ᐅ Gibau - Ehemals D&Z Bau Erfahrungen
Erstellt am: 10.12.14 19:52
Smarty6510.11.17 19:17
Hallo cokoloko,
das Insolvenzverfahren ist seit 01.11.2017 eröffnet. Jeder Gläubiger wird/wurde anschreiben zur Anmeldung von Forderungen.
das Insolvenzverfahren ist seit 01.11.2017 eröffnet. Jeder Gläubiger wird/wurde anschreiben zur Anmeldung von Forderungen.
Messjogi04.02.18 11:08
Hat von euch jemand einen KfW Kredit aufgenommen ? Wir leider Ja. Durch die Insolvenz von D&Z kann zur Zeit kein Kfw 70 Nachweis erstellt werden und die Bank wird uns vermutlich den Kredit kündigen. Ich habe im KfW Merkblatt folgendes gefunden :
Beim Ersterwerb muss der Kauf- bzw. der Bauträgervertrag (verbundener Kauf- und Werkvertrag) eine Haftung des Verkäufers bzw. Bauträgers für das vereinbarte KfW-Effizienzhaus-Niveau gemäß "Bestätigung zum Antrag (BZA)" für den Förderkredit sowie die Übergabe der aufzubewahrenden Unterlagen gemäß dem Abschnitt "Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Kreditnehmers" an den Käufer enthalten. Der Verkäufer hat den Schaden aus der Kündigung des Kreditvertrages zu tragen, wenn die Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus-Niveau nicht erfüllt oder mangels Unterlagen nicht nach-gewiesen werden können und die KfW aus diesen Gründen den Förderkredit vom Darlehensnehmer innerhalb von 5 Jahren ab Abnahme nach § 640 Baugesetzbuch zurück fordert.
Was aber wenn der Verkäufer Insolvenz angemeldet hat ?
Beim Ersterwerb muss der Kauf- bzw. der Bauträgervertrag (verbundener Kauf- und Werkvertrag) eine Haftung des Verkäufers bzw. Bauträgers für das vereinbarte KfW-Effizienzhaus-Niveau gemäß "Bestätigung zum Antrag (BZA)" für den Förderkredit sowie die Übergabe der aufzubewahrenden Unterlagen gemäß dem Abschnitt "Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Kreditnehmers" an den Käufer enthalten. Der Verkäufer hat den Schaden aus der Kündigung des Kreditvertrages zu tragen, wenn die Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus-Niveau nicht erfüllt oder mangels Unterlagen nicht nach-gewiesen werden können und die KfW aus diesen Gründen den Förderkredit vom Darlehensnehmer innerhalb von 5 Jahren ab Abnahme nach § 640 Baugesetzbuch zurück fordert.
Was aber wenn der Verkäufer Insolvenz angemeldet hat ?
tomtom7904.02.18 14:35
Lass doch einen eigenen Berater nach rechnen. Musst halt schauen ob es sich lohnt.
Trine201708.02.18 12:33
Hallo zusammen,
laut Frau Rothamel bekommen wir, wenn überhaupt, 2 Prozent von unserer Forderungssumme....Habe eben mit ihr telefoniert. Da könnt ihr euch jetzt selbst ausrechnen, welcher Betrag euch zusteht. Kann bis zu 3 Jahren dauern, bis wir etwas sehen werden.
Liebe Grüße
laut Frau Rothamel bekommen wir, wenn überhaupt, 2 Prozent von unserer Forderungssumme....Habe eben mit ihr telefoniert. Da könnt ihr euch jetzt selbst ausrechnen, welcher Betrag euch zusteht. Kann bis zu 3 Jahren dauern, bis wir etwas sehen werden.
Liebe Grüße
cokoloko18.07.18 09:50
Hallo,
Gibt es Neuigkeiten bezüglich der Insolvenz? Wir haben seit Monate nichts mehr gehört..
Gibt es Neuigkeiten bezüglich der Insolvenz? Wir haben seit Monate nichts mehr gehört..
RH 201618.07.18 18:39
Hallo
die Insolvenz läuft. Ich weiß von einem Grundstück das sie bebauen wollten, das es verkauft worden ist an eine andere Baufirma.
Habt ihr nun gekauft oder nicht? Wir sind nach dem Notar zurück getreten. Gott sei Dank noch rechtzeitig.
die Insolvenz läuft. Ich weiß von einem Grundstück das sie bebauen wollten, das es verkauft worden ist an eine andere Baufirma.
Habt ihr nun gekauft oder nicht? Wir sind nach dem Notar zurück getreten. Gott sei Dank noch rechtzeitig.
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