ᐅ Geringer Bodenrichtwert pot. Problem bei Grundstücksbewertung?
Erstellt am: 16.02.15 21:26
T
toxicmolotof19.02.15 13:28Solche Sprünge (25%) sind aber eher die Ausnahme als die Regel.
Ich habe ja nicht als einziger gekauft. Insgesamt ging es um ca. 50 Grundstücke, was natürlich schon etwas mehr Gewicht hat. Und der Markt bestimmt leider nicht den Wert (aus der Sicht der Bank) sondern nur den Preis. Das ist ein Unterschied, den ja der TE hier auch schon gewittert hat.
T
toxicmolotof19.02.15 20:53Also seit 40 Jahren gab es keinen einzigen Grundstückverkauf für die Ermittlung eines Bodenrichtwertes und dann werden 50 Grundstücke verkauft... ungewöhnlich.
Das mit Nachfrage und Angebot und der Preisbildung hast du schon verstanden oder? Gleichzeitig bildet das dann den dazu passenden Markt.
Und was den Beleihungswert einer Immobilie/eines Grundstückes betrifft so gibt es ziemlich klare Regeln an die sich alle Banken halten müssen. Einen gewissen Spielraum gibt es natürlich, aber die Bank kann nicht willkürlich etwas anderes sagen als das, was der Bodenrichtwert (samt Erläuterung!) zu einem Grundstück sagt. Auch wenn es manchmal so scheint, in diesem Bereich sind Banken nicht bei wünsche dir was. Da hat der Gesetzgeber ein beachtliches Wörtchen mitzureden.
Das mit Nachfrage und Angebot und der Preisbildung hast du schon verstanden oder? Gleichzeitig bildet das dann den dazu passenden Markt.
Und was den Beleihungswert einer Immobilie/eines Grundstückes betrifft so gibt es ziemlich klare Regeln an die sich alle Banken halten müssen. Einen gewissen Spielraum gibt es natürlich, aber die Bank kann nicht willkürlich etwas anderes sagen als das, was der Bodenrichtwert (samt Erläuterung!) zu einem Grundstück sagt. Auch wenn es manchmal so scheint, in diesem Bereich sind Banken nicht bei wünsche dir was. Da hat der Gesetzgeber ein beachtliches Wörtchen mitzureden.
Es geht mir gar nicht darum, über Preisbildung zu diskutieren. Ich möchte lediglich darauf hinweisen, dass eben der Preis (das, was fürs Grundstück gezahlt worden ist) nicht notwendigerweise gleich dem Wert (i. S. von monetärer Sicherheit) aus der Sicht der Bank ist, weil die ja - wie Du schlauerweise angemerkt hast - Vorgaben haben, wie dieser (nachhaltige) Wert zu ermitteln ist, die nicht auf dem reinen Kaufpreis basieren.
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