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ᐅ geschuldeter Schallschutz Reihenhaus Neubau


Erstellt am: 28.03.2023 10:41

Pacmansh 28.03.2023 10:41
Moin Moin,

wie in meinen anderen Thread ( ) gelesen, habe ich einige Probleme mit den Planern unseres Reihenhauses. Positiv ist aktuell, dass die ausführenden Gewerke, also der beauftragte Bauunternehmer, gute Arbeit leistet. Nun sind wir aber auf ein gravierendes Problem gestoßen, was den Schallschutz betrifft. Wie folgt ist die Situation:

Wir kaufen ein Reihenhaus vom Bauträger. Der Bauträger ist hier quasi eine Zweck-GmbH und keiner der großen Bauträger. Das Reihenhaus wurde mit einer einschaligen Wand (30cm Kalksandstein mit hoher Rohdichte) erstellt. Wir haben daraufhin einen Schallschutznachweis gefordert. Hieraufhin wurde festgestellt, dass das geschuldete Schallschutzniveau nicht erreicht wird und es soll nun einen Vorsatzschale von 9,5cm verbaut werden um einen Wert von 62dB zu erreichen. Ich habe nun mehrfach davon gelesen, dass die anerkannte Regel der Technik eine zweischalige Konstruktion ist und in einem derartigen Reihenhaus typischer Weise ein erhöhter Schallschutz von 67dB geschuldet ist. In der kommenden Woche findet voraussichtlich ein Klärungstermin statt, auf den ich mich etwas vorbereiten und daher um eure Einschätzung bitten möchte.

Der Vertrag mit dem Bauträger sagt folgendes aus:
"Die Mindestanforderungen gemäß DIN 4109:2018 an die Bauakustik ( Schallschutz in Innenräumen) werden eingehalten."

Darüber hinaus aber auch folgendes:
"Der Veräußerer verpflichtet sich, das Vertragsobjekt entsprechend der Baubeschreibung samt Bauplänen und den anerkannten Regeln der Bautechnik schlüsselfertig und funktionsfähig für die vereinbarte Wohnnutzung herzustellen. "

Nach meiner Recherche entsprechen die Mindesanforderungen allerdings nicht den anerkannten Regeln der Technik womit sich die Frage stellt ob 62dB oder 67dB Schallschutz gefordert werden. Könnte ihr mir hier helfen?

Grundaus 28.03.2023 12:04
wenn auf beiden Seiten der Trennwand eine Vorsatzschale installiert wird, was wird dann erreicht?

Nida35a 28.03.2023 12:08
Wie werden denn Leitungen senkrecht geführt, wenn Reihenhaus dann gibt's doch 2 Nachbarn und beide Zwischenwände sollten frei von Leitungen sein

Pacmansh 28.03.2023 13:33
Grundaus schrieb:

wenn auf beiden Seiten der Trennwand eine Vorsatzschale installiert wird, was wird dann erreicht?

Es wird nur auf unserer Seite (rechts im Bild) die Vorsatzschale installiert, da auf der linken Seite (Reihenmittelhaus) das Treppenhaus angrenzt und die Treppe bereits eingebaut ist. Im Bild seht ihr die Trennwand, die anderen Trennwände betreffen nur den Haustechnikraum auf unserer Seite sowie im Obergeschoss das Badezimmer (ohnehin mit Vorwandinstallationen) sowie ein Kinderzimmer wo ebenfalls eine Vorsatzschale installiert werden soll.

Zielsetzung ist mit ausreichender Sicherheit einen Schallschutz von über 62 dB zu erreichen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob nicht eher 67 dB geschuldet wäre. Dies wird hierdurch nicht erreicht. Darüber hinaus ist es natürlich noch sehr ärgerlich, da uns im Kinderzimmer und im Wohn/Esszimmer ca. 10cm genommen werden und die Küche auch etwas umgeplant werden muss.


Grundriss eines Innenraums mit Treppe, Wänden, Türen, Küchenbereich und Maßangaben.
Nida35a schrieb:

Wie werden denn Leitungen senkrecht geführt,

Leitungen sind auf beiden Seiten nicht vorhanden.

StatikerNord 28.03.2023 13:59
Guten Tag,
mir würde nicht nur der Schallschutz sorgen bereiten, sondern auch der Kauf- bzw. Bauvertrag.
Ein Reihenhaus wird immer durch eine zweischalige Trennwand vom nächsten Reihenhaus getrennt. Sonst spricht man von einem Mehrfamilienhaus.
Wenn man ein Reihenhaus kauft oder errichten lässt, muss es später unabhängig von den Nachbarn zurückgebaut werden können. Das gleiche gilt für ein Doppelhaus.
Wenn jetzt aber die Häuser nur durch eine einschalige Trennwand von einander getrennt sind, ist dies voraussichtlich nicht möglich.

Prüft das bitte und lass den Schallschutz unbedingt von einem unabhängigen Schallschutzgutachter überprüfen.
Meiner Meinung nach erreicht man mit einer Vorsatzschale auch nicht den Wert von 62.

Gruß

cschiko 28.03.2023 14:09
StatikerNord schrieb:

Ein Reihenhaus wird immer durch eine zweischalige Trennwand vom nächsten Reihenhaus getrennt. Sonst spricht man von einem Mehrfamilienhaus.
Wenn man ein Reihenhaus kauft oder errichten lässt, muss es später unabhängig von den Nachbarn zurückgebaut werden können. Das gleiche gilt für ein Doppelhaus.
Wenn jetzt aber die Häuser nur durch eine einschalige Trennwand von einander getrennt sind, ist dies voraussichtlich nicht möglich.

Hast du dazu eine Quelle! Nach meinem Kenntnisstand ist dem eben nicht so, sondern es können eben auch Reihenhäuser gebaut werden, die sich eine Wand teilen. Das wird in den meisten Fällen wohl nicht mehr gemacht, eben aufgrund der Schallthematik. Aber möglich ist es und führt nach meiner Kenntnis nicht dazu, dass aus den Reihenhäusern ein Mehrfamilienhaus wird.
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