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ᐅ Grundriss Einfamilienhaus Stadtvilla – moderner Architektenentwurf


Erstellt am: 13.10.25 10:35

wiltshire18.10.25 18:39
11ant schrieb:

Auch die Topographievergewaltigung kannst Du mir mit keinen Engelszungen schönreden.
Das mache ich nicht. Ich stelle Fest: Es gibt ein Grundstück, welches dem Bauherrn so wie es jetzt ist nicht gefällt, denn es hat ein Gefälle und der Bauherr hätte es eben gerne flach. Der Architekt setzt das in seinem Entwurf konsequent um. Das ist seine Aufgabe. Die beratenden Gespräche dazu haben wir nicht mitbekommen.
11ant schrieb:

Ich habe nicht den Eindruck, daß wir es hier mit "Sondermaßen"
Ich habe keine Ahnung, was Du in dieses Wort hineininterpretierst. „Sondermaß“ ist einfach „kein Standardmaß“ - aus welchen Gründen auch immer der Non-Standard gewählt wird..
ypg18.10.25 19:45
11ant schrieb:

Mit Phantasiemaßen zu planen zeugt übrigens sowohl von wenig Ahnung vom Fach als auch von null Respekt gegenüber den Maurern.
wiltshire schrieb:

Ich habe keine Ahnung, was Du in dieses Wort hineininterpretierst. „Sondermaß“ ist einfach „kein Standardmaß“ - aus welchen Gründen auch immer der Non-Standard gewählt wird..
Ob nun Sonder- oder Phantasie-Maße - man möge meinen, jeder meint das gleiche 😉
11ant19.10.25 21:00
ypg schrieb:

noch sehe ich kein Foto eines verpfuschten Rohbaus, noch das Konzept der Ausmörtelung. Das mag zwar bei einigen Maurern so sein, allerdings nicht bei jedem. Es gibt immer noch das Konzept des Steineschneidens. [...]
Weil Madame, also ich, verschiedene Brüstungshöhen für die Fenster auf der Design-Seite gewählt hat, zudem ein versetztes Dach mit zwei verschiedenen Neigungen. [...] Heutzutage kann man zB auch gut mit Porenbeton bauen
Du hast es nicht verstanden (was für eine Hobbyplanerin nicht schlimm ist, bei einem Architekten liegt der Fall anders). Doch, man sieht einen gestörten Rohbau schon bevor die Maurer begonnen haben, nämlich auf dem Plan. Pfuschertaschen entstehen eben nicht durch unmotivierte oder nicht ganz alkoholfreie Maurer, sondern werden im Stadium der Planung verursacht. Steineschneiden kann das Problem nicht heilen. Jede Kappung des Verzahnungsbereiches führt zu einer Ausmörtelung; und eine sägefreundliche Materialhärte ändert daran nichts. Schnitte parallel (oder auch schräg) zu den Lagerfugen sind unproblematisch.

Nehmen wir konkrete Mauerstücklängen aus den hiesigen Plänen: 106,5 / 409,5 / 308,5 / 113,5 sind a. vier Steine (drei Stoßfugen) und 6,5 cm, b. 16 Steine (15 Stoßfugen) und 9,5 cm, c. 12 Steine (elf Stoßfugen) plus 8,5 cm sowie d. vier Steine (drei Stoßfugen) und 13,5 cm. Im Beispiel B beginnt der Maurer die erste / dritte / fünfte ... Lage mit dem ersten, letzten, zweiten, vorletzten, dritten, drittletzten usw. Stein, zwischen dem achten und achtletzten Stein klafft eine Lücke von 9,5 cm. Hier sägt er nun einen Stein von 8,5 cm, den er an den achten Stein anlegt und zum achtletzten Stein hin mit einer Mörtelfuge schließt, die im System des verzahnten Mauerns nicht vorgesehen ist. Als umgeschulter Uhrmacher könnte er auch 9,5 cm durch fünfzehn Stoßfugen teilen und jeden Stein mit sechseindrittel Millimetern Zwischenraum ansetzen (optisch unauffällig, weil es die Amplitude der Verzahnung unterschreitet). Ganz ehrlich: das kommt in der Praxis nicht vor. Die Störung des Taktes und des Überbindemaßes um etwa einen fünftel Stein ist hier dutzendfach wahrscheinlicher. Wer hat es versaubeutelt: der Bauunternehmer, der statt umgeschulten Uhrmachern ganz schlicht Maurer mauern läßt, oder vielleicht doch eher der im Elfenbeinturm wohnende Planungskünstler ?
Die Standardmaße (im Beispiel 111,5 / 411,5 / 311,5 / 111,5) wären um 5 cm / 2 cm / 3 cm / 2 cm abgewichen und sämtlich mit Normal- und Sondersteinen realisierbar, ohne den trockenen (hier: Binder-) Verband verlassen zu müssen. Homogen, sauber. Der künstlerische Nonkonformistenweg bringt für seine Komplikationen keinerlei Mehrwert zum Ausgleich. Ignoranz ohne Vorteil.
wiltshire schrieb:

Ich habe keine Ahnung, was Du in dieses Wort hineininterpretierst. „Sondermaß“ ist einfach „kein Standardmaß“ - aus welchen Gründen auch immer der Non-Standard gewählt wird..
ypg schrieb:

Ob nun Sonder- oder Phantasie-Maße - man möge meinen, jeder meint das gleiche
Nein. Ein standardabweichendes Maß ist mit einem vernünftigen Grund (Güterabwägung zwischen Standard und Ausnahmegrund) ein Sondermaß und ohne vernünftigen Grund ein Phantasiemaß (reine Narretei).
wiltshire schrieb:

Ich stelle Fest: Es gibt ein Grundstück, welches dem Bauherrn so wie es jetzt ist nicht gefällt, denn es hat ein Gefälle und der Bauherr hätte es eben gerne flach. Der Architekt setzt das in seinem Entwurf konsequent um. Das ist seine Aufgabe. Die beratenden Gespräche dazu haben wir nicht mitbekommen.
Macht Euch die Erde "untertan" - nicht "zum Opfer". "Ich ich ich - nach mir die Sintflut" / L´Etat - c´est moi". Wenn in Hanglagen jeder nur an sich denkt, kann man ganze Landschaften prägend aus vielen Baugebieten Reisterrassen machen. Wenn Du Dein Grundstück plan auf seine Gipfelhöhe aufgeschüttet hättest, läge Dein Dorf drumherum im Dunkeln. Das hat schon seinen Sinn, daß das Baurecht Grenzen zieht, oberhalb derer auch "harmlose Sandkastenspielchen" als eigenständige Bauwerke gelten.
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