Gilt Traufhöhe auch für Erker?

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M

Matze999

Hallo zusammen,

in unserem B- Plan (NRW, 1-geschossige Bauweise) ist festgelegt, dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.

Die Traufhöhe ist mit 4,50 vorgegeben. Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind. Wobei es eigentlich keinen Sinn macht einen Erker im DG zu bauen, der nur eine Traufhöhe von 4,5 m hat...

Könnt ihr mit weiterhelfen, wie das geregelt ist, wenn nichts hierzu im B - Plan steht?
 
E

Escroda

Da Du deinen ersten Faden hier im Forum etwas unmotiviert hast hängen lassen, erst mal nur diese Anmerkungen:
- Erker im DG gibt es nicht. Es gibt Gauben, Zwerchhäuser und Loggias (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
- Nacherzählte Fragmente aus einem Bebauungsplan führen nicht zu brauchbaren Antworten
- Frühzeitliche eigene Detailplanungen führen in Sackgassen bei Architektengesprächen

Wenn Du ein Grundstück im Geltungsbereich eines B-Plans hast und bauen willst, such Dir einen Entwurfsverfasser, dem Du deine Vorstellungen erklärst. Dann erklärt er Dir, was davon wieso nicht möglich ist.
 
11ant

11ant

- Frühzeitliche eigene Detailplanungen führen in Sackgassen bei Architektengesprächen
*einrahmen und am liebsten anpinnen würde* (denn das gehört eigentlich in jedes Bauherren-Poesiealbum)

- Erker im DG gibt es nicht. Es gibt Gauben, Zwerchhäuser und Loggias
Freilich gibt es Erker auch in DG´, wenngleich eher selten an Traufseiten.

Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind.
Doch das steht da. Alle Ausnahmen, die nicht explizit aufgeführt werden, gibt es auch nicht.

dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.
Das hat mit der Traufhöhe nichts zu tun. Es bedeutet nur, daß Du z.B. einen Flachdacherker bauen könntest, auch wenn ein Geneigtdach für das Haus gefordert wird. Da würde dann aber die Wandhöhe an die Stelle der Traufhöhe treten.

Vielleicht läßt Du uns ja einfach mal mehr als nur tröpfchenweise an Deinen Gedankengängen teilhaben.
 
M

Matze999

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe einmal unsere Bebauungsplan beigefügt.

Generell ist das Ziel des Ganzen das EG durch einen Erker etwas zu vergrößern und anschließend auch im DG diesen Erker auf eine Höhe von ca. 6 m "hochzuziehen" und per Flachdach mit geringer Neigung zu überdachen (ungefähr wie im beigefügten Bild).
In diesem Zusammenhang habe ich mir halt die Frage gestellt, ob ein solcher Erker von der Traufhöhe ausgenommen ist.

Doch das steht da. Alle Ausnahmen, die nicht explizit aufgeführt werden, gibt es auch nicht.
Wenn ich deine Antwort lese, ist es also nicht möglich, da im Bebauungsplan keine Ausnahmen zur Traufhöhe genannt ist oder?
gilt-traufhoehe-auch-fuer-erker-313782-1.jpg
 
11ant

11ant

Der Bebauungsplan ist unter folgendem Link zu erreichen:
Links sind hier nicht erwünscht, besser ist die Nennung des Planes mit Gemeinde, Name und Nummer, dann findet man den selbst.

Wenn ich deine Antwort lese, ist es also nicht möglich, da im Bebauungsplan keine Ausnahmen zur Traufhöhe genannt ist oder?
Richtig - das Ding auf dem Bild (korrekt, ein Erker) geht mit dieser Traufhöhe klar nicht, bzw. nur im EG oder bis in den Kniestock (und dort wohl unnütz).
 
M

Matze999

Wie sieht es denn dann mit Dachaufbauten aus (siehe beigefügtes Foto)? Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?
gilt-traufhoehe-auch-fuer-erker-313801-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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