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ᐅ Grunderwerbsteuer auf noch nicht gebautes Haus - ja/nein?


Erstellt am: 21.02.19 21:29

drno123421.02.19 21:29
Hallo liebes Forum,

ich bräuchte dringend euren Rat bei folgender Situation:
  • Ich habe ein unbebautes Grundstück von Privat gekauft (Bayern)
  • Auf dem Grundstück soll eine Doppelhaushälfte gebaut werden
  • Der Verkäufer des Grundstücks ist mein zukünftiger Baupartner.
  • Im Kaufvertrag habe ich mich verpflichtet einen vorgefertigten Werkvertrag mit einem Generalunternehmer anzunehmen. Dieser Werkvertrag beinhaltet aber noch keinen finalen Preis, da noch nicht definiert wurde welche Elemente ich tatsächlich ins Haus einbauen lasse.
  • Der Generalunternehmer steht in keinem persönlichen oder geschäftlichen Verhältnis zum Verkäufer - außer, dass der Verkäufer seine Doppelhaushälfte über den gleichen Generalunternehmer bauen lässt
  • Der Kaufvertrag enthält nur den Preis fürs Grundstück.
Meine Frage: muss ich nun auch auf das noch nicht gebaute Haus Grunderwerbsteuer bezahlen?
nordanney21.02.19 23:43
Liest sich nach einem gekoppelten Geschäft = Grunderwerbsteuer auf alles.

Wirst Du sehen, wenn das FA sich meldet. Die sehen ja, dass Du mit dem KV such einen gekoppelten Bsuvertrag unterzeichnet hast.
Fuchur21.02.19 23:46
Hättest du das Grundstück auch ohne den Werkvertrag bekommen? Es liest sich wie nein, dann wird auch Steuer auf alles fälig.
ypg22.02.19 00:14
Schließe mich an: BU ist hier auch Vermittler, insofern Koppelgeschäft.
11ant22.02.19 02:12
drno1234 schrieb:
Der Kaufvertrag enthält nur den Preis fürs Grundstück.
Offenbar nicht, denn Du schreibst:
drno1234 schrieb:
Im Kaufvertrag habe ich mich verpflichtet einen vorgefertigten Werkvertrag mit einem Generalunternehmer anzunehmen.
HilfeHilfe22.02.19 06:48
koppelding

würde das Geld erstmal zurückstellen
grundstückwerkvertraggeneralunternehmerdoppelhaushälftekaufvertraggrunderwerbsteuer