten vergleichen zu können.

Die Kosten der Teilung richten sich grob nach

1. unbebautes/bebautes Ursprungsflurstück?
2. Bodenrichtwert
3. Größe der neuen Flurstücke
4. Länge der zu untersuchenden Bestandsgrenzen
5. Baulasten etc.

Die Frage, wie hoch die Erschließungskosten vor/nach einer Teilung wären, kann Dir die zuständige Baubehörde geben, hilfreich sind in diesem Zusammenhang der Bebauungsplan, ggflls. der Flächennutzungsplan und die Bodenrichtwertkarte sowie der Hebesatz der Kommune.

Du kannst Dein Anliegen einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Deiner Nähe schildern, in der Regel rechnet sich das nicht. Es kann aber trotzdem sein, dass eine Teilung in Deinem Fall sinnvoll ist, das kann ein Kollege in Hürth/Umgebung aber relativ schnell beantworten.

MfG
Dirk Grafe
MarcWen04.12.15 15:54
Die Intention ist einfach, dass man für alle relevanten Gebühren/Kosten ein kleineres Grundstück hat. Irgendwo hatte ich z.B. mal gelesen, dass der Wasseranschluss auch nach Grundstücksgröße berechnet wird.

Natürlich würde ich (bzw. wir, meine reizende Ehefrau und ich) für beide Flurstücke Eigentümer werden. Die Wiese würden wir ganz normal für Garten etc. planen, reiner Eigenbedarf. Also nicht verkaufen oder dergleichen. Auch würde ich von der Lage her (wie oben beschrieben) zu 99,9% ausschließen, dass die Wiese jemals erschlossen werden kann (liegt in einer Ecke und dahinter Stadtgrenze).
T2115004.12.15 15:59
Ja! Oft wird der Preis Gas/Wasser/Strom-Anschluss nach Grundstücksgröße bemessen.
Bei uns auch.

Dirk Grafe hat ja hierzu was geschrieben: Wenn das alles bei Euch so gemacht werden kann: Ist die Idee super. Dann spart ihr Geld, sofern die Teilung des Flurstücks gegenkompensiert werden kann.

LG
Thorsten
MarcWen04.12.15 16:34
Die Idee war eben das beim Kauf gleich mit zu erledigen. Also 1.600 qm unbebaute jungfräuliche Wiese (kommt dem Plan im Startthread sehr nahe) so aufzuteilen. Vermesser käme ja eh und zum Notar muss man auch.
grundstücksgrößeflurstücketeilunggebührenunbebauterschlossennotarvermesserersparniserschließungskosten