ich habe vor 20 Jahren von einem Bauträger in Liquidation eine Eigentumswohnung gekauft. Grundschulden waren eingetragen Bank des Bauträger an Rang1 (Global für die ganze Wohnanlage) und Rang 2 (für die Wohnung) und an Rang 3 die Schwester des Bauträgers. Da der Bank mein Kaufpreis zu niedrig war und die Schwester auch Geld wollte, hat sich der Eigentumsübertrag fast ein Jahr hinausgezögert. Die Schwester ging ohne Auflagen raus, die Bank wenn der Kaufpreis kpl. bezahlt ist. Die mir durch die Verzögerung entstandenen Kosten habe ich vom Kaufpreis abgezogen und die Schlussrate ist bis heute nicht fällig, da die Voraussetzung bis heute nicht erfüllt ist.
Außer einen Mahnung für den 1. Abzug habe ich seitdem auch keinen Kontakt mehr zu dieser Bank, die danach fusioniert hat, verkauft wurde und wieder aufgespalten wurde. Bauträger wurde kurz danach aufgelöst
Die Wohnung ist inzwischen fast bezahlt und ich möchte sie ev. verkaufen.
Woher weiß ich bei welchem Teil der damaligen Bank die nicht gelöschte Grundschuld liegt und wie kann ich sie löschen lassen ohne die 2 Raten zu bezahlen. Sind eh verjährt.
Meine Bank hat an Rang 3 finanziert und hatte nie ein Problem damit und ich war glücklich über die gesparten 10000.--€
Außer einen Mahnung für den 1. Abzug habe ich seitdem auch keinen Kontakt mehr zu dieser Bank, die danach fusioniert hat, verkauft wurde und wieder aufgespalten wurde. Bauträger wurde kurz danach aufgelöst
Die Wohnung ist inzwischen fast bezahlt und ich möchte sie ev. verkaufen.
Woher weiß ich bei welchem Teil der damaligen Bank die nicht gelöschte Grundschuld liegt und wie kann ich sie löschen lassen ohne die 2 Raten zu bezahlen. Sind eh verjährt.
Meine Bank hat an Rang 3 finanziert und hatte nie ein Problem damit und ich war glücklich über die gesparten 10000.--€
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Caspar202029.01.19 17:34Hast du dich rechtlich beraten lassen? Oder ist das nur deine persönliche Meinung bezüglich der Verjährung?
Caspar2020 schrieb:
Hast du dich rechtlich beraten lassen? Oder ist das nur deine persönliche Meinung bezüglich der Verjährung? Ich kenne keine Schulden die nach 20 Jahren nicht verjährt wären. Das gilt zumindest für den 1 Abzug. der 2. Teil ist noch nicht fällig. Da die Bank aber die Voraussetzung für die Fälligkeit nicht mehr erfüllen kann , sind sie praktisch auch verjährt. Laienmeinung!nordanney schrieb:
Dumme Frage: Welchen Auftrag soll der TE einem dritten Notar geben? Die Grundschuld ist für eine Bank eingetragen. Diese Bank muss eine Löschungsbewilligung erteilen - im Rahmen des ehemaligen Kaufvertrags. Wende Dich an den Notar, der damals den Kauf beurkundet hat. Im Kaufvertrag sollte doch die Lastenfreistellung in Erfüllung gewisser Auflagen (die Du allerdings nie erfüllt hast) vereinbart sein. Er hat damals Geld dafür erhalten und soll sich gefälligst darum kümmern.
P.S. Der TE hat sehr naiv gehandelt, da er sich nie gekümmert hat. Das fällt ihm im Zweifel jetzt auf die Füße. Vielleicht erfahren mir Banknamen und können helfen? die Bank war die Bayrische Vereinsbank die mit der Bay. Hypotheken und Wechselbank zur Hypovereinsbank fusioniert hat, dann von der Unicredit aufgekauft wurde und dann ein Teil in die Hypo Real Estate und in eine Bad Bank ausgegliedert wurde.als Ergänzung zum Vorwurf ich war/bin naiv. Es war meine erste Wohnung, ich war jung und vieles war mir, dem Notar oder der Bank nicht bekannt. Die Wohnung war billig, mit dem nicht gezahlten Betrag noch billiger und bisher gab´s keine Probleme. Die kommen erst jetzt beim Verkauf. Ein anderer Eigentümer hat damals sofort die Bauträger Bank verklagen müssen weil seine Bank an die 1 Stelle im Grundbuch wollte. Er hat aber den vollen Kaufpreis bezahlt und es dauerte und kostete.
C
Caspar202030.01.19 08:16Grundbuch schrieb:
Ich kenne keine Schulden die nach 20 Jahren nicht verjährt wären.Da sag ich nur § 197 (es gibt durchaus einige die 30 Jahre Frist haben). Unabhängig davon gibt können kürze Fristen gehemmt, etc werden also.
Deshalb in Anbetracht
Woher weiß ich bei welchem Teil der damaligen Bank die nicht gelöschte Grundschuld liegt und wie kann ich sie löschen lassen ohne die 2 Raten zu bezahlen. wäre der Gang zu einem Anwalt das beste.Rechtsnachfolger der
Grundbuch schrieb:
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