Gewährleistung oder Garantiefall bei Mangel schlüsselfertige ETW

4,70 Stern(e) 3 Votes
F

fraubauer

Schönen guten Tag.

Ich habe ein Problem mit einem Handwerker, welcher bei meiner fast 2 Jahre jungen ETW(schlüsselfertiger Kauf vom Bauträger) angefallen ist.
Nun frage ich mich, wie ich mich verhalten muß.
Eine Unterputzarmatur leckt nach nicht mal 2 Jahren!
Lt. Handwerker (welcher dies bei dieser schlüsselfertigen ETW eingebaut hat) ist dies ein Verschleiß.
Ich habe mit dem Hersteller gesprochen. Dieser sagt "klarer Garantiefall".
Die Rechnung vom Handwerker habe ich schon erhalten.

Nun frage ich mich
-Fällt dies nicht unter Gewährleistung (5 Jahre VOB) über den Bauträger?
-Fällt dies nicht unter Garantie gegenüber dem Handwerker (2 Jahre)?

Wäre schön, wenn mich hier jemand aufklären könnte.
Ich hoffe, die Infos reichen.

Dankeschön
 
Y

ypg

Mängel, die während der Gewährleistung auftreten, werden beim Bauträger schriftlich mit Fristsetzung eingereicht. -> Mängelrüge
Der Bauträger kümmert sich um die Behebung des Mangels.
Du hast keinen Vertrag mit den Handwerkern, sondern mit dem Bauträger. Er ist Dein Ansprechpartner. Dieser reicht den Mangel und den Auftrag weiter an einen Handwerker seines Vertrauens oder regelt es anders, dass beide Parteien zufrieden sind.

Was Du mit Deiner Rechnung machst? Wer die Musik bestellt, zahlt.

Probieren kannst Du es natürlich mal beim BT.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben