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ᐅ Gebäude- und Freifläche im Außengebiet


Erstellt am: 15.10.21 13:19

splash2k515.10.21 13:19
Liebe Hausbau Forum Gemeinde,

ich habe im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Grundstück entdeckt, hierzu hatte ich heute vormittag etliche Telefonate und habe einige Informationen zwar herausbekommen aber leider sind zugleich noch weitere Fragen offen.

Das Wertegutachten habe ich (noch) nicht eingesehen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Flächen für die Landwirtschaft.


Geländeplan mit Parzellen, grünen Feldern und rotem Stempel


Im Beschluss des Amtsgerichtes, werden die Flächen in vier Flurstücken ausgewiesen.
Die Größte Fläche von 1800qm~ werden als Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche ausgewiesen
Die anderen drei Flächen (ca. 200qm) werden nur als Gebäude- und Freifläche ausgewiesen.

Zusatz: "Es handelt sich um Einfamilienhaus (Ausbau von einem Schuppen zum Landarbeiterhaus) Der Umbau zum Wohnhaus erfolgte ca. 1975. Wohnfläche ca. 80qm. 2 Gewächshäuser stehen auf dem Grundstück. Das Objekt befindet sich im Außenbereich.

Kann man hier auch von einer potenziell privaten Nutzung ausgehen?

Ich hatte heute viel telefoniert und leider keine finale Antwort bekommen, außer wenn etwas "umgewidmet" wurde, wie hier das Wohnhaus, das man i.d.R. davon ausgehen kann das heirfür eine Genehmigung vorliegen müsste. (Sonst würde auch im Gutachten stehen, das dass Objekt abgerissen werden müsste). Dagegen spricht die Ausweisung des Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft.

Habt ihr vielleicht noch andere Hinweise und/oder Ideen?

Vielen Dank im voraus für eure Bemühung. Solltet ihr noch andere Hinweise benötigen, sagt gerne Bescheid!
apokolok15.10.21 17:11
Kannst du privat nutzen, wenn du eine Landwirtschaft oder einen anderen privilegierten Betrieb dort betreibst.
Alles andere wird sehr schwierig.
hanghaus200015.10.21 17:20
Ich sehe das wie . Im Außenbereich brauchst gute Beziehungen zur Gemeinde um das umzuwidmen.
splash2k515.10.21 17:31
Danke für eure Antworten.

Ich war vorhin dort schauen, es ist definitiv nichts von einem Landwirtschaft Betrieb zu sehen, eher verwildertes Gelände. Im Haus selbst war es definitiv bewohnt.

Warum darf den dann ein Wohnhaus dort stehen, was ja offiziell so genannt wird im Gutachten?

Das erschließt sich mir nicht so ganz.
Also eurer Meinung nach keine Chance?

Das Grundstück etc. ist nämlich wirklich wunderbar!
apokolok15.10.21 17:37
Wenn da mal jemand eine Landwirtschaft betrieben hat, dann aber z.B. alt wurde und keinen Erben hatte, der das weiter macht, darf der 'Altbauer' oder z.B. seine Witwe da auch weiter leben.
Aber bei Verkauf geht das halt nicht mehr. Google doch mal ein bisschen nach Bauen im Außenbereich.
Grundsatz ist: im Außenbereich darf NICHT gebaut werden. Dann kommen Ausnahmen, wie eben z.b. die Landwirtschaft, Kiesgrube, Gärtnerei usw.
Manche schaffen es mit viel Diskussion mit den Behörden, dass vorhandene Gebäude weitergenutzt oder auch saniert werden dürfen. Neubau kommt so gut wie nie vor. Ist aber immer ein langer und nerviger Weg, der nur selten von Erfolg gekrönt ist.
hanghaus200015.10.21 17:41
Wie hoch ist denn die Kaufsumme? Das beantwortet oft die Frage.

Du schreibst doch: " (Ausbau von einem Schuppen zum Landarbeiterhaus) Der Umbau zum Wohnhaus erfolgte ca. 1975."

Landarbeiterhaus ist genehmigungsfaehig.

Wenn die Nutzung nicht mehr Landwirtschaftlich ist, droht dem der Abbruch.

Neubau nur bei begruendeter entsprechender Nutzung. z.B. Koenntest ja Alpakas zuechten.
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