ᐅ Gebührenbescheid zum Bauantrag
Erstellt am: 25.11.2021 10:54
BW MR BW MR 25.11.2021 10:54
Hallo,
hat jemand schon mal gegen den Gebührenbescheid vom Bauantrag einspruch eingelegt und recht bekommen?
Folgender Fall:
Der Hausbaupreis vom Bauantrag wurde nicht genommen weil er zu günstig scheint,
so hat das Amt ihn um 70.000€ erhöht und auf dieser Grundlage die Gebühr berechnet.
Bevor jetzt einer sagt der Preis vom Bauantrag wäre geschönt nein es ist der wirkliche Preis!
Gruß
hat jemand schon mal gegen den Gebührenbescheid vom Bauantrag einspruch eingelegt und recht bekommen?
Folgender Fall:
Der Hausbaupreis vom Bauantrag wurde nicht genommen weil er zu günstig scheint,
so hat das Amt ihn um 70.000€ erhöht und auf dieser Grundlage die Gebühr berechnet.
Bevor jetzt einer sagt der Preis vom Bauantrag wäre geschönt nein es ist der wirkliche Preis!
Gruß
Isokrates 25.11.2021 11:01
Hallo,
Das Vorgehen in deinem geschilderten Sachverhalt stellt sich ganz einfach dar.
Du legst Einspruch gegen den Gebührenbescheid, Form und Frist gerecht, ein mit der Begründung der im Bauantrag angegebene Preis ist der tatsächliche Preis, die Erhöhung ist rechtswidrig (materiell rechtlich falsch) und als Nachweis legst du deinen Bauvertrag bei, aus dem der tatsächliche Preis hervorgeht.
Das Vorgehen in deinem geschilderten Sachverhalt stellt sich ganz einfach dar.
Du legst Einspruch gegen den Gebührenbescheid, Form und Frist gerecht, ein mit der Begründung der im Bauantrag angegebene Preis ist der tatsächliche Preis, die Erhöhung ist rechtswidrig (materiell rechtlich falsch) und als Nachweis legst du deinen Bauvertrag bei, aus dem der tatsächliche Preis hervorgeht.
BW MR BW MR 25.11.2021 11:20
Isokrates schrieb:
Hallo,
Das Vorgehen in deinem geschilderten Sachverhalt stellt sich ganz einfach dar.
Du legst Einspruch gegen den Gebührenbescheid, Form und Frist gerecht, ein mit der Begründung der im Bauantrag angegebene Preis ist der tatsächliche Preis, die Erhöhung ist rechtswidrig (materiell rechtlich falsch) und als Nachweis legst du deinen Bauvertrag bei, aus dem der tatsächliche Preis hervorgeht.Falls sie den Einspruch ablehnen was könnte das an Gebühr kosten?
Nemesis 25.11.2021 11:27
BW MR BW MR schrieb:
Falls sie den Einspruch ablehnen was könnte das an Gebühr kosten?Der wird nicht abgelehnt, du belegst ja mit Fakten.
Fuchur 25.11.2021 11:33
Schau mal vorher genau in die Gebührenordnung rein, zumindest hier bei uns interessiert der Baupreis nicht, sondern es werden fiktive Rohbausummen aus den Volumen berechnet und herangezogen.
Tom1978 25.11.2021 11:35
Die Frage ist immer wie schnell Du den Bauantrag durchbekommen möchtest. Bis die Entscheidung über den Hauspreis gefällt wird, kann bereits das Jahr 2022 angefangen haben. Und wir sprechen hier über paar Hundert Euro. Ist die Frage was wichtiger ist...
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