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ᐅ Gewährleistung und die beweglichen Sachen


Erstellt am: 05.09.2016 23:03

Momad 05.09.2016 23:03
Hallo

mein GU bietet eine 5 jährige Gewährleistung für das Bauwerk und ein 2 jährige für die beweglichen Sachen.
Was gilt alles in einem Haus als "beweglich"?
Gibt es irgendwo dies dokumentiert?
Kontrollierte-Wohnraumlüftung, Türen, Fenster....??

Vielen Dank!

Payday 06.09.2016 04:23
bewegliche dinge sind die, welche nicht fest mit den Haus verbunden sind. eine Tür ist zwar als Funktion beweglich, aber fest mit den Haus verbunden. eine Küche hingegen ist beweglich, da diese nicht fest zum Haus gehört.
mir würde nicht viel einfallen was bei einen GU am ende als beweglich gelten würde. ansonsten einfach mal nachfragen was die damit meinen. wahrscheinlich ist es nur eine standardfloskel. normal ist bis auf die Küche nahezu alles fest von einen GU, außer du bestellst Möbel spezielle Werkzeuge oder ähnliches dazu.

Momad 06.09.2016 21:32
Dann ist dies Auslegungssache des GU und man ist ja als Bauherr von diese abhängig.
Der Gu kann Ausser die Wänden alles als "beweglich" definieren!!!
Wie wird eine Zentrale Belüftung oder Wärme Luft Pumpe Heizung behandelt?
2 Jahre oder 5 Jahre Gewährleistung?

nelly190 06.09.2016 22:53
Für diesen Begriff gibt es eine Definition, diese kann etwas unterschiedlich ausgelegt werden. Aber eine Lüftungsanlage ist sicher keine bewegliche Sache.
Ein Kühlschrank zumBeispiel auch nicht.

ypg 07.09.2016 00:39
nelly190 schrieb:

Ein Kühlschrank zumBeispiel auch nicht.

Ein Kühlschrank ist sehr wohl eine bewegliche Sache, denn der ist nirgendwo verbunden. Auch ein Einbaukühlsvhrank kann man problemlos aus seinem Schrank ausbauen.
Eine Lüftungsanlage mit ihren Röhren und Kanälen kann man, ohne das Gebäude zu zerteilen oder beschädigen, nicht bewegen.
Wie es sich mit einer eingebauten Heizungsanlage verhält, dass entzieht sich meiner Kenntnis.

nelly190 07.09.2016 06:23
ypg schrieb:
Ein Kühlschrank ist sehr wohl eine bewegliche Sache, denn der ist nirgendwo verbunden. Auch ein Einbaukühlsvhrank kann man problemlos aus seinem Schrank ausbauen.
Eine Lüftungsanlage mit ihren Röhren und Kanälen kann man, ohne das Gebäude zu zerteilen oder beschädigen, nicht bewegen.
Wie es sich mit einer eingebauten Heizungsanlage verhält, dass entzieht sich meiner Kenntnis.


Puh da hat sich wohl einiges geändert. In der Ausbildung habe ich noch gelernt alles was einen Stecker hat, ist beweglich. Ein Kühlschrank ist es nicht, da dieser nicht allein Transportiert werden kann. Aber im Rechtswesen ist dieser Begriff anders definiert scheinbar.
kühlschrankgewährleistungküchelüftungsanlage