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ᐅ Grundstück mit Bauverpflichtung = + 20% Verkehrswert!


Erstellt am: 16.03.15 19:08

nordanney17.03.15 07:18
toxicmolotow schrieb:
Billiger schon, wenn man ihn mit guten Argumenten davon überzeugen kann, dass der angenommene Verkehrswert eigentlich geringer sein müsste.

Warum ist der VW denn plötzlich gestiegen? Stimmt die Annahme des Notars mit dem Beleihungswertgutachten der Bank zum Grundstück-Wert überein?

Wue groß ist das Grundstück? Wie breit, wue tief? Wie hoch ist der Bodenrichtwert? Ist das Grundstück schon erschlossen?
Der Verkehrswert steigt ja nicht, auch nicht bei seiner Rechnung. Er schlägt nur 20% für die Bauverpflichtung auf seine Rechnung auf, d.h. die Rechnung dürfte sich auf 120% des Verkehrswertes/Kaufpreises belaufen.
toxicmolotof17.03.15 07:24
Naja, er schrieb: Der Verkehrswert stieg um 20%.

Daher meine folgenden Fragen.

Für einen Textbaustein, der vom Amt vorgegeben wird zahlt der Käufer extra? Für mich nicht nachvollziehbar.
SirSydom17.03.15 07:58
Der Verkehrswert steigt sicher nicht mit einer Bauverpflichtung, eher sinkt er deswegen!
Häusle7717.03.15 10:50
SirSydom schrieb:
Der Verkehrswert steigt sicher nicht mit einer Bauverpflichtung, eher sinkt er deswegen!
Hätte ich auch vermutet. Scheinbar ist es mittlerweile so üblich, da ja definitiv darauf gebaut werden muß und sich somit der Gesamtpreis der Immobilie erhöht.
Da will jeder noch mal mit verdienen...

Ich werde den Notar wohl anrufen müssen, um eine klare Antwort zu bekommen...
ypg17.03.15 11:01
Verdienen die Notare so wenig, dass sie sich dieses legitimen, doch nicht nachvollziehbaren Mittel zu Nutze machen? Wir hatten seit ü20 Jahren unseren Familiennotar... Dieser Notar wird wohl kein langfristiges Vertrauensverhältnis mit seinen Kunden aufbauen können.
Irgendwoabaier17.03.15 11:13
Vermute eher...
der Verkehrswert im Rechtsgeschäft steigt wegen der Bauverpflichtung um 20%, da hier weitere rechtlich bindende Prozesse angestoßen / umgestellt werden.
Hat also gar nichts mit dem am Markt für das Grundstück zu erzielenden Preis zu tun, sondern mit den Kosten des Rechtsverkehrs...
verkehrswertrechnungbauverpflichtungnotar