ᐅ Grundrissplanung 4 Personen, Kubatur vorgegeben
Erstellt am: 20.02.23 14:20
11ant20.02.23 19:53
Sumi2188 schrieb:
Da unsere Ursprungsplanung (Winkelbungalow) aber im Prinzip das genaue Gegenteil von der jetzigen Planung war, wäre ich für Tipps bzgl. der Raumaufteilung und Ausrichtung der Räume sehr dankbar, ich finde leider keinen wirklich guten Ansatz.Zur Darstellung Eurer Wünsche sollte diese Planung dennoch hier gezeigt werden.hanghaus2023 schrieb:
Also sind die erlaubten Abmessungen B= 7,64 m + 2 * 0,25 m = 8,14 m ; L= 10,05 m + 2 * 0,25 m = 10,55 mNein, die Abmessungen sind 7,64 x 10,05 m, jeweils exklusive Dämmung (die max. 25 cm dick sein darf). Bei einer beispielsweise 16 cm dicken Dämmung die Rohbaugrundfläche um 18 cm in Länge und Breite zu vergrößern, wäre eine Milchmädchenrechnung. Auszugehen ist also von einem Rohbau-Außenmaß von 7,64 x 10,05 m (immerhin bei Traufhöhe 4,73 m und vmtl. 45° DN). Davon wären dann wohl 15 cm Konstruktionsmauerschale (Kalksandstein) abzurechnen. In der Wohnfläche wird man so auf ca. 92 qm kommen.Wäre es hier nicht sinnvoller, den Gesamtbedarf systemisch zu betrachten, und den Neubau eher als Austragshäusl für die Eltern zu planen ?
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hanghaus202320.02.23 19:57
das Grüne ist mMn der Außenbereich. Zu dem würde ich 3 m einhalten. Es könnte ja mal Bauland werden. 😉 Siehe meinen Vorschlag.
hanghaus202320.02.23 20:03
11ant schrieb:
Nein, die Abmessungen sind 7,64 x 10,05 m, jeweils exklusive Dämmung (die max. 25 cm dick sein darf). Bei einer beispielsweise 16 cm dicken Dämmung die Rohbaugrundfläche um 18 cm in Länge und Breite zu vergrößern, wäre eine Milchmädchenrechnung. Auszugehen ist also von einem Rohbau-Außenmaß von 7,64 x 10,05 m (immerhin bei Traufhöhe 4,73 m und vmtl. 45° DN). Davon wären dann wohl 15 cm Konstruktionsmauerschale (Kalksandstein) abzurechnen. In der Wohnfläche wird man so auf ca. 92 qm kommen.
Du zitierst aus dem Zusammenhang gerissen. Ich behaupte gerade, das das Bauamt die 25 cm Dämmung zusätzlich zur Kubatur genehmigt. Sonst hätten die das ja nicht geschrieben.Laut TE ist die DN 47°.
11ant20.02.23 20:16
hanghaus2023 schrieb:
Du zitierst aus dem Zusammenhang gerissen. Ich behaupte gerade, das das Bauamt die 25 cm Dämmung zusätzlich zur Kubatur genehmigt. Sonst hätten die das ja nicht geschrieben.
Laut TE ist die DN 47°.Sumi2188 schrieb:
Laut dem Bauamt wird einer Dammstärke von 25 cm als Vergrößerung er Kubatur zugestimmt.Stimmt. Also 25 cm nicht nur für Außenwanddämmung, sondern auch für Aufsparrendämmung. Aber daß das Bauamt diese Dämmstärkenzuschläge auf die Kubatur zweckgebunden meint, da bin ich mir erfahrungsgemäß sicher.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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K a t j a20.02.23 20:23
11ant schrieb:
Nein, die Abmessungen sind 7,64 x 10,05 m, jeweils exklusive Dämmung (die max. 25 cm dick sein darf). 11ant schrieb:
Aber daß das Bauamt diese Dämmstärkenzuschläge auf die Kubatur zweckgebunden meint, da bin ich mir erfahrungsgemäß sicher.Ja, aber wie wollen sie das prüfen? Dann plan ich eben eine 15er Außenwand mit 25er Dämmung und bauen tu ich dann anders herum. Merkt keine Sau. 😉K a t j a20.02.23 20:29
Ähm, die Maße des Baufensters wären doch ganz nett, wegen den 6m Abstand...
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