ᐅ Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Frage
Erstellt am: 29.10.2014 20:55
Xinette 29.10.2014 20:55
Hallo Guten Abend,
Wir haben ein Grundstück reserviert mit 670 m2. Geplante Hausgröße 180 m2.
Es soll ein Landhaus werden, da nur ein Geschoss erlaubt ist.
Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl sind 0,25.
Dürfen wir das Haus bauen?
Wir bauen in NS. Zählt das obere Geschoss voll oder wirklich nur die Höhe ab 2,30?
Dann würde es ja gehen.
Danke und Glg Xinette
Wir haben ein Grundstück reserviert mit 670 m2. Geplante Hausgröße 180 m2.
Es soll ein Landhaus werden, da nur ein Geschoss erlaubt ist.
Die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl sind 0,25.
Dürfen wir das Haus bauen?
Wir bauen in NS. Zählt das obere Geschoss voll oder wirklich nur die Höhe ab 2,30?
Dann würde es ja gehen.
Danke und Glg Xinette
DNL 29.10.2014 22:10
Da würde ich jemand konkret mit Eurem Fall befragen. Bestimmte Flächen können dazuzählen, andere nicht und es ist relevant, wie die lichte Höhe gewertet wird.
Mir scheint auch, als bringst Du da die Frage nach "Ab wann ist das obere Geschoss ein Vollgeschoss" und die Frage nach der Geschossflächenzahl durcheinander.
Mir scheint auch, als bringst Du da die Frage nach "Ab wann ist das obere Geschoss ein Vollgeschoss" und die Frage nach der Geschossflächenzahl durcheinander.
ypg 29.10.2014 22:25
Zum Grundflächenzahl:
Du darfst bei 670 qm und Grundflächenzahl 0,25 167 qm überbauen. Ziehen wir mal 7 qm für das minimal überstehende Dach ab, so sind es 160 qm... ziehen wir mal 20% für Wände ab, sind wir bei 128qm Wohnfläche unten Maximum.
In Nds ist ein DG kein Geschoss, wenn die Fläche über 2 Meter Raumhöhe 2/3 der unteren Wohn-Fläche nicht übersteigt... also ca. 80 qm max.
So in etwa wird es sein 🙄
Du darfst bei 670 qm und Grundflächenzahl 0,25 167 qm überbauen. Ziehen wir mal 7 qm für das minimal überstehende Dach ab, so sind es 160 qm... ziehen wir mal 20% für Wände ab, sind wir bei 128qm Wohnfläche unten Maximum.
In Nds ist ein DG kein Geschoss, wenn die Fläche über 2 Meter Raumhöhe 2/3 der unteren Wohn-Fläche nicht übersteigt... also ca. 80 qm max.
So in etwa wird es sein 🙄
Xinette 29.10.2014 22:54
Danke, also passt es. Super.
Plus 50 Prozent für Carport, Auffahrt und Terrasse ? richtig?
Damit müsste man doch hinkommen.
Lg Xinette
Plus 50 Prozent für Carport, Auffahrt und Terrasse ? richtig?
Damit müsste man doch hinkommen.
Lg Xinette
Wastl 30.10.2014 08:46
Xinette schrieb:
Danke, also passt es. Super.
Plus 50 Prozent für Carport, Auffahrt und Terrasse ? richtig?
Damit müsste man doch hinkommen.
Lg XinetteOb ihr hinkommt könnt nur ihr selber entscheiden. Welche Dachformen sind denn gestattet? Könnt ihr ein Satteldach bauen, um kein 2 Vollgeschoss zu haben, aber trotzdem noch Wohnraum im OG? Xinette 30.10.2014 10:03
Der Bebauungsplan gibt eigentlich bis auf Traufhöhe und Firsthöhe und eingeschossigkeit keine weiteren Vorgaben. Also ist alles andere erlaubt.
Es soll ein Satteldach werden.
Es soll ein Satteldach werden.
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