ᐅ Grundstück mit leichter Neigung
Erstellt am: 01.08.2023 23:01
tommyboy 01.08.2023 23:01
Hallo,
das Grundstück, das ich erwerben möchte, ist rechteckig mit den Maßen 20m x 25m.
Das Grundstück hat ein leichtes Gefälle von "hinten links" nach "vorne rechts, etwa 1,5m.
Meine Frage ist: Ist das viel oder gilt das Grundstück noch als "fast eben"?
wenn das Grundstück "angeglichen" wird, dann ergeben sich zu den Nachbargrundstücken Höhenunterschiede von etwa 0,75m.
Wie sind diese Höhenunterschiede später zu brücksichtigen, vor allem an der rechten Grundstücksgrenze, wo eine Garage hin soll?
Danke und Grüße
Tom
das Grundstück, das ich erwerben möchte, ist rechteckig mit den Maßen 20m x 25m.
Das Grundstück hat ein leichtes Gefälle von "hinten links" nach "vorne rechts, etwa 1,5m.
Meine Frage ist: Ist das viel oder gilt das Grundstück noch als "fast eben"?
wenn das Grundstück "angeglichen" wird, dann ergeben sich zu den Nachbargrundstücken Höhenunterschiede von etwa 0,75m.
Wie sind diese Höhenunterschiede später zu brücksichtigen, vor allem an der rechten Grundstücksgrenze, wo eine Garage hin soll?
Danke und Grüße
Tom
WilderSueden 01.08.2023 23:15
Wo ist die Straße und wo soll das Haus hin? Wie verteilt sich das Gefälle auf das geplante Baufenster? Wie wollt ihr Höhenunterschiede abfangen? Stützmauer, L-Steine, Böschung? Sind die Nachbargrundstücke schon bebaut und angelegt? Was passiert bei Starkregen mit dem Wasser und wie verhindert ihr, dass das euch zur Tür reinläuft?
Meiner Meinung nach ist das die eklige Zwischenstufe. Die meisten Grundstücke hier haben so 1,5-2m Gefälle. Vor dem Haus sieht alles gut aus und die Rückseite kommt hoch aus dem Gelände. Für ein Hanghaus zu wenig, für undurchdachte Flachplanung zu viel.
Eventuell musst du auch mit Höhenbezugspunkten aufpassen
Meiner Meinung nach ist das die eklige Zwischenstufe. Die meisten Grundstücke hier haben so 1,5-2m Gefälle. Vor dem Haus sieht alles gut aus und die Rückseite kommt hoch aus dem Gelände. Für ein Hanghaus zu wenig, für undurchdachte Flachplanung zu viel.
Eventuell musst du auch mit Höhenbezugspunkten aufpassen
tommyboy 01.08.2023 23:26
Die Höhenunterschiede verteilen sich gleichmäßig.
Diese sollen ausgeglichen werden, so dass das Grundstück tatsächlich eben ist.
Ob Stützmauer oder Böschung? Das weiß ich noch nicht. Da bin ich für Tipps dankbar.
Diese sollen ausgeglichen werden, so dass das Grundstück tatsächlich eben ist.
Ob Stützmauer oder Böschung? Das weiß ich noch nicht. Da bin ich für Tipps dankbar.
ypg 01.08.2023 23:45
tommyboy schrieb:
Diese sollen ausgeglichen werden, so dass das Grundstück tatsächlich eben ist.tommyboy schrieb:
Wie sind diese Höhenunterschiede später zu brücksichtigen, vor allem an der rechten Grundstücksgrenze, wo eine Garage hin soll?Wenn Du alles Richtung Straße angleichen willst, musst Du abtragen. Ob mit Böschung oder Stützmauer. „Vorn rechts“ ist es und war es dann auch auf Straßenniveau. Was also meinst Du? tommyboy 02.08.2023 00:05
Ja, auch die Straße hat ein geringes Gefälle, da muss ich also angleichen.
Ich habe noch keine Ahnung, wie das funktionieren kann.
Ich habe noch keine Ahnung, wie das funktionieren kann.
11ant 02.08.2023 00:07
tommyboy schrieb:
das Grundstück, das ich erwerben möchte, ist rechteckig mit den Maßen 20m x 25m.
Das Grundstück hat ein leichtes Gefälle von "hinten links" nach "vorne rechts, etwa 1,5m.
Meine Frage ist: Ist das viel oder gilt das Grundstück noch als "fast eben"?
wenn das Grundstück "angeglichen" wird, dann ergeben sich zu den Nachbargrundstücken Höhenunterschiede von etwa 0,75m.
Wie sind diese Höhenunterschiede später zu brücksichtigen, vor allem an der rechten Grundstücksgrenze, wo eine Garage hin soll?tommyboy schrieb:
Die Höhenunterschiede verteilen sich gleichmäßig.
Diese sollen ausgeglichen werden, so dass das Grundstück tatsächlich eben ist.Geländemodellierungen über das Gesamtgrundstück kosten erheblichst mehr Geld, als Du mit dem Aufschieben des Bauabschnittes Terrassenüberdachung "einsparen" kannst. Theoretisch wäre dieses Grundstück noch als "fast eben" zu bezeichnen, ja - aber: Du willst Dir hier ernsthaft die Last einhandeln, an drei von vier Ecken Maßnahmen ergreifen zu müssen, um auch nach der Geländemodellierung die Oberflächenentwässerung auf Deinem Grundstück zu behalten ???Die Operation "vollflächige Nivellierung" ist insgesamt maximal sinnfrei; beschäftige Dich lieber mit Angleichungen im Bereich der Hausgrundfläche.
11ant schrieb:
Auch wenn die Antwort blöd klingen mag: das Gefälle verläuft von oben nach unten, und die Entwässerung muß an das untere Ende und noch in Deinen Zuständigkeitsbereich.WilderSueden schrieb:
Und ich hätte nicht gedacht, dass ich 11ant mal bei seiner 1-Thread-Politik zustimmen würde, aber tatsächlich sind gefühlte 10 Threads in einer Woche ein bisschen vielHöre doch bitte endlich auf, diesen Salamitaktik Einzelfrägelchen Kasperkram zu veranstalten :-(
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