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ᐅ Grundstück abfangen L-Steine / Pflanzsteine Barnim


Erstellt am: 26.03.20 19:35

Adonis0126.03.20 19:35
Hallo da Draußen,

wir haben ein Grundstück welches mit einer langen Seite an einem Gehweg parallel läuft. Zwischen dem Gehweg und unserem Grundstück ist Höhenunterschied von circa 1m. Wenn wir das Grundstück noch mal schieben oder auffüllen lassen, könnten es auch 1,2m Höhenunterschied sein. Durch diesen "Hang", welcher mit 45 Crad abfällt verlieren wir
jeder Menge Fläche, da wir von knapp 28m Länge x 1,5m Hang.
Nun würden wir gerne unser Grundstück "rausziehen" und abfangen. Unser Nachbach ist die Gemeinde mit Ihrem Gehweg.
Wie wir das Grundstück abfangen, da sind wir noch in der Findungsphase, ob L-Steine oder Pflanzsteine, mal schauen.

Die Fragen:
Woher erfahre ich, was ich darf oder was ich nicht darf. Gibt es Vorschriften?

Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken und oder zu viele Fragen stellen... (Bei den Behörden)

Danke vorab für die Antworten
Gruß Mars
WingVII26.03.20 19:41
Gibt es einen Bebauungsplan?
Adonis0126.03.20 19:45
Wenn ja, wo finde ich den ? Es ist eine Mischbebauung und wir sind ein Lückenfüller.
Im Geoportal finde ich nichts von Bebauungsplänen.
Vicky Pedia26.03.20 19:49
Adonis01 schrieb:

Woher erfahre ich, was ich darf oder was ich nicht darf. Gibt es Vorschriften?
Das regelt die jeweilige Landesbauordnung, in Thüringen darfst du zB. 2m hoch genehmigungsfrei bauen.
Adonis0126.03.20 19:51
Ok, werde ich dort mal stöbern. Vielen Dank.
Escroda26.03.20 23:47
Adonis01 schrieb:

Gibt es Vorschriften?
Jede Menge.
Adonis01 schrieb:

Wenn ja, wo finde ich den ?
Bei der Gemeinde.
Adonis01 schrieb:

Im Geoportal finde ich nichts von Bebauungsplänen.
Viele Geoportale befinden sich noch im Aufbau, manche Gemeinden haben noch gar keins. Vielleicht hat deine Gemeinde die Bebbauungspläne noch nicht eingepflegt oder Du hast nicht richtig gesucht oder es gibt keinen. Sicherheit kann Dir nur einer der schlafenden Hunde geben.
Vicky Pedia schrieb:

in Thüringen darfst du zB. 2m hoch genehmigungsfrei bauen
Was aber nicht davon befreit, die Vorschriften einzuhalten. Die Anschüttung hinter der Stützmauer ist nur bis 30m² genehmigungsfrei, bei öffentlichen Verkehrsflächen kommt das Straßengesetz zum Tragen, bei nicht öffentlichen Grundstücken das Nachbarrecht, es könnte eine örtliche Gestaltungssatzung geben, der Bebauungsplan wurde ja schon erwähnt.
geoportalegrundstückgehweghöhenunterschiedhangabfangenvorschriftengenehmigungsfrei