ᐅ Grundschuld-Problem bei Teilflächen für Finanzierung
Erstellt am: 16.08.15 09:22
Bieber081517.08.15 22:04
Zitat aus unserem Vertrag:
Der Haken an der Sache: Wird die nächste Teilfläche des Grundbesitzes verkauft, sehen die Käufer im Grundbuch dann unsere Namen .
Um den vereinbarten Eigentumserwerb zu sichern, bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer, zu dessen Gunsten eine Vormerkung an dem in § xy bezeichneten Grundbesitz sofort an nächstoffener Rangstelle einzutragen. Der Käufer bewilligt, die Vormerkung mit Vollzug des Fortführungsnachweises nach Vermessung auf die verkaufte Teilfläche zu beschränken und bei Eigentumsumschreibung wieder zu löschen, sofern nachrangig keine Eintragungen bestehen bleiben, denen er nicht zugestimmt hat.
Der Haken an der Sache: Wird die nächste Teilfläche des Grundbesitzes verkauft, sehen die Käufer im Grundbuch dann unsere Namen .
nordanney17.08.15 23:16
Bieber0815 schrieb:
Zitat aus unserem Vertrag:
Der Haken an der Sache: Wird die nächste Teilfläche des Grundbesitzes verkauft, sehen die Käufer im Grundbuch dann unsere Namen .Ja und? Spätestens auf der Baustelle tauscht Ihr Eure Namen aus daytona18.08.15 10:39
Zitat aus Vertrag:
"Der Anspruch auf Eigentumsübertragung kann durch die Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. Der Notar hat die Beteiligten darüber belehrt, inwieweit diese Vormerkung nach ihren Grundbuchmäßigen Rang des Käufers sichern kann. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung dieser Vormerkung zugunsten des Käufers auf das Kaufobjekt in das Grundbuch, wobei in ABt II und III jeweils die ersten Rangstellen ausbedungen sind. Die Beteiligten bewilligen schon jetzt die Löschung dieser Vormerkung mit der Eigentumsumschreiung, sofern bis dahin in Abt II und III des Grundbuches Zwischeneintragungen ohne Zustimmung des Käufers weder erfolgt noch beantragt wurden sind."
Sollte das der Bank für eine Finanzierung des Bauvorhabens reichen (Vermessung ist bereits beauftragt) bevor die endgültige Grundbucheintragung erfolgt ist? Wir müssen eh noch mal zum Notar zur Nachbewilligung der "vermessenden Teilfläche".
"Der Anspruch auf Eigentumsübertragung kann durch die Eintragung einer Vormerkung gesichert werden. Der Notar hat die Beteiligten darüber belehrt, inwieweit diese Vormerkung nach ihren Grundbuchmäßigen Rang des Käufers sichern kann. Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung dieser Vormerkung zugunsten des Käufers auf das Kaufobjekt in das Grundbuch, wobei in ABt II und III jeweils die ersten Rangstellen ausbedungen sind. Die Beteiligten bewilligen schon jetzt die Löschung dieser Vormerkung mit der Eigentumsumschreiung, sofern bis dahin in Abt II und III des Grundbuches Zwischeneintragungen ohne Zustimmung des Käufers weder erfolgt noch beantragt wurden sind."
Sollte das der Bank für eine Finanzierung des Bauvorhabens reichen (Vermessung ist bereits beauftragt) bevor die endgültige Grundbucheintragung erfolgt ist? Wir müssen eh noch mal zum Notar zur Nachbewilligung der "vermessenden Teilfläche".
Bauexperte18.08.15 10:54
daytona schrieb:
Sollte das der Bank für eine Finanzierung des Bauvorhabens reichen Ja.Mehr hat die überwiegende Mehrheit der Bauherren zu diesem Zeitpunkt auch nicht in der Hand und sie erhalten auch - bei guter Bonität - ein Darlehen
Grüße, Bauexperte
daytona18.08.15 11:00
Mal sehen wie Zinsen am Jahresende aussehen...
nordanney18.08.15 12:00
Klar reicht das, ist eine Standardformulierung. Dazu kommt natürlich noch die Grundschuld Eintragung oder ein notariellen Rangattest.
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