ᐅ Gartenbauer nennt nur Nettopreise
Erstellt am: 14.12.20 13:13
Alessandro14.12.20 13:13
ich hab gerade die Endrechnung vom Gartenbauer bekommen, in der alle ausgemachten Preise als Nettopreise ausgewiesen sind.
Das heißt die Preise, die mir der Gartenbauer immer genannt hat und die wir auch gemeinsam dokumentiert haben, waren als netto zu verstehen.
Laut meinem Verständnis darf man als Handwerker gegenüber dem Endkunden nur Bruttopreise nennen. Ist das richtig?
Es geht um eine Differenz von knapp 6.000,-!
Was kann ich tun?
Das heißt die Preise, die mir der Gartenbauer immer genannt hat und die wir auch gemeinsam dokumentiert haben, waren als netto zu verstehen.
Laut meinem Verständnis darf man als Handwerker gegenüber dem Endkunden nur Bruttopreise nennen. Ist das richtig?
Es geht um eine Differenz von knapp 6.000,-!
Was kann ich tun?
hampshire14.12.20 13:15
An welcher Stelle fiel das auf? Beim Angebot oder erst bei der Abrechnung? Das würde mein Handeln beeinflussen.
Grundsätzlich muss ein Handwerker Bruttopreise inkl. USt. jedem Privatkunden gegenüber ausweisen. Anderenfalls berteibt er unlauteren Wettbewerb und kann bis zu 25000€ Strafe zahlen. Du hast gute Verhandlungskarten, die Du fair ausspielen solltest - je nach Besprochenem, Güte der ggfs. geleisteten Arbeiten und Beziehung.
Grundsätzlich muss ein Handwerker Bruttopreise inkl. USt. jedem Privatkunden gegenüber ausweisen. Anderenfalls berteibt er unlauteren Wettbewerb und kann bis zu 25000€ Strafe zahlen. Du hast gute Verhandlungskarten, die Du fair ausspielen solltest - je nach Besprochenem, Güte der ggfs. geleisteten Arbeiten und Beziehung.
Alessandro14.12.20 13:16
an der Stelle an der ich den Brief geöffnet und die Summe der Rechnung gesehen habe
rick201814.12.20 13:18
Leider sprechen fast alle auf dem Bau immer nur von netto. Daher immer wichtig nachzufragen.
Was heißt ausgemacht? Hast du einen schriftlichen Vertrag?
Handwerker sind verpflichtet gegenüber Endverbrauchern den Endpreis, sprich mit Mehrwertsteuer zu nennen.
Was heißt ausgemacht? Hast du einen schriftlichen Vertrag?
Handwerker sind verpflichtet gegenüber Endverbrauchern den Endpreis, sprich mit Mehrwertsteuer zu nennen.
nordanney14.12.20 13:19
Alessandro schrieb:
Das heißt die Preise, die mir der Gartenbauer immer genannt hat und die wir auch gemeinsam dokumentiert haben,Wie dokumentiert? Meines Wissens musst Du als Verbraucher nur davon ausgehen, dass die Dir genannten Preise brutto sind. Solltest damit auch den genannten/vereinbarten Preis als brutto verstehen. Alles andere darf der Handwerker nicht machen.hampshire14.12.20 13:21
Alessandro schrieb:
an der Stelle an der ich den Brief geöffnet und die Summe der Rechnung gesehen habeAlle Karten sind in Deiner Hand. Selbst ein Hinweis auf AGB ist nicht zulässig.