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Volliballa201409.12.14 12:37Wir wollten unser Haus auch ein paar Meter weiter nach "hinten" setzen, um mehr Fläche zwischen Haus und Terrasse zur Straße zu haben.
Ein Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze wurde bei uns von der Stadt abgelehnt.
Uns wurde aber gesagt, dass es einen "Geringfügigkeitswert" gibt. Hier 10%. Sprich, wenn die Fläche, die die Baugrenze überschreitet weniger als 10% der gesamten überbauten Fläche beträgt, ist es kein Problem.
Wir durften dann statt 5 Meter, 4 Meter weiter nach hinten bauen.
Evtl. gibt es bei euch auch so eine Regelung!?!?
Ein Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze wurde bei uns von der Stadt abgelehnt.
Uns wurde aber gesagt, dass es einen "Geringfügigkeitswert" gibt. Hier 10%. Sprich, wenn die Fläche, die die Baugrenze überschreitet weniger als 10% der gesamten überbauten Fläche beträgt, ist es kein Problem.
Wir durften dann statt 5 Meter, 4 Meter weiter nach hinten bauen.
Evtl. gibt es bei euch auch so eine Regelung!?!?
R
Renozz.8409.12.14 19:15Guten Abend,
schön das wir noch einen konstruktiven Ton in diesem Thread gefunden haben .
Vielen Dank für die Antworten bisher !
Es soll ein Wohnhaus auf der Seite des Grundstücks errichtet werden, wo die rote Markierung ist. (Abstand zur Straße ist hier egal )
Wenn ich einen Maßstab eingezeichnet hätte, wäre auch zu erkennen, das alle nötigen Abstände zu angrenzenden Häusern eingehalten werden könnten.
schön das wir noch einen konstruktiven Ton in diesem Thread gefunden haben .
Vielen Dank für die Antworten bisher !
E.Curb schrieb:
ich versteh's nicht so ganz. Wo soll denn da jetzt noch ein Gebäude gestellt werden ?
Es soll ein Wohnhaus auf der Seite des Grundstücks errichtet werden, wo die rote Markierung ist. (Abstand zur Straße ist hier egal )
Wenn ich einen Maßstab eingezeichnet hätte, wäre auch zu erkennen, das alle nötigen Abstände zu angrenzenden Häusern eingehalten werden könnten.
R
Renozz.8410.12.14 22:27Guten Abend,
noch einmal erklärt was geschehen ist:
Bauvoranfrage nach §73 Niedersächsische Bauordnung über Gemeinde, Samtgemeinde und Landkreis gestellt.
Beigefügt Flurkarten mit Kennzeichnung der Stelle wo ein Wohnhaus errichtet werden soll. Grundfläche des Hauses ist noch nicht geplant und war auch nicht nötig dieses anzugeben, es ging lediglich darum ob auf dem Grundstück ein weiteres Wohnhaus gebaut werden darf.
Als Antwort kam schriftlich eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
Dort wurde mündlich erklärt dass ein Teil des Grundstücks außerhalb des Bebauungsplan liegt. Wir haben daraufhin um Bedenkzeit für die Rücknahme der Bauvoranfrage gebeten.
noch einmal erklärt was geschehen ist:
Bauvoranfrage nach §73 Niedersächsische Bauordnung über Gemeinde, Samtgemeinde und Landkreis gestellt.
Beigefügt Flurkarten mit Kennzeichnung der Stelle wo ein Wohnhaus errichtet werden soll. Grundfläche des Hauses ist noch nicht geplant und war auch nicht nötig dieses anzugeben, es ging lediglich darum ob auf dem Grundstück ein weiteres Wohnhaus gebaut werden darf.
Als Antwort kam schriftlich eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
Dort wurde mündlich erklärt dass ein Teil des Grundstücks außerhalb des Bebauungsplan liegt. Wir haben daraufhin um Bedenkzeit für die Rücknahme der Bauvoranfrage gebeten.
Moin,
zunächst mal :
Aber verstehen tu ich's immer noch nicht. Das vorhandene, eingemessene Grundstück liegt zum Teil außerhalb des B-Plans ?
Du willst doch auf dem vorhandenen Grundstück ein zweites Haus bauen ?
zunächst mal :
E.Curb schrieb:....das gehört hier nicht hin. Bin da etwas durch'n Tüdel gekommen ops: Also bitte streichen.......
......naja, im GRÜNEN sind die Antworten, nennen wir es mal ziemlich forsch
Aber verstehen tu ich's immer noch nicht. Das vorhandene, eingemessene Grundstück liegt zum Teil außerhalb des B-Plans ?
Du willst doch auf dem vorhandenen Grundstück ein zweites Haus bauen ?
B
Bauexperte11.12.14 10:50Hallo,
Grüße, Bauexperte
E.Curb schrieb:Du hast mir die Antwort vorweg genommen; ich finde nämlich nicht, daß die beiden Foren miteinander verglichen werden können. Jedenfalls nicht, solange ich noch ein Wörtchen mitreden darf
....das gehört hier nicht hin. Bin da etwas durch'n Tüdel gekommen ops:
Grüße, Bauexperte
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