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ᐅ Reserviertes Grundstück 2018 oder 2019 kaufen? Tipps?


Erstellt am: 27.11.18 15:15

Hans-Maulwurf28.11.18 11:36
Sprich wenn Grundstück von Baufirma A verkauft wird und ich als Bauherr auch bei Baufirma A mein Fertighaus baue = Grunderwerbsteuer auf den Gesamtwert.?
Wenn A verkauft und ich bei B baue = Grunderwerbsteuer auf das Grundstück?
Mottenhausen28.11.18 12:06
prinzipiell ja, aber alles sehr kompliziert. Auch wenn der Verkäufer ein anderer ist, aber der Hausbauer (Bauträger) das Grundstück an dich vermittelt hat und logischerweise auch der Zwang besteht mit ihm zu bauen, dann ist es auch ein Koppelgeschäft.
montessalet28.11.18 12:07
Hans-Maulwurf schrieb:
Sprich wenn Grundstück von Baufirma A verkauft wird und ich als Bauherr auch bei Baufirma A mein Fertighaus baue = Grunderwerbsteuer auf den Gesamtwert.?
Wenn A verkauft und ich bei B baue = Grunderwerbsteuer auf das Grundstück?
Ja.
Es reicht aber nicht, wenn A und B unterschiedlich heissen. Wenn es ein Koppelgeschäft ist (du vertraglich mit B bauen musst), gilt es als ein Geschäft.
Nordlys28.11.18 13:40
Am besten ist, es sind zwei völlig getrennte Verträge. Bei Notar beurkundet und FA gemeldet Grundstück Kaufvertrag. Privatrechtlich ohne Notar Hausvertrag Bauvertrag what so ever.
ypg28.11.18 21:47
Hans-Maulwurf schrieb:
Du meinst, ob Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück bezahlt werden muss oder auf das gesamte Objekt?

Ja
montessalet schrieb:
Wenn der Grundstücksverkäufer mit dem Hausbauer identisch ist (oder sonst der "gleiche"), wird die grunderwerbsteuer auf dem Gesamtwert berechnet. Da hilft es auch nicht, es auf zwei Jahre zu verteilen. Das Finanzamt ist nicht wirklich doof.

Das mein ich auch nicht.

Getrennte, dennoch zeitnahe Verträge ist manchen Finanzämtern nicht ganz schlüssig. Es gibt Ämter, die sind schwieriger als andere. Deshalb schrieb ich, „es ist einfacher“... wahrscheinlich selektiert ein Computer vor 😉
grundstückgrunderwerbsteuerkoppelgeschäftverträgenotar