Gestaltung Kaufvertrag bei zugesagten Umbauten seitens Verkäufer

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T

Tego12

Hallo,

wir haben ein konkretes Objekt zum Kaufen, bei dem wir uns auch mit dem Verkäufer soweit einig sind. Nun gibt es eine Besonderheit:

Derzeit wird das Haus komplett über einen wasserführenden Kamin beheizt (Fußbodenheizung). Sämtliche Anschlüsse sind allerdings auch im Hauswirtschaftsraum und nach Aussage des Verkäufer vorbereitet auf den Anschluss einer Gasheizung oder Wärmepumpe. Den Einbau der neuen Heizung übernimmt noch der Verkäufer! Nun wäre meine Frage, wie man das vertraglich vernünftig regelt, dass es im Nachhinein nicht zu Problemen führen wird, sprich auf was sollte ich bestehen: Es muss natürlich eine vernünftige Auslegung der Heizung erfolgen, weiterhin würde ich denken, sollte der konkrete Umbau (und nicht nur die reine Pflicht des Verkäufers es zu tun) inklusive aller notwendigen Details im Kaufvertrag vereinbart werden, richtig?
Wie wäre das best-mögliche und vor allem für mich sicherste Vorgehen?

Danke und Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

Den Einbau der neuen Heizung übernimmt noch der Verkäufer!
Wieso?

Nun wäre meine Frage, wie man das vertraglich vernünftig regelt, dass es im Nachhinein nicht zu Problemen führen wird, sprich auf was sollte ich bestehen: Es muss natürlich eine vernünftige Auslegung der Heizung erfolgen, weiterhin würde ich denken, sollte der konkrete Umbau (und nicht nur die reine Pflicht des Verkäufers es zu tun) inklusive aller notwendigen Details im Kaufvertrag vereinbart werden, richtig?
Wie wäre das best-mögliche und vor allem für mich sicherste Vorgehen?
Das kann hier Niemand beantworten; deshalb komme ich zurück auf meine Empfehlung Sachverständiger!

Gehe mit ihm durch die Immobilie, nimm ggfs. einen Sanitärmeister mit und klärt gemeinsam, was erforderlich und sinnvoll erscheint. Das kann dann in den Notarvertrag übernommen werden. Obwohl mir das ganze nicht wirklich einleuchten will ... was, wenn es zum Gewährleistungsfall kommt? Dann ist der Verkäufer 1. Ansprechpartner ...

Warum kauft ihr das Einfamilienhaus nicht mit entsprechendem Nachlass und regelt den Einbau der neuen Heizung in eurem Namen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

Tego12

Hallo Bauexperte!

Ich kann den Grund nicht mit 100%iger Wahrscheinlichkeit sagen, aber er kommt aus der Baubranche (BauIng) und ist im Vertrieb bei einer Hausbau-Firma tätig. Ich gehe mal stark davon aus, er kann es günstiger als er mir als Rabatt geben müsste, damit es aufs Gleiche rausläuft. Aber das sind Fragen, die ich als nächstes klären werde.

Ich gebe dir Recht, dass es selber zu Regeln sicherlich der bessere Punkt ist. Die Frage ist immer, ob sich der Verkäufer darauf einlässt. Das ist das Übel der heutigen Zeit, kaufen nicht wir, macht es für den gleichen Preis und Bedingungen ein anderer. Man sollte sich zwar niemals unter Druck setzen, aber naja, dann wartet man halt mit Pech recht lange ;)

Dein Punkt mit dem Sachverständigen wird auf jeden Fall berücksichtigt! Alles andere ist ein NoGo für mich. Gerade bei der Heizungsanlage können viele Fehler gemacht werden, da ist es mir wichtig, dass alles gut abläuft.

Gruß
 
M

miho

Die Problematik keine ich gut. Bei uns wollte der Verkäufer auch noch einige Arbeiten (hauptsächlich Balkongeländer und -belag) fertigstellen. Auf einen Nachlass wollte er sich nicht einlassen, weil er es mit Hilfe von verwandten Handwerkern günstiger machen könnte. Wir haben da mitgespielt und trotz einiger Querelen um die Ausführung sind wir letztendlich heilfroh, das Haus gekauft zu haben. Spezifiziere genau im Vertrag was getan werden soll. Sachverständiger ist sicher eine gute Idee, wenn die Kosten der Arbeiten hoch sind.
Wir haben uns vor 2 Jahren auch gesagt, dass das Haus nicht alternativlos ist und hätten bei zu großen Bedenken die Finger davon gelassen. Allerdings sind in der Zeit nicht wirklich Alternativen auf den Markt gekommen.
Wie groß ist der Wert der Arbeiten im Vergleich zum Gesamtpreis? Bei uns ging es um 0,8%. Da war das Risiko überschaubar.
 
N

nordanney

Frist für die Arbeiten im KV aufnehmen, sollte die Frist nicht eingehalten werden, ist der KP um T€ x zu mindern bzw. muss der noch offene Teil des Kaufpreises nicht bezahlt werden:

Bsp.
KP T€ 300, aufzuteilen in Kauf Haus T€ 290 + Zahlung Restbetrag nach Fertigstellung der Arbeiten T€ 10. Sind die Arbeiten nicht innerhalb von 6 Wochen nach (Kaufvertragsabschluss, KP-Zahlung Haus, ...) durch Verkäufer erledigt, ist der Restbetrag nicht mehr fällig und die Restarbeiten können durch den Käufer vorgenommen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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