ᐅ Grundstück Aktionshäuser Erfahrungen?
Erstellt am: 16.10.2024 11:42
11ant 18.11.2024 16:16
hanghaus2023 schrieb:
Wenn man mit der kleinen Treppe leben kann, sehe ich hier keinen Keller notwendig, da das Budget eh schon knapp ist. Stellplätz oder Carport an die StrasseZumindest mit offenen Stellplätzen darf man hier wohl an die Straße. Gehen wir da mal von nur fünf Metern aus, und vom Haus in acht Metern ab Straßengrenze, also nur noch 3m davor; dann noch geböscht. Da sieht die 11ant Kellerregel ganz klar einen Keller, weil jede Befestigung des Plateaus dahinter keinen Pfifferling mehr günstiger wäre. Also bleibt es gerade wegen dem Aspekt Budget beim Wohnkeller. 11ant 18.11.2024 16:37
Hausbau202500 schrieb:
Ich schick jetzt nochmal nen größeren Plan reinAch so. Also kein offizieller Erschließungsweg mit einem Feuerwehraufmarschplatz, sondern die Feuerwehr schlicht als Übernachbar, und hinter dem Grundstück ein Trampelpfad (gelb) vom "Ausbauende" eines Feldweges zu einer Ecke des Feuerwehrgrundstückes. Da wären Wegerechte zu klären, ob man da als Anlieger legal von hinten sein Grundstück anfahren kann (bis zur eigenen Grenze ungepflastert). Technische und postalische Erschließung (auch Hausnummer) von unten, Anliegerbeiträge nur unten, tatsächlicher Garagenanfahrweg rechtlich zu sichern von oben: Hausbau202500 18.11.2024 18:56
11ant schrieb:
Ach so. Also kein offizieller Erschließungsweg mit einem Feuerwehraufmarschplatz, sondern die Feuerwehr schlicht als Übernachbar, und hinter dem Grundstück ein Trampelpfad (gelb) vom "Ausbauende" eines Feldweges zu einer Ecke des Feuerwehrgrundstückes. Da wären Wegerechte zu klären, ob man da als Anlieger legal von hinten sein Grundstück anfahren kann (bis zur eigenen Grenze ungepflastert). Technische und postalische Erschließung (auch Hausnummer) von unten, Anliegerbeiträge nur unten, tatsächlicher Garagenanfahrweg rechtlich zu sichern von oben:Danke da müssten wir uns mal informieren ob das wirklich geht. Das wäre natürlich eine deutliche Erleichterung ypg 18.11.2024 21:16
Hausbau202500 schrieb:
Ja danke. Stufen sind natürlich nicht behinderten gerecht, aber falls es irgendwann so kommen sollte, könnten wir in das Haus der Schwiegereltern zurück, welches dann an meinen Freund vererbt wird.verstehe einer diesen Satz! Egal.11ant schrieb:
Aber wo eine Feuerwehranfahrt möglich ist, da kann man auch erschließen (?)Das wird keine Anfahrt sein, sondern der 2te Rettungsweg der FFW.11ant schrieb:
ob man da als Anlieger legal von hinten sein Grundstück anfahren kannHausbau202500 schrieb:
ob das wirklich geht.Ich gehe Wetten ein, dass nicht.Ähnliche Themen