F
fraubauer
Schönen guten Tag.
Ich habe ein Problem mit einem Handwerker, welcher bei meiner fast 2 Jahre jungen ETW(schlüsselfertiger Kauf vom Bauträger) angefallen ist.
Nun frage ich mich, wie ich mich verhalten muß.
Eine Unterputzarmatur leckt nach nicht mal 2 Jahren!
Lt. Handwerker (welcher dies bei dieser schlüsselfertigen ETW eingebaut hat) ist dies ein Verschleiß.
Ich habe mit dem Hersteller gesprochen. Dieser sagt "klarer Garantiefall".
Die Rechnung vom Handwerker habe ich schon erhalten.
Nun frage ich mich
-Fällt dies nicht unter Gewährleistung (5 Jahre VOB) über den Bauträger?
-Fällt dies nicht unter Garantie gegenüber dem Handwerker (2 Jahre)?
Wäre schön, wenn mich hier jemand aufklären könnte.
Ich hoffe, die Infos reichen.
Dankeschön
Ich habe ein Problem mit einem Handwerker, welcher bei meiner fast 2 Jahre jungen ETW(schlüsselfertiger Kauf vom Bauträger) angefallen ist.
Nun frage ich mich, wie ich mich verhalten muß.
Eine Unterputzarmatur leckt nach nicht mal 2 Jahren!
Lt. Handwerker (welcher dies bei dieser schlüsselfertigen ETW eingebaut hat) ist dies ein Verschleiß.
Ich habe mit dem Hersteller gesprochen. Dieser sagt "klarer Garantiefall".
Die Rechnung vom Handwerker habe ich schon erhalten.
Nun frage ich mich
-Fällt dies nicht unter Gewährleistung (5 Jahre VOB) über den Bauträger?
-Fällt dies nicht unter Garantie gegenüber dem Handwerker (2 Jahre)?
Wäre schön, wenn mich hier jemand aufklären könnte.
Ich hoffe, die Infos reichen.
Dankeschön