Gewährleistung und die beweglichen Sachen

4,00 Stern(e) 4 Votes
B

Bieber0815

Ein Kühlschrank ist so beweglich wie ein Klavier. Sachen sind beweglich, wenn sie ohne erhebliche Beschädigung des Grundstücks, auf dem sie sich befinden, entfernt werden können. Demnach sind Kühlschränke, auch Einbaukühlschränke, bewegliche Sachen. Im Haus fest installierte Leitungen sind keine beweglichen Sachen so wie auch das Haus selbst.
 
P

Payday

ich habs oben doch schon gesagt. bewegliche dinge sind die, die bei einen verkauf auch nicht beim Notar mit unterm Hammer fällt. dazu gehört wie gesagt die Küche oder Möbel, nicht aber die Innentüren. eine Heizung ist auch keine bewegliche Sache, da diese eindeutig zum Haus gehört.

man kann es auch leicht machen und einfach den GU fragen, wo er denn nur 2jahre Gewährleistung geben möchte.

Sache, bewegliche

Alle körperlichen Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind, werden als bewegliche Sache bezeichnet.
das Haus gehört eindeutig zum Grundstück (siehe Grundbuch). somit ist alles als nicht bewegliche Sache anzunehmen, was unmittelbar zum Haus gehört. zum Haus gehört also alles, was bei einen notariellen verkauf mit der Grundsteuer am ende versehen wird.
 
O

ONeill

Hier haben jetzt viele ihre Definition genannt, gibt es denn eine rechtsverbindliche Definition, die ich nachlesen kann?
 
Musketier

Musketier

Siehe Baugesetzbuch. Da ist das Sachenrecht geregelt. Das was du suchst ist in den Paragrafen §§94 ff. Baugesetzbuch definiert.
 
Musketier

Musketier

2 Jahre könnte ich mir z.B. bei dem vom GU mitgelieferten SAT-Receiver vorstellen. Eventuell könnte das auch für die SAT-Schüssel gelten im Gegensatz zur Verkabelung.
 
B

Bauexperte

Dann ist dies Auslegungssache des GU und man ist ja als Bauherr von diese abhängig.
Der Gu kann Ausser die Wänden alles als "beweglich" definieren!!!
Wie wird eine Zentrale Belüftung oder Wärme Luft Pumpe Heizung behandelt?
2 Jahre oder 5 Jahre Gewährleistung?
Das liegt keineswegs im Ermessen des GU! Die Paragraphen 93/94 Baugesetzbuch regeln ganz klar, was zum Haus gehört und was nicht.

Bei der Lüftung, wie der Heizungsanlage unterliegen die Geräte natürlich der 5-jährigen Gewährleistung; nicht aber die wartungsintensiven Zubehöre.


Bauexperte von unterwegs
 
Zuletzt aktualisiert 05.08.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5047 Themen mit insgesamt 100401 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Gewährleistung und die beweglichen Sachen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Erschließungskosten §127 Baugesetzbuch 12
2Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14
3Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch - Seite 659
4Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
5Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15
6Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
7§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage 21
8Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 Baugesetzbuch - Rücküberweisungen - Seite 215
9Ausschluss Gewährleistung im Angebot für Regiearbeit möglich? 14
10Gewährleistung auch auf Heizung / Luftpumpe? 13
11Bausachverständiger vor Ablauf der Gewährleistung einschalten? 16
12Wasserschaden durch Heizung. Gewährleistung nach VOB 12
13Gartenbaufirma - Mängel, Hohe Rechnung, keine Gewährleistung?! - Seite 213
14Gewährleistung 5 Jahre läuft aus, Toiletten zu hoch installiert - Seite 533
15Fremdgewerk, Schadensbehebung, Gewährleistung? 42
16Gewährleistung nach Baugesetzbuch läuft bald ab. Mängelmeldung so korrekt? 13
17Estrich mit Trockenbeschleuniger: Gewährleistung? 10
18Hausbau mit Bauträger - Elektro und Gewährleistung 10
19Gewährleistung Fliesenlegerarbeiten 12
20Fliesen gebrochen Gewährleistung? Neubauwohnung vom Bauträger 13

Oben