ᐅ Grunderwerbsteuer bei gekoppeltem Rohbauvertrag
Erstellt am: 07.10.2014 13:50
jx7 07.10.2014 13:50
Hallo allerseits!
Sind Grundstückskauf und Hausbau vertraglich in irgendeiner Form gekoppelt, fällt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstückswert an, sondern auch auf den Hausbauvertrag.
Das sind schnell mal 15.000 € dazukommende Kosten, die keinen Gegenwert bringen.
Wie ist es nun, wenn an den Grundstückskauf ein Hausbauvertrag für einen Rohbau gekoppelt ist und die weiteren Gewerke erst nach Grundstückskauf frei ausgewählt werden?
Ist die Grunderwerbsteuer dann nur auf Grundstückskauf und Rohbau fällig oder auf Grundstückspreis plus die gesamten Hausbaukosten?
Danke im Voraus für die Antworten und beste Grüße
jx7
Sind Grundstückskauf und Hausbau vertraglich in irgendeiner Form gekoppelt, fällt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstückswert an, sondern auch auf den Hausbauvertrag.
Das sind schnell mal 15.000 € dazukommende Kosten, die keinen Gegenwert bringen.
Wie ist es nun, wenn an den Grundstückskauf ein Hausbauvertrag für einen Rohbau gekoppelt ist und die weiteren Gewerke erst nach Grundstückskauf frei ausgewählt werden?
Ist die Grunderwerbsteuer dann nur auf Grundstückskauf und Rohbau fällig oder auf Grundstückspreis plus die gesamten Hausbaukosten?
Danke im Voraus für die Antworten und beste Grüße
jx7
toxicmolotof 07.10.2014 14:02
Es kommt darauf an von wem du was kaufst.
Bitte schildere dich deine Situation, dann kann man das vielleicht etwas eingrenzen.
Es gibt Situationen, da zählt nur das Grundstück, und es gibt Situationen da zählt alles komplett.
Bitte mehr Details deines Vorhabens wer wann mit wem was...
Bitte schildere dich deine Situation, dann kann man das vielleicht etwas eingrenzen.
Es gibt Situationen, da zählt nur das Grundstück, und es gibt Situationen da zählt alles komplett.
Bitte mehr Details deines Vorhabens wer wann mit wem was...
jx7 07.10.2014 14:25
Grundstücksverkäufer ist eine GmbH, die rein formal nichts mit der Rohbaufirma zu tun hat.
Eine Baufirma, von der die GmbH sicher Provision bekommt, hätte die GmbH schon an der Hand. Diese Baufirma bietet entweder den Rohbau an oder den schlüsselfertigen Hausbau in Form eines GU/GÜ.
Die Forderung der GmbH ist, dass bei den Doppelhäusern nur spiegelsymmetrische Zwillinge entstehen sollen. Bei Grundstückskauf soll schon ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, der die Spiegelsymmetrie festlegt. Dessen genaue Form kennen wir aber noch nicht.
Nun fürchten wir, dass die Grunderwerbsteuer entgegen der bisherigen Erwartung nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf den Hausbau anfällt. Eigentlich wollten wir Schlüsselfertig bauen, aber wenn wir die Grunderwerbsteuer drücken können, wenn wir zunächst nur den Rohbau beauftragen, käme das auch in Frage.
Eine Baufirma, von der die GmbH sicher Provision bekommt, hätte die GmbH schon an der Hand. Diese Baufirma bietet entweder den Rohbau an oder den schlüsselfertigen Hausbau in Form eines GU/GÜ.
Die Forderung der GmbH ist, dass bei den Doppelhäusern nur spiegelsymmetrische Zwillinge entstehen sollen. Bei Grundstückskauf soll schon ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, der die Spiegelsymmetrie festlegt. Dessen genaue Form kennen wir aber noch nicht.
Nun fürchten wir, dass die Grunderwerbsteuer entgegen der bisherigen Erwartung nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf den Hausbau anfällt. Eigentlich wollten wir Schlüsselfertig bauen, aber wenn wir die Grunderwerbsteuer drücken können, wenn wir zunächst nur den Rohbau beauftragen, käme das auch in Frage.
toxicmolotof 07.10.2014 20:48
Rein formal? Und wie ist es praktisch? Hängen die doch zusammen oder klüngeln die miteinander rum?
Google mal nach verstecktem oder verdecktem Bauträger... so als Grundlage.
Wenn du Grund und Boden von einer dritten Person kaufen würdest, dann fällt die Grunderwerbsteuer nur darauf an. Sobald aber das zukünftige Haus mitverkauft wird, wird auch auf diesen Preis die Steuer fällig. Wenn du darüber hinaus selbst Gewerke an Handwerker vergibst, das zählt in meinen Augen dann nicht mehr als Steuergrundlage. Investiere mal 100-150 Euro in einen Steuerberater, der sich das im Detail anschauen soll wenn es tatsächlich ernst wird.
Google mal nach verstecktem oder verdecktem Bauträger... so als Grundlage.
Wenn du Grund und Boden von einer dritten Person kaufen würdest, dann fällt die Grunderwerbsteuer nur darauf an. Sobald aber das zukünftige Haus mitverkauft wird, wird auch auf diesen Preis die Steuer fällig. Wenn du darüber hinaus selbst Gewerke an Handwerker vergibst, das zählt in meinen Augen dann nicht mehr als Steuergrundlage. Investiere mal 100-150 Euro in einen Steuerberater, der sich das im Detail anschauen soll wenn es tatsächlich ernst wird.
jx7 08.10.2014 09:10
"verdecktes Bauherrenmodell" heißt das Stichwort, nach dem man googeln kann, falls es noch jemand anderes interessiert (Siehe auch das neue Thema, das ich eröffnet habe.)
Falls es noch weitere Meinungen zur obigen Frage gibt (Grunderwerbsteuer nur auf die bei Grundstücksverkauf abgeschlossenen Verträge zu Grundstückskauf und Rohbau, später selbst ausgewählte und beauftragte Gewerke ohne Grunderwerbsteuer), würde ich mich freuen!
Falls es noch weitere Meinungen zur obigen Frage gibt (Grunderwerbsteuer nur auf die bei Grundstücksverkauf abgeschlossenen Verträge zu Grundstückskauf und Rohbau, später selbst ausgewählte und beauftragte Gewerke ohne Grunderwerbsteuer), würde ich mich freuen!
Bauexperte 08.10.2014 09:21
Guten Morgen,
Vater Staat und damit seine Kinder (wir) brauchen doch Dein Geld ....
Du kaufst "zunächst" nur das Grundstück und den Rohbau; sobald der Rohbau steht oder meinetwegen, nachdem Du dem FA "vermeintlich" ein Schnippchen geschlagen hast, musterst Du auf. Glaubst Du wirklich, daß Dein zuständiges FA so dumm ist ... ?
Grüße, Bauexperte
Vater Staat und damit seine Kinder (wir) brauchen doch Dein Geld ....
jx7 schrieb:Das beantwortet doch Deine Frage!
Eigentlich wollten wir schlüsselfertig bauen, aber wenn wir die Grunderwerbsteuer drücken können, wenn wir zunächst nur den Rohbau beauftragen, käme das auch in Frage.
Du kaufst "zunächst" nur das Grundstück und den Rohbau; sobald der Rohbau steht oder meinetwegen, nachdem Du dem FA "vermeintlich" ein Schnippchen geschlagen hast, musterst Du auf. Glaubst Du wirklich, daß Dein zuständiges FA so dumm ist ... ?
Grüße, Bauexperte
Ähnliche Themen