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ᐅ Grobplanung Haus und Garage VOR Grundstückskauf

Erstellt am: 14.07.20 10:12
G
gni.w777
Hallo liebes Forum,
bislang war ich hier nur stiller Mitleser doch nun sind wir selbst an der Reihe und planen unseren Hausbau

ich lese mich nun schon seit einigen Wochen in die Thematik ein, schaue diverse Tutorials, spreche mit Bekannten die schon gebaut haben und glaube die Grundlagen verstanden zu haben, sodass ich nun langsam mit der Grobplanung starten möchte.

Wir sind nun soweit, dass wir ein Grundstück gefunden haben, das uns von der Lage zusagt, sind uns aber noch unsicher, ob sich unser Vorhaben dort auch realisieren lässt. Das Grundstück (860qm) ist zwar schön, hat aber ein leichtes Gefälle (1-2 Höhenmeter) und leider einen etwas blöd verlaufenden Zuschnitt inkl. Bebauungsgrenzen.

Wir stellen uns nun die Frage, wie und von wem wir eine qualifizierte Grobplanung für
a) die Anordnung von Haus und Garage und
b) die äußere Hausgestaltung (Gebäudehöhe, Erker, Dachwinkel usw.) unter Beachtung des Bebauungsplan
bekommen können.


Da davon ja wiederum der Grundstückskauf abhängt, würden wir das natürlich gerne vorab bewertet haben.
Machen Architekten sowas bereits im Voraus (ggf. gegen eine entsprechende Planungsgebühr)? Oder müssten wir dann schon direkt den Architektenvertrag mit allen Leistungsphasen abschließen? Muss es ein Architekt sein oder gibt es ggf. andere Ansprechpartner? Oder werden Grundstücke grundsätzlich "blind" gekauft und dann anschließend erst geschaut wie sich was im Detail umsetzen lässt?

Für Meinungen und Erfahrungen zu einem sinnvollen Vorgehen wären wir sehr dankbar.
Liebe Grüße
11ant16.07.20 16:02
gni.w777 schrieb:

Wobei meinem Verständnis nach hier die Traufhöhe definiert wird als Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut - Nicht Höhe Regenrinne.
Endlich checkt das mal jemand selber - und letzteres würde gerade der Fachmann nie behaupten. Die Traufhöhe ist gewissermaßen die Abrißkante, wenn man sich die Dachhaut mal als Lawine vorstellt, die am Dachüberstand taut [für die Erklärung sollte ich wohl Gebrauchsmusterschutz beantragen, LOL].
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
G
gni.w777
17.07.20 14:07
11ant schrieb:

Endlich checkt das mal jemand selber - und letzteres würde gerade der Fachmann nie behaupten. Die Traufhöhe ist gewissermaßen die Abrißkante, wenn man sich die Dachhaut mal als Lawine vorstellt, die am Dachüberstand taut [für die Erklärung sollte ich wohl Gebrauchsmusterschutz beantragen, LOL].
Wie würdet ihr diese Vorgaben denn für unser Vorhaben einschätzen? Dadurch, dass talseitig gemessen wird und die Traufhöhe an der Dachhaut gemessen wird, habe ich ein bisschen Sorge, dass das Haus von der Höhe ggf. zu klein werden könnte inkl. Keller. Ist die Sorge berechtigt?


Könnte ggf. noch jemand etwas zu meinem Entwurf aus Beitrag #12 sagen?
11ant17.07.20 14:13
gni.w777 schrieb:

habe ich ein bisschen Sorge, dass das Haus von der Höhe ggf. zu klein werden könnte inkl. Keller. Ist die Sorge berechtigt?
Der Fachmann hat doch bereits die Sorge nicht geteilt:
Escroda schrieb:

Kein Problem mit zwei erlaubten Vollgeschossen und 6m Traufhöhe.

https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
E
Escroda
17.07.20 20:29
gni.w777 schrieb:

irgendwelche Aufbauten
Wenn es Gauben sind, sind sie ja auch talseits erlaubt, sofern sie die Größenbeschränkungen einhalten.
gni.w777 schrieb:

ggf. gibt es ja noch eine Restchance, wenn einer der Nachbarn das schon hat?
Wenn es Zwerchgiebel sind, kannst Du mal klingeln und nach dem Planer fragen, der die Befreiungen durchbekommen hat.
gni.w777 schrieb:

Wobei meinem Verständnis nach hier die Traufhöhe definiert wird als Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut - Nicht Höhe Regenrinne.
Richtig. Aber es sind 6m. Die reichen auf einem flachen Grundstück für zwei Geschosse plus Dachgeschoss.
gni.w777 schrieb:

Garage mit Bereich für Mülltonen und Gartengeräte.
Eventuell muss Du mit einer Garage 3m Abstand zum Fußweg halten. Der Passus "oder deren seitlicher Verlängerung" bei 1.3 der schriflichen Festsetzungen ist missverständlich. Wie verlängert man eine Fläche? Und dann noch seitlich? Ohne Definition eines Richtungsbezuges ist diese Formulierung Unsinn, insbesondere bei Eckgrundstücken.
Ansonsten gibt es ja nicht so viele Alternativen. Ich mach' mal einen kecken Gegenvorschlag:

Lageplan: orangefarbenes Gebäude auf Parzelle, blaue Umrandung, gelber Anbau, umliegende Häuser.

Verdrehung gegen die vorgegebene Firstrichtung wird mit Atypik des Baugrenzenverlaufs und Optimierung für Photovoltaik begründet. Carport ist auch außerhalb der überbaubaren Fläche erlaubt.
traufhöhedachhaut