ᐅ Grenzbebauung Garage in Bayern
Erstellt am: 09.12.2019 08:46
MichiQM 09.12.2019 08:46
Hallo,
kurze Frage zur Grenzbebauung für eine Garage in Bayern wenn nichts anderes im Bebauungsplan steht.
Länge maximal 9m ist klar - Breite gibt es da Vorschriften? Finde nur die Max 50qm Regel - ist das der Innenraum oder Außenmaß? Greifen diese 50qm immer bei Grenzbebauung?
Die mittlere Höhe 3m - ist es möglich die Garagenwände 3m zu Mauern und ein Satteldach darauf zu machen, so hätte man ja in der Mitte der Garage bestimmt 4m Höhe und dann deutlich im Mittel über 3m Höhe über die ganze Garage gesehen.
Danke im Voraus.
Michael
kurze Frage zur Grenzbebauung für eine Garage in Bayern wenn nichts anderes im Bebauungsplan steht.
Länge maximal 9m ist klar - Breite gibt es da Vorschriften? Finde nur die Max 50qm Regel - ist das der Innenraum oder Außenmaß? Greifen diese 50qm immer bei Grenzbebauung?
Die mittlere Höhe 3m - ist es möglich die Garagenwände 3m zu Mauern und ein Satteldach darauf zu machen, so hätte man ja in der Mitte der Garage bestimmt 4m Höhe und dann deutlich im Mittel über 3m Höhe über die ganze Garage gesehen.
Danke im Voraus.
Michael
Scout 09.12.2019 09:11
50m3 sind die Außenmaße (Kubatur). Mehr ggf. auf Antrag (Nachbar muss zustimmen)
Immer
Damit hast du natürlich die mittlere Höhe verletzt. Du könntest es aber beantragen, auch hier kommst du nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn aus.
Bauanzeige mit Bauantrag stellen musst du eh. Geh also vorher zum Bauamt der Kommune und lote erst mal deine Chancen und Möglichkeiten aus.
Immer
MichiQM schrieb:
Die mittlere Höhe 3m - ist es möglich die Garagenwände 3m zu Mauern und ein Satteldach darauf zu machen
Damit hast du natürlich die mittlere Höhe verletzt. Du könntest es aber beantragen, auch hier kommst du nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn aus.
Bauanzeige mit Bauantrag stellen musst du eh. Geh also vorher zum Bauamt der Kommune und lote erst mal deine Chancen und Möglichkeiten aus.
Escroda 09.12.2019 10:37
MichiQM schrieb:
Breite gibt es da Vorschriften?Nein.MichiQM schrieb:
ist das der Innenraum oder Außenmaß?Außenmaß.MichiQM schrieb:
Greifen diese 50qm immer bei Grenzbebauung?Die 50m² haben mit Grenzbebauung nichts zu tun, sondern mit der Genehmigungsfreiheit. Bis 50m² Brutto-Grundfläche brauchst Du keine Genehmigung.MichiQM schrieb:
ist es möglich die Garagenwände 3m zu Mauern und ein Satteldach darauf zu machenDas kommt auf die Ausführung an. Die Wandhöhe ist ja der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Bei normalem Pfettendach darf also nicht 3m hoch gemauert werden, da noch Fußpfette und Dachaufbau zur Wandhöhe zählen.Ansonsten hast Du mit deiner Idee Glück, dass Du in Bayern bauen willst. Da kannst Du ohne Verlust der Grenzbebauungsprivilegierung ein Dach bis zu 70° (!) Neigung draufsetzen.
Scout schrieb:
50m3Beziehen sich auf zusätzlich privilegierte Gebäude bei Grenzlängen über 42m.Scout schrieb:
Damit hast du natürlich die mittlere Höhe verletzt.Nein, nicht in Bayern; weder trauf- noch giebelständig.Scout schrieb:
Bauanzeige mit Bauantrag stellen musst du eh.Nicht bei unter 50m² Grundfläche. MichiQM 09.12.2019 10:44
Escroda schrieb:
Das kommt auf die Ausführung an. Die Wandhöhe ist ja der Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Bei normalem Pfettendach darf also nicht 3m hoch gemauert werden, da noch Fußpfette und Dachaufbau zur Wandhöhe zählen.
Ansonsten hast Du mit deiner Idee Glück, dass Du in Bayern bauen willst. Da kannst Du ohne Verlust der Grenzbebauungsprivilegierung ein Dach bis zu 70° (!) Neigung draufsetzen.Hast Du hierzu einen Gesetztes-Text?
Danke + Gruss
Mic
Escroda 09.12.2019 10:48
BayBO, Art. 6, Absatz 9
...
1. Garagen einschließlich deren Nebenräume ... mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt, ...
...
1. Garagen einschließlich deren Nebenräume ... mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt, ...
MichiQM 09.12.2019 15:36
Das heißt die 3m zählen bis wohin in Bayern? Sorry steige da nicht so wirklich durch. (Skizze wäre super)
Danke + Gruss
Danke + Gruss
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