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ᐅ Grundstück mit Bauverpflichtung = + 20% Verkehrswert!


Erstellt am: 16.03.15 19:08

Häusle7716.03.15 19:08
Hallo,

wir haben ein Grundstück ohne Bauträgerbindung, allerdings mit Bauverpflichtung in den nächsten 3 Jahren gekauft.

Auf der Rechnung vom Notar wurde nun der Verkehrswert des Grundstücks aufgrund der Bauverpflichtung um 20% angehoben.

Bei der Vertragsunterzeichnung war davon allerdings keine Rede!

Dem entsprechend höher sind nun auch die Gebühren, wird die Grunderwerbsteuer nun etwa auch nach dem erhöhten Verkehrswert berechnet?

Womit wird diese Erhöhung begründet?
nordanney16.03.15 19:29
Das ist m.W. nach der neuen Notargebührenordnung so i.O., er berechnet für seine Rechnung den Verkehrswert als Grundlage = 100% und zusätzlich noch einmal die Bauverpflichtung = 20% des Verkehrswertes zusätzlich.

Daher auch keine erhöhte Grunderwerbsteuer, da diese auf den Grundstückskaufpreis berechnet wird.
toxicmolotof16.03.15 19:31
Genau diese Frage würde ich dem Notar stellen.
Häusle7716.03.15 20:45
Wenn das eine normale Vorgehensweise ist, möchte ich den Notar nicht sowas nerven und nehme diese Gebühren in Kauf. Wäre nur blöd wenn auch die Grunderwerbsteuer 20% steigen würde, das wäre dann doch ne Menge mehr als kalkuliert!
Sebastian7916.03.15 20:54
Du zahlst den Notar - wieso solltest Du ihn nerven? Und selbst wenn - er wird dadurch weder teurer noch billiger
toxicmolotof16.03.15 23:04
Billiger schon, wenn man ihn mit guten Argumenten davon überzeugen kann, dass der angenommene Verkehrswert eigentlich geringer sein müsste.

Warum ist der VW denn plötzlich gestiegen? Stimmt die Annahme des Notars mit dem Beleihungswertgutachten der Bank zum Grundstück-Wert überein?

Wue groß ist das Grundstück? Wie breit, wue tief? Wie hoch ist der Bodenrichtwert? Ist das Grundstück schon erschlossen?
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