Grundpfandrecht doppelt berechnet

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R

Rucamahaus

Hallo Leute,

haben letztens die Grundschuld beim Notar eintragen lassen.
Kam auch gleich die Rechnung, mit mehreren hundert Euro für die Beurkundung. Soweit ok.
Aber jetzt kamen auch nochmals genau die selben Kosten von der Landesjustizkasse. (Abgesehen von Telefonkosten, etc.)

Ist das normal?

Gruß
Rucama
 
F

FrankH

Es gibt einmal die Beurkundungskosten für den Notar, die der in Rechnung stellt und dann die Gebühren von der Justizkasse. Das ist normal, jedoch hängt die Höhe jeweils von der Höhe der eingetragenen Grundschuld ab.
 
D

DG

Kann mich dunkel dran erinnern, dass das bei mir auch so war, sollte aber eindeutig aus den jeweiligen Bescheiden hervorgehen, dass es sich um unterschiedliche Leistungen handelt, auch wenn der Betrag gleich ist.

MfG
Dirk Grafe
 
R

Rucamahaus

Mh, steht halt einmal beim Notar als "Beurkundung: Grundpfandrecht" und bei der Kasse als "Grundpfandrecht Nr.XY"
Mit der Höhe wusste ich, dass sich die vom Betrag ableitet. Aber das die Kasse noch mal um genau den gleichen Wert hinlangt?

Gruß
Rucama
 
T

toxicmolotof

Es arbeiten ja auch der Notar und das Gericht. Also dürfen beide ihre Leistungen abrechnen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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