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ᐅ Geschlossene Bauweise durch begehbare Carports

Erstellt am: 22.06.21 14:47
B
Baufrau23
Baufrau2322.06.21 14:47
Hallo Zusammen,

wir haben eine recht komplizierte Baulücke im Bestand gekauft. Ursprünglich war geplant das Grundstück zu teilen und 2 „Reihenhäuser“ darauf zubauen -klappt nicht da durch absagen vom Bauamt dann die Grundfläche des Erdgeschosses für ein barrierefreies Wohnen nicht ausreicht. Nun die Lösung 2-Familienhaus mit späterer Vermietung der oberen Wohnung.

Herausforderung: es handelt es sich um die geschlossene Bauweise. Die Grundfläche ist jedoch zu groß dass wir die Lücke (14,5m breit) komplett schließen können UND wir sollen laut Bauamt um die 2 Stellplätze zu sichern eine Durchfahrt zum Garten sichern.

Daher kam die Idee ein Carport als Hauptnutzung umzuarrangieren sodass es laut verschiedener Urteile keiner Abstandsfläche bedarf. S.u.
Nun haben wir beim Bauamt nachgefragt wie es sich damit verhält und folgenden „Vorschlag“ erhalten den wir nun irgendwie umsetzen möchten, da es eine kostengünstige Alternative zur Schliessung der Baulücke ist.
„Um die Baulücke zu schließen, reicht es nicht eine „einfache Betonplatte“ als Carport zu bauen. (So wie wir es als Idee angefragt haben siehe Bild.)


Eine Lösungsidee ist: in der ersten UND zweiten Etage jeweils eine Dachterrasse zu bauen: doppelgeschossig mit jeweils Betonbrüstung. Dies könnte eine, noch final zu prüfende, Lösung aus städtebaulicher Perspektive sein die geschlossene Bauweise zu sichern. Brandwände auf der Grundstücksgrenze. Z.B. 3x3 Meter.
Man kann dann sozusagen die obere Terrasse vom Dachgeschoss begehen. Und die aus dem ersten Stock wie in meiner ersten Skizze aufgemalt aus dem ersten Stock.

Leider ist unser befreundeter Architekt der uns Hilft im Urlaub und in 2 Wochen dann der Bauamtsansprechpartner…
Hat jemand so etwas schon umgesetzt und einen Tipp für uns?
Uns ist tatsächlich das optische nicht so wichtig an dieser Stelle. Wir brauchen gerad eine bezahlbare Lösung …

Danke für konstruktive Ideen und Austausch die uns mit unserem Problem helfen.


Urteil: „Maßgeblich ist damit das heutige Abstandflächenrecht. (Auch) danach ist die Garage mit der Dachterrasse nicht in den Abstandsflächen zulässig oder zulassungsfähig, insbesondere handelt es sich nicht um eine privilegierte Grenzgarage nach § 6 Abs. 11 Satz 1 Bauordnung NRW. Dies folgt hier bereits daraus, dass die mittlere Wandhöhe über 3 m liegt. Im Übrigen verliert eine privilegierte Grenzgarage diese Eigenschaft mit der Errichtung einer Terrasse auf ihrem Dach,..“

Architektonische Skizze eines zweistöckigen Hauses mit Eingang, Garage und Fenstern.


Ansicht eines Gebäudes mit überdachter Terrasse, Glastüren im Erdgeschoss und Obergeschossfenstern.
11ant22.06.21 17:13
Du stopfst hier einen Sack voller Einzelinformationen in Deinen Beitrag, der mich im Wesentlichen nur "Bahnhof" (böhmische Dörfer, aber schwäbische Eisenbahn) verstehen läßt. Ist es ein Bebauungsplangebiet, und für das Grundstück wäre eine geschlossene Bebauung (mit Hausgruppen oder mit Kettenhäusern ?) vorgeschrieben ? - ich kriege schon "geschlossene Bebauung" mit "seitlichem Grenzabstand" nicht recht zusammen. Ohne erheblich mehr Infos (Bebauungsplan, Katasterausschnitt, Luftbild, ...) sehe ich Dich lange auf Hilfe warten müssen. Gerade den Fachleuten fehlen dann wesentliche Grundlagen.
Baufrau23 schrieb:

da durch absagen vom Bauamt dann die Grundfläche des Erdgeschosses für ein barrierefreies Wohnen nicht ausreicht.
... überfordert mich zudem auch geistig.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Baufrau2322.06.21 17:29
Daher kam die Idee ein Carport als Hauptnutzung umzuarrangieren sodass es laut verschiedener Urteile keiner Abstandsfläche bedarf. S.u.
Nun haben wir beim Bauamt nachgefragt wie es sich damit verhält und folgenden „Vorschlag“ erhalten den wir nun irgendwie umsetzen möchten, da es eine kostengünstige Alternative zur Schliessung der Baulücke ist.
„Um die Baulücke zu schließen, reicht es nicht eine „einfache Betonplatte“ als Carport zu bauen. (So wie wir es als Idee angefragt haben siehe Bild.)

Eine Lösungsidee ist: in der ersten UND zweiten Etage jeweils eine Dachterrasse zu bauen: doppelgeschossig mit jeweils Betonbrüstung. Dies könnte eine, noch final zu prüfende, Lösung aus städtebaulicher Perspektive sein die geschlossene Bauweise zu sichern. Brandwände auf der Grundstücksgrenze. Z.B. 3x3 Meter.
Man kann dann sozusagen die obere Terrasse vom Dachgeschoss begehen. Und die aus dem ersten Stock wie in meiner ersten Skizze aufgemalt aus dem ersten Stock.
11ant schrieb:

Du stopfst hier einen Sack voller Einzelinformationen in Deinen Beitrag, der mich im Wesentlichen nur "Bahnhof" (böhmische Dörfer, aber schwäbische Eisenbahn) verstehen läßt. Ist es ein Bebauungsplangebiet, und für das Grundstück wäre eine geschlossene Bebauung (mit Hausgruppen oder mit Kettenhäusern ?) vorgeschrieben ? - ich kriege schon "geschlossene Bebauung" mit "seitlichem Grenzabstand" nicht recht zusammen. Ohne erheblich mehr Infos (Bebauungsplan, Katasterausschnitt, Luftbild, ...) sehe ich Dich lange auf Hilfe warten müssen. Gerade den Fachleuten fehlen dann wesentliche Grundlagen.

... überfordert mich zudem auch geistig.
Danke für Deine Nachricht. Vielleicht bist du dann nicht der der meine Frage beantworten kann. Wenn sich jemand mit dem Thema schon befasst hat stelle ich mir vor, dass es nachvollziehbar ist. Geschlossene Bauweise ist schon sehr konkret definiert. Links und rechts am Nachbarn anbauen…. ohne Grenzabstände. Wie baue ich das begehbare Carport mit Dachterrasse also direkt am Nachbarhaus an doppelstockig im ersten Stock und Obergeschoss mit Betonbrüstung?
Siehe Skizze - da wo das einfache Carport eingezeichnet ist. Was muss beachtet werden? Hat jemand Erfahrung / Tipps die über das Urteil hinaus gehen?
Welche Daten fehlen? Vielleicht dass die Baulinie an der vorderen Straßenfront eingehalten werden muss. Aber auch das ist aus meiner Sicht für die Frage nicht relevant …
E
Escroda
23.06.21 00:39
Baufrau23 schrieb:

Wenn sich jemand mit dem Thema schon befasst hat stelle ich mir vor, dass es nachvollziehbar ist.
Ich fürchte, dass Deine Vorstellungen falsch sind.
Baufrau23 schrieb:

Geschlossene Bauweise ist schon sehr konkret definiert. Links und rechts am Nachbarn anbauen…. ohne Grenzabstände.
Jo. Und warum planst Du dann den Hauptbaukörper mit Grenzabstand?
Baufrau23 schrieb:

Wie baue ich das begehbare Carport mit Dachterrasse also direkt am Nachbarhaus an doppelstockig im ersten Stock und Obergeschoss mit Betonbrüstung?
Und genau um diese Frage zu beantworten, muss man den gesamten Bebauungsplan kennen, sofern es einen gibt. Ansonsten braucht es Informationen zur näheren Umgebungsbebauung.
Baufrau23 schrieb:

Was muss beachtet werden?
... dass das vollständige Gebäude auf der Grenze errichtet wird.
Baufrau23 schrieb:

Hat jemand Erfahrung / Tipps die über das Urteil hinaus gehen?
Das Urteil hat mit Deinem Problem nichts zu tun.
Baufrau23 schrieb:

Welche Daten fehlen?
- Der Bebauungsplan
- Die Nachbarbebauung
- Die Gebäudeklasse
- Ein Lageplan (Auszug aus Liegenschaftskarte) vom gesamten Grundstück mit Flächenangabe
Baufrau23 schrieb:

Die Grundfläche ist jedoch zu groß dass wir die Lücke (14,5m breit) komplett schließen können
Warum?
Baufrau23 schrieb:

wir sollen laut Bauamt um die 2 Stellplätze zu sichern eine Durchfahrt zum Garten sichern.
Nur wegen der Stellplätze oder wegen 2. Rettungsweg?
Baufrau23 schrieb:

ein Carport als Hauptnutzung umzuarrangieren
Wie darf ich mir das vorstellen?
Baufrau23 schrieb:

Eine Lösungsidee ist:
Ist das der Vorschlag vom Bauamt?
Baufrau2323.06.21 06:38
Guten Morgen,

alles klar dann danke ich für Eure Zeit. Ja das ist der Vorschlag vom Bauamt. Daher dachte ich die Konzentration auf die diesen Punkt würde ausreichen und es findet sich jemand dem das Thema vertraut ist.. Das Urteil ist der Umkehrschluss für unseren Fall. Eine Garage mit Dachterrasse ist eine Hauptnutzung (statt normal Nebemgebäude da Aufenthalt für Menschen) des Gebäudes und darf im Falle der offenen Bauweise nicht an die Grenze gebaut werden. Wir müssen an die Grenze bauen (geschlossene Bauweise) und würden uns dieses Urteil zu Nutze machen.
Ich warte bis unser Architekt zurück ist. Ich hab’s mir wohl zu leicht vorgestellt.
Das Thema werde ich löschen - wenn ich finde wie das geht. damit nicht noch mehr Leute Zeit investieren.
Beste Grüße und alles Gute.
11ant23.06.21 10:33
Baufrau23 schrieb:

Daher dachte ich die Konzentration auf die diesen Punkt würde ausreichen und es findet sich jemand dem das Thema vertraut ist..
Du hast jemanden gefunden, der mit dem Thema vertraut ist. Und der hat Dir quasi einen Einkaufszettel geschrieben, welche Punkte er noch wissen muß, um Dir qualifiziert helfen zu können. Es ist schade, wenn Dir so viel Service noch nicht Paradies genug ist :-(
Baufrau23 schrieb:

Das Urteil ist der Umkehrschluss für unseren Fall.
"Minus mal Minus gibt Plus" bringt Dich hier aber - außer zu Umkehrtrugschlüssen - nicht weiter. Du kannst eine geschlossene Bauweise nicht einfach dadurch erfüllen, "bei offener Bauweise verbotene" Dinge zu bauen. Warum beantwortest Du einfachste Rückfragen nicht, die erhebliche Unterschiede machen können: beim Kettenhaus würde die Garage auch ohne Terrasse (oder Werkstattraum) genügen, aber bei der Hausgruppe nicht.
Du kannst Dir hier keine Urteile zunutze machen - wohl aber einen Vermessungsingenieur, der Dir nicht nur lediglich mit Fakten gefüttert "fertige" sachkundige Vorschläge servieren kann, sondern Dir sogar noch das Denken abnimmt, welche Fakten er dazu bräuchte.
Bei manchen Leuten habe ich den Eindruck, die gefielen sich in ihrem Blondinen-Selbstbild ...
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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