ich habe vor 20 Jahren von einem Bauträger in Liquidation eine Eigentumswohnung gekauft. Grundschulden waren eingetragen Bank des Bauträger an Rang1 (Global für die ganze Wohnanlage) und Rang 2 (für die Wohnung) und an Rang 3 die Schwester des Bauträgers. Da der Bank mein Kaufpreis zu niedrig war und die Schwester auch Geld wollte, hat sich der Eigentumsübertrag fast ein Jahr hinausgezögert. Die Schwester ging ohne Auflagen raus, die Bank wenn der Kaufpreis kpl. bezahlt ist. Die mir durch die Verzögerung entstandenen Kosten habe ich vom Kaufpreis abgezogen und die Schlussrate ist bis heute nicht fällig, da die Voraussetzung bis heute nicht erfüllt ist.
Außer einen Mahnung für den 1. Abzug habe ich seitdem auch keinen Kontakt mehr zu dieser Bank, die danach fusioniert hat, verkauft wurde und wieder aufgespalten wurde. Bauträger wurde kurz danach aufgelöst
Die Wohnung ist inzwischen fast bezahlt und ich möchte sie ev. verkaufen.
Woher weiß ich bei welchem Teil der damaligen Bank die nicht gelöschte Grundschuld liegt und wie kann ich sie löschen lassen ohne die 2 Raten zu bezahlen. Sind eh verjährt.
Meine Bank hat an Rang 3 finanziert und hatte nie ein Problem damit und ich war glücklich über die gesparten 10000.--€
Außer einen Mahnung für den 1. Abzug habe ich seitdem auch keinen Kontakt mehr zu dieser Bank, die danach fusioniert hat, verkauft wurde und wieder aufgespalten wurde. Bauträger wurde kurz danach aufgelöst
Die Wohnung ist inzwischen fast bezahlt und ich möchte sie ev. verkaufen.
Woher weiß ich bei welchem Teil der damaligen Bank die nicht gelöschte Grundschuld liegt und wie kann ich sie löschen lassen ohne die 2 Raten zu bezahlen. Sind eh verjährt.
Meine Bank hat an Rang 3 finanziert und hatte nie ein Problem damit und ich war glücklich über die gesparten 10000.--€
N
nordanney30.01.19 08:53Grundbuch schrieb:
Ich kenne keine Schulden die nach 20 Jahren nicht verjährt wären. Das gilt zumindest für den 1 Abzug. der 2. Teil ist noch nicht fällig.Ganz so einfach ist das nicht...Grundbuch schrieb:
2. Teil ist noch nicht fällig. Da die Bank aber die Voraussetzung für die Fälligkeit nicht mehr erfüllen kann , sind sie praktisch auch verjährt. Laienmeinung!Auch nicht so einfach. 2. Teil ist noch nicht fällig, warum sollte die Bank dann Löschungsbewilligung erteilen? Wird ein juristisches Tauziehen.Tipp: Gang zum Anwalt. Leider holt Dich der damals ersparte Teilkaufpreis heute finanziell zumindest ein wenig wieder ein.
Grundbuch schrieb:
Laienmeinung!Mahnungen unterbrechen Verjährungen, und nach Titulierung steht die Forderung erst mal für 30 Jahre ohne weitere Mahnung unverjährt.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Mahnungen unterbrechen Verjährungen, und nach Titulierung steht die Forderung erst mal für 30 Jahre ohne weitere Mahnung unverjährt.Das war damals kein offizielles Mahnverfahren und schon gar keine Titulierung. Das war ein Schrieben kurz nach Zahlung des fälligen Kaufpreises, ich solle den abgezogenen Wert noch zahlen. Den Schadenersatz habe ich vorher der Bank angedroht.Ich wollte Mal den aktuellen Stand berichten. Nachdem ich beim Notar angerufen hatte, haben sie die Nachfolgebank kontaktiert. Da die Bank angeblich keinerlei Unterlagen mehr hatte und keine Forderungen an mich, schicken sie sie die Löschungsbewilligung. Da es den Bauträger nicht mehr gibt, muß ich beim Notar an seiner Stelle unterschreiben. Bis auf die Gebühren beim Grundbuchamt ist das ganze für mich kostenlos. Wollte gleichzeitig die Grundschuld meiner Finanzierung löschen lassen um Zeit und Geld zu sparen. Da das Darlehen noch bis September läuft, weigert sich die Sparkasse die Löschungsbewilligung auszustellen obwohl der offene Betrag sehr gering ist und Sondertilgung haben sie ebenfalls verweigert, weil nicht vereinbart.
Dann warte halt ab, bis deine Restschuld beglichen ist. Ob die Löschungsbewilligung der Nachfolgebank bei dir (oder dem Notar) ein Jahr in der Akte liegt oder direkt umgesetzt wird kann dir egal sein. Du hast sie ja!
Ich hatte hier auch eine Löschungsbewilligung zu einem Leitungsrecht (weil Leitungen schon seit 40 Jahren nicht mehr unter dem Grundstück laufen) für 2 Jahre rumliegen bis die Diskussion / Verhandlungen über die Löschung eines Wiederkaufsrechts abgeschlossen waren.
Ich hatte hier auch eine Löschungsbewilligung zu einem Leitungsrecht (weil Leitungen schon seit 40 Jahren nicht mehr unter dem Grundstück laufen) für 2 Jahre rumliegen bis die Diskussion / Verhandlungen über die Löschung eines Wiederkaufsrechts abgeschlossen waren.
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nordanney26.01.21 13:22Grundbuch schrieb:
Da das Darlehen noch bis September läuft, weigert sich die Sparkasse die Löschungsbewilligung auszustellen obwohl der offene Betrag sehr geringWüsste nicht, was daran besonders ist. Das Darlehen läuft ja noch. Die Sicherheit würde dann z.B. nicht mehr Refinanzierung durch einen Pfandbrief herangezogen werden können = Kondtionenaufschlag x%.Außerdem sind Verträge einzuhalten.
Grundbuch schrieb:
Sondertilgung haben sie ebenfalls verweigert, weil nicht vereinbart.Auch normal. Würdest Du einfach so eine Zinserhöhung akzeptieren, nur weil die Bank Lust dazu hat?Ähnliche Themen