ᐅ Grunderwerbsteuer bei gekoppeltem Rohbauvertrag
Erstellt am: 07.10.2014 13:50
jx7 08.10.2014 10:43
Hallo Bauexperte!
Ich glaube nicht, dass mein Finanzamt dumm ist, ich will es auch nicht bescheißen. Ich wollte nur wissen, wie das Finanzamt in solchen Fällen entscheidet, damit ich vorher überlegen kann, was die günstigste legale Möglichkeit ist.
Ich mustere auch nicht auf, sondern es bleibt bei dem Vertrag, dass der Bauträger nur den Rohbau macht. Die übrigen Gewerke wähle ich nachträglich frei aus und beauftrage diese selbst und direkt. Diese Verträge laufen dann nicht mehr über den Rohbauer.
Meinst Du, dass ich auch in diesem Fall die GE-Steuer nicht nur auf die beim Grundstückskauf geschlossenen Verträge, sondern auch auf die weiteren, von mir unabhängig und direkt abgeschlossenen Verträge mit den weiteren Gewerken zahlen muss?
Beste Grüße
Peter
Ich glaube nicht, dass mein Finanzamt dumm ist, ich will es auch nicht bescheißen. Ich wollte nur wissen, wie das Finanzamt in solchen Fällen entscheidet, damit ich vorher überlegen kann, was die günstigste legale Möglichkeit ist.
Ich mustere auch nicht auf, sondern es bleibt bei dem Vertrag, dass der Bauträger nur den Rohbau macht. Die übrigen Gewerke wähle ich nachträglich frei aus und beauftrage diese selbst und direkt. Diese Verträge laufen dann nicht mehr über den Rohbauer.
Meinst Du, dass ich auch in diesem Fall die GE-Steuer nicht nur auf die beim Grundstückskauf geschlossenen Verträge, sondern auch auf die weiteren, von mir unabhängig und direkt abgeschlossenen Verträge mit den weiteren Gewerken zahlen muss?
Beste Grüße
Peter
Bauexperte 09.10.2014 12:56
Hallo Peter,
Grüße, Bauexperte
jx7 schrieb:Die User hier, welche ähnlich verfahren, mögen mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Ich denke, wenn Du so verfährst wie beschrieben, entfällt die Grunderwerbsteuer lediglich auf den Part des Hauptvertrages. Also Grundstückskauf + Erstellung des Rohbau´s.
Ich mustere auch nicht auf, sondern es bleibt bei dem Vertrag, dass der Bauträger nur den Rohbau macht. Die übrigen Gewerke wähle ich nachträglich frei aus und beauftrage diese selbst und direkt. Diese Verträge laufen dann nicht mehr über den Rohbauer.
Meinst Du, dass ich auch in diesem Fall die GE-Steuer nicht nur auf die beim Grundstückskauf geschlossenen Verträge, sondern auch auf die weiteren, von mir unabhängig und direkt abgeschlossenen Verträge mit den weiteren Gewerken zahlen muss?
Grüße, Bauexperte
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