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ᐅ Grundstück auffüllen / bearbeiten: Genhemigungspflicht?


Erstellt am: 14.11.17 17:14

NDS_8514.11.17 17:14
Hallo Forum-Gemeinde,

vorab schon ein mal ein Lob an viele nützliche Dinge die ich bisher als stiller Mitleser "lernen" durfte.
Heut steige ich dann auch mal aktiv in die Diskussion ein, da ich auf den ersten Blick kein 100%- Antwort für mein Anliegen finden konnte.

Sachverhalt:
Bei der Vermessung (Grobabmessung incl. Absteckung) unseres Grundstücks auf dem in kürze ein Bungalow entstehen soll, haben wir auch entsprechende Höhen festgelegt.
Herausgekommen ist letztendlich das wir den Teil des Grundstücks auf dem
das Haus stehen wird, erhöhen müssen/wollen.
Im ersten Schritt natürlich die Hausfläche + 2,5m an jeder Hausseite für die Baumaßnahmen.
So ergibt sich eine zu erhöhende Fläche von knapp 500 qm2.
Da die Höhen in diesem Bereich stark wanken wurden 7 Messpunkte genommen, deren größte Differenz 0,65m aufweist. (Max: 20,01, Min: 19,36)
Geplant ist eine erste Erhöhung auf ca 19,80 um erst einmal eine Ebene und ausgeglichene Fläche zu haben.
Im Mittel aller Messpunkte würde diese Erhöhung knapp 30cm betragen.

Frage 1 Ist das ohne weiteres zulässig oder muss ich dafür bereits eine Genehmigung einfordern..!?
Wenn ja, parallel zum noch zu stellenden Bauantrag oder wird die Erhöhung in selbigem ohnehin schon aufgeführt bzw berücksichtigt!?

Frage 2: ) Da sich bis zur Entfernung durch uns, ein Meer von kleineren Bäumen auf dem Grundstück befand, möchten wir kurzfristig schon etwas abtragen (ca 10 cm) um auf ersten Sand zustoßen bzw neue nicht brauchbaren Sträucher und co aus dem Weg zu haben.
Ist zumindest das denn ohne große Anfragen bzw Genehmigung erlaubt!?

Noch ein paar Angaben :
- Grundstück steht in Niedersachsen
- ist eine "Lücke", sprich Nachbarbebauungen sind seit rund 40 Jahren vorhanden, d.h. kein Neubaugebiet.
- Bodengutachten liegt vor: "Sand und Mutterboden

Sollten noch weitere Angaben für eine eindeutige Auskunft nötig sein gebt mir bitte Bescheid, ansonsten Danke ich schon mal vorab für eure (hoffentlich positiv ausfallende) Hilfe
ypg14.11.17 17:45
30cm Erhöhung ist fast schon normal. Ich glaube, im Bebauungsplan ist festgehalten, wie hoch man darf. Meist bis 50cm oder ähnlich.

500qm... das wird ein ziemlich großer Bungalow, rechne ich die 2,5 Meter an jeder Seite ab

Zu den kleinen Bäumen: was ist denn "kleiner" bei Dir? Wenn es sich um Gestrüpp handelt, hie und da ein dünner Birkenstamm, Dein Architekt nicht von Fällgenehmigung oder dergleichen gesprochen hat, fällt die Rodung wohl unter das Säubern von Baugrund. ... <- nehme ich an, wissen tue ich es nicht [emoji2]
Viel Spaß beim Säubern!
NDS_8514.11.17 20:07
ypg schrieb:
30cm Erhöhung ist fast schon normal. Ich glaube, im Bebauungsplan ist festgehalten, wie hoch man darf. Meist bis 50cm oder ähnlich.

500qm... das wird ein ziemlich großer Bungalow, rechne ich die 2,5 Meter an jeder Seite ab

Zu den kleinen Bäumen: was ist denn "kleiner" bei Dir? Wenn es sich um Gestrüpp handelt, hie und da ein dünner Birkenstamm, Dein Architekt nicht von Fällgenehmigung oder dergleichen gesprochen hat, fällt die Rodung wohl unter das Säubern von Baugrund. ... <- nehme ich an, wissen tue ich es nicht [emoji2]
Viel Spaß beim Säubern!

Danke für deine schnelle Rückmeldung.

Ok, nicht eindeutig ausgedrückt
500 qm nicht an Wohnfläche sondern an zu bearbeitender Grundstücksfläche, da auch anteilig etwas des Gartens sowie die geplante Einfahrt in die "Füll-Maßnahme" fallen wird.

Ich meine ich habe in diversen Beiträgen von QM Flächen als Maß für einennotwendige Genehmigung oder nicht gelesen.
Ähnlich dazu die negative Beeinträchtigungen der Nachbarn.
Welches meiner (laienhaften ) Ansicht nach nicht gegeben wäre, da es von der angestrebten Erhöhung bis zu Grundstücksgrenze noch min 3m Abstand sind..!?

Ja, es waren vorwiegend dünne Stämme ansonsten Sträucher, die wir bereits "fällen lassen haben".
Das heißt es liegt mittlerweile eine dünne und vereinzelte Strauch-Schicht vor.
Die möchte ich wie gesagt lediglich um wenige Zentimeter abtragen um eine halbwegs vernünftig vorbereitete Fläche für die restliche Füllung zu haben.
Das sollte doch sicher ohne weiteres möglich sein..!?
Nordlys16.11.17 16:15
Ja. Aber wenn du Dein Gelände veränderst, und dadurch bekommt der Nachbar Regenwasserprobleme, so hast Du dafür zu sorgen und es zu zahlen, wenn er wegen Dir drainieren muss o.Ä. Das Buschwerk ist egal.
fällgenehmigungbungalowmesspunktegrundstücksandarchitektrodungbaugrund