Grundflächenzahl bei genehmigungsfreien Bauten

4,50 Stern(e) 4 Votes
M

MeinHaus45

Muss die Grundflächenzahl bei genehmigungsfreien Bauten berücksichtig werden? Darf ich einen Carport, der keine Baugenehmigung erfordert, auch dann aufstellen, wenn die Grundflächenzahl schon überschritten ist? Zählt andersherum ein derartiger Carport zur Grundflächenzahl, wenn ich spätere genehmigungspflichtige Vorhaben beantrage?
 
X

xMisterDx

Grundsätzlich ist es wohl so, dass die Grundflächenzahl durch Nebenanlagen, die nicht mit dem Haus verbunden sind, gemäß § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung, um 50% überschritten werden darf, maximal jedoch 80% des Grundstücks.

Das kann allerdings, so wie bei mir der Fall, im Bebauungsplan ausgeschlossen worden sein.
 
WilderSueden

WilderSueden

Die Vorschriften musst du immer einhalten. Der Unterschied ist nur, dass in einem Fall jemand den Plan kontrolliert und im anderen nicht.
 
X

xMisterDx

Ja. Aber dazu sollte man erstmal wissen, welche Vorschrift denn nun gilt. Wie schon gesagt, § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung kann im Bebauungsplan ausgeschlossen worden sein. Dann muss die gesamte überbaute Fläche innerhalb der Grundflächenzahl liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4840 Themen mit insgesamt 97119 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben