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ᐅ Grundstück mit Preis deutlich höher als Bodenrichtwert


Erstellt am: 28.04.2019 21:46

Bookstar 28.04.2019 22:12
Jo so ist es, Erschließung nicht vergessen. Die ist oft teurer als die reine Fläche. Bodenrichtwert ist nur ein sehr grober Vergleichswert. Über den Grundstückspreis sagt er wenig aus

ypg 28.04.2019 22:42
DeMoehn schrieb:

Ist es üblich, dass der Preis (so) stark vom Bodenrichtwert abweicht?
Ja, nmW ist der Bodenrichtwert die Quersumme aus den Jahren davor.
DeMoehn schrieb:

Kann es bei einer Finanzierung zu Problemen kommen, wenn der Kaufpreis so stark abweicht?
Nein, nmW nicht. Die wissen um die horrenden Preissteigerungen. Hauptsache, Du kannst zahlen.

Egberto 28.04.2019 23:15
In NRW gilt der Wert für voll erschlossene Grundstücke.

cschiko 29.04.2019 07:28
Exakt so ist es, die BRW geben im Allgemeinen den durchschnittlichen Preis pro m² für vollerschlossene Grundstücke in dieser Lage an. Allerdings ist es eben oft problematisch, da ggf. wenige Kauffälle vorliegen und so der BRW gerne mal hinterhinkt. Auch da es zu, Beispiel zu Problemen kommt, wenn einige Zeit dort nichts verkauft wird und dann neue Verkäufe, auf Grund der allgemeinen Marktentwicklung, plötzlich deutlich teurer weggehen. Da ist man oft konservativ eingestellt und passt den BRW nicht in dem Maße an.

Es ist also nicht ungewöhnlich das auch deutlich mehr als der BRW gefordert wird, dies liegt eben an den Problemen bei der Bestimmung der BRW insbesondere in Kauffallarmen Gegenden.

Tassimat 29.04.2019 12:06
DeMoehn schrieb:

ann es bei einer Finanzierung zu Problemen kommen, wenn der Kaufpreis so stark abweicht?

Eine Bank erklärte mir mal, nur die ersten ca. 500m² eines Grundstücks im vollen Wert von ihnen anerkannt würde, der Rest nur mit 1/10 des Bodenrichtwerts, da man mehr Fläche nicht mit mehr Gebäuden bebauen könne. Anders sieht es aus, wenn man das Grundstück noch teilen könnte. Trotzdem hätte ich ein 700m² Grundstück problemlos zu dem "vollen" Preis über Bodenrichtwert problemlos mit dieser Bank finanzieren dürfen.

DeMoehn 29.04.2019 12:23
Zunächst einmal vielen Dank für die weiteren Antworten.
Wir besuchen das Grundstück in Kürze mit unserem Ansprechpartner des Bauunternehmens und schicken danach zur Prüfung Grundbuchauszug und Flurkarte an den Finanzberater. Damit sollte das dann geklärt werden können.

Das würde mich aber wundern? Ein Grundstück hat doch wie ein Haus auch einen Marktwert der beliehen wird. Ob nun 400 m2 oder 800 m2. Die Frage ist eben wie kommt dieser Marktwert zustande. Aber kann nat. sein, dass ein 1500 m2 Grundstück anders bewertet wird als 3 500 m2 Grundstücke. Wäre ja auch sicherlich nicht so gefragt.
grundstückebrwbodenrichtwertmarktwert