W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grunderwerbsteuer Bescheid für Grundstück gleiches Vertragwerk


Erstellt am: 24.04.15 08:20

Bauexperte24.04.15 10:54
Hallo,
b_user schrieb:

letztes Jahr habe ich für ein Baugmeinschaftsvorhaben meinen Grundstücksanteil gekauft und auch den Bescheid für die Grunderwerbsteuer bekommen. Diese berechnete sich nur nach dem Grundstückskaufpreis. Von der vertraglichen Konstellation (Baubetreuungsvertrag für die Baugemeinschaft ist vor dem Grundstückskauf unterschrieben) könnte man meinem Fall auch als einheitliches Vertragswerk ansehen, sodass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücks- und Baukosten fällig ist.
Im Prinzip läßt sich der Fall ganz leicht beantworten. Haben Grundstücksverkäufer und Baubetreuer (BU) nichts miteinander zu tun, kann kein wirtschaftlicher Zusammenhang abgeleitet werden (BU hat Dir das Grundstück besorgt, Dich auf die Vakanz des Grundstückes hingewiesen o.ä.), entfällt die Grunderwerbsteuer lediglich auf den Part der Grundstückskosten. In allen anderen Fällen wird sie auf Haus + Grund fällig.

Siehe auch: https://www.hausbau-forum.de/threads/Tendenzen-bei-der-Grunderwerbsteuer.9738/

Grüße, Bauexperte
b_user28.04.15 10:59
Dann hoffe ich mal, dass es bei der geringen Grunderwerbsteuer bleibt.

Verkäufer (Stadt) hat in meinem Fall nichts mit der Baubetreuungsfirma, Architekt, oder sonstigen ausführenden Firmen zu tun.

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Vega8229.04.15 10:55
Imho bekommst du nur ein Problem, wenn du vor Kauf des Grundstücks bereits den Bauvertrag unterschrieben hast.
Ansonsten sollte es schwer fallen einen Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauträger zu finden.
b_user29.04.15 11:47
Aber genau das ist ja bei mir der Fall, wie ich im ersten Post auch schon geschrieben habe. Aber hätte dann schon dieser Fragebogen kommen müssen?
Musketier29.04.15 11:50
Da das Grundstück von der Stadt gekauft wurde, kann es durchaus sein, dass das Finanzamt dort keinen Bezug vermutet und für diese Fälle vielleicht gar keine Fragebogen rausschickt.
Vega8229.04.15 12:00
Das hat dann nichts unbedingt mit einem einheitlichen Vertragswerk zu tun. Ich hatte darüber bereits persönlich ein Gespräch mit dem Finanzamt und viel recherchiert.
Da uns das zu heiß war, haben wir dann erst nach dem Grundstückskauf den Bauvertrag unterschrieben.

Hintergrund ist folgender:
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass du bei Grundstückskauf nicht mehr frei in der Entscheidung bist, wie und mit wem du das Grundstück bebauen möchtest, wenn du bereits zuvor einen Bauvertrag unterschrieben hast.
Damit ermöglicht sich die Besteuerung als einheitliches Vertragswerk.

Es ist absurd aber es wird definitiv so gehandhabt und ist rechtlich zulässig.
Wenn du allerdings bereits den Bescheid erhalten hast, sollte das Thema durch sein.
grundstückskaufbauvertraggrunderwerbsteuerfinanzamtvertragswerk