ᐅ Gebäude- und Freifläche im Außengebiet
Erstellt am: 15.10.2021 13:19
konibar 15.10.2021 17:42
es müsste eine Gebiets-Einstufung nach §35 geben !?
Was besagt die?
Wenn es faktisch die Funktion eines Wohnhauses mitbringt bedeutet dies nicht automatisch,
dass es nach WA (wohnen allgemein) genutzt werden darf.
Aber dies kann auch noch Landesspezifisch unterschiedlich sein.
Was besagt die?
Wenn es faktisch die Funktion eines Wohnhauses mitbringt bedeutet dies nicht automatisch,
dass es nach WA (wohnen allgemein) genutzt werden darf.
Aber dies kann auch noch Landesspezifisch unterschiedlich sein.
splash2k5 15.10.2021 20:41
Hallo zusammen,
erstmal vielen lieben Dank für die Antworten.
Nun, die Frage die sich mir zweitrangig gestellt hat ist was den "zur entsprechenden Nutzung" bedeutet.
Zählen dazu auch "nur" Hühner? Geht es immer im betrieblichen Kontext, sprich Gewerbe?
Der Standort liegt in NRW.
Der Verkehrsrichtwert liegt bei 115.000€.
erstmal vielen lieben Dank für die Antworten.
Nun, die Frage die sich mir zweitrangig gestellt hat ist was den "zur entsprechenden Nutzung" bedeutet.
Zählen dazu auch "nur" Hühner? Geht es immer im betrieblichen Kontext, sprich Gewerbe?
Der Standort liegt in NRW.
Der Verkehrsrichtwert liegt bei 115.000€.
apokolok 15.10.2021 21:59
Du kannst möglicherweise auch Hühner züchten.
Aber ja, da muss schon ein gewerbliches Interesse dahinter stehen. In welchem Ausmaß, keine Ahnung.
An dem Preis siehst du ja auch, dass es sich eben nicht um eine ganz normale Immobilie handelt.
Einfach billige Scheune auf dem Acker kaufen und dann unsere kleine Farm spielen geht halt nicht.
Würde sonst jeder machen und Deutschland hätte gar keine unbesiedelten Flächen mehr.
Aber ja, da muss schon ein gewerbliches Interesse dahinter stehen. In welchem Ausmaß, keine Ahnung.
An dem Preis siehst du ja auch, dass es sich eben nicht um eine ganz normale Immobilie handelt.
Einfach billige Scheune auf dem Acker kaufen und dann unsere kleine Farm spielen geht halt nicht.
Würde sonst jeder machen und Deutschland hätte gar keine unbesiedelten Flächen mehr.
Myrna_Loy 15.10.2021 22:20
Man muss in der Regel, hauptgewerblich als Landwirt etc pp tätig und Mitglied der entsprechenden Kammern sein, oder direkter Nachfahre eines solchen. Ansonsten erlischt das Privileg, im geschützten Außenbereich wohnen zu dürfen.
hanghaus2000 16.10.2021 10:31
Hast denn schon bei der Gemeinde nachgefragt? Dein Freund und Helfer sollte das Bauamt sein. 100 k klingt ja nun nicht nach Acker. Aber eben auch nicht nach Bauplatz. Willst das Haus umbauen oder abreissen?
Lies erstmal das Wertgutachten. Da stehen dann auch eventuell Nutzungsbedingungen und Grundbucheintragung drin.
Lies erstmal das Wertgutachten. Da stehen dann auch eventuell Nutzungsbedingungen und Grundbucheintragung drin.