ᐅ Grundstück erst nach Vertrag beim Bauträger
Erstellt am: 06.03.19 13:47
11ant08.03.19 12:22
Golfi90 schrieb:
Dort haben ALLE Parteien unterschriebenWenn jeder separat und jeweils nur die Erklärung, als Bauunternehmer mit dem Grundstücksveräußerer nicht wirtschaftlich und/organisatorisch verbunden zu sein - wobei ich bei Gemeinde und Tochter Siedlungsgesellschaft nicht keine Verflechtung sehe - dann mag so ein Schriftstück ein Negativindiz - aber noch lange kein Freibrief - sein.Haben jedoch alle denselben Zettel unterschrieben, dann pervertiert schon das Dokument an und in sich seinen Inhalt und ist mehr als wertlos.
Mottenhausen11.03.19 09:42
Wäre mal interessant, was ein Notar für solch eine "Erklärung" verlangen darf und ob dort auch wieder der Gegenstandswert maßgebend ist. Aber allein die "Post/Telefon-Pauschale" ist ja eigentlich eine Frechheit.
Nach dem Kauf kommt normalerweise vom Finanzamt ein Fragebogen (mit leichter Tendenz zu Fangfragen...), den man ausfüllt bzw. (wie in unserem Fall) eine kurze Erklärung schreibt, warum die Fragen nicht zutreffend sind. Da z.B. überhaupt noch kein Hausbauvertrag unterzeichnet wurde. Kostet genau 10 Minuten und eine Briefmarke.
Nach dem Kauf kommt normalerweise vom Finanzamt ein Fragebogen (mit leichter Tendenz zu Fangfragen...), den man ausfüllt bzw. (wie in unserem Fall) eine kurze Erklärung schreibt, warum die Fragen nicht zutreffend sind. Da z.B. überhaupt noch kein Hausbauvertrag unterzeichnet wurde. Kostet genau 10 Minuten und eine Briefmarke.
Golfi9011.03.19 12:22
Mottenhausen schrieb:
Wäre mal interessant, was ein Notar für solch eine "Erklärung" verlangen darf und ob dort auch wieder der Gegenstandswert maßgebend ist. Aber allein die "Post/Telefon-Pauschale" ist ja eigentlich eine Frechheit.Ich werde euch auf dem Laufenden halten, welche Kosten durch den Schrieb auf uns zugekommen sind, sobald die Rechnung da ist. Das sollte ja im laufe dieser Woche bereits soweit sein.
Evtl. bekommen wir ja eine Kopie der Erklärung. Dann werde ich diese auch hier online stellen.
Yosan11.03.19 12:38
Mottenhausen schrieb:
Nach dem Kauf kommt normalerweise vom Finanzamt ein Fragebogen (mit leichter Tendenz zu Fangfragen...), den man ausfüllt bzw. (wie in unserem Fall) eine kurze Erklärung schreibt, warum die Fragen nicht zutreffend sind.Bei uns kam Nichtmal sowas. Nur der Bescheid, was zu zahlen ist und danwar nur der Grundstückskaufpreis als Grundlage genommen.Nordlys11.03.19 12:41
Fakt ist. Beim Notar macht man keine Neubauverträge. Da macht man entweder reine Grundstückverträge oder Verträge über Grundstück mit vorhandenem Haus darauf.
Solange da nur Land gekauft wird und weiter nichts geschieht da kein Koppelgeschäft. k
Solange da nur Land gekauft wird und weiter nichts geschieht da kein Koppelgeschäft. k
Fuchur11.03.19 18:34
...außer der Verkäufer ist ein bekanntes Hausbauunternehmen bzw. Makler-Tochterfirma. Da weiß jedes FA, dass dort keine Grundstücke ohne Bauvertrag über die Ladentheke gehen.
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