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ᐅ Garantieleistung ? keine wasser rohre vorhandem


Erstellt am: 03.09.09 14:43

rockford-103.09.09 14:43
hallo zusammen

wer kann mir helfen?

wir haben ein Haus vor 2 jahren übernommen und uns wurde damals vom verkeufer ( vorbesitzer) gesagt das im dachgeschoss die wasser leitungen in der steigzone vorhanden sind und ein nachträgliches bad einbaubahr währe. Ihm wurde das so auch gesagt, und auf den revisionsplänen sind sie auch eingetzeichnet. nun haben wir zur vorabklärung die steigzone aufgeklopft und siehe da, natürlich ist nichts da. wer weiss wenn ich nun belangen kann weil die rohre nicht das sind! oder gucken wir in dir röhre?
das haus wurde übrigens von einem generalunternehmen 1999 erstellt und 2000 bezogen. wer kann ich nun belangen?

Generalunternehmer
Vorbesitzer
Sanitär ( leider konkurs)


vielen dank im Voraus für eure unterstüzung

mfg stefan
MODERATOR07.09.09 11:35
Hallo Stefan,

Ich denke, Sie werden niemanden mehr belangen können.
Der GU hatte vertragliche Pflichten nur dem damaligen Bauherrn gegenüber - wobei die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Baumängeln eh schon abgelaufen wäre (beträgt 5 Jahre).
Dem Verkäufer/Vorbesitzer müsste man Vorsatz nachweisen können; das wird schwerlich möglich sein, da er auf Grund der Zeichnung auch vom Vorhandensein der Leitungen ausgegangen ist.
Dem Sanitärunternehmer müsste man nachweisen (wäre er nicht konkurs), dass er vertragswidrig gehandelt hatte, also die Leitungen entgegen der Planung bewusst nicht eingebaut hatte (möglich, dass während der Bauzeit die Leitungen ins Dachgeschoss nicht geplant waren).
rockford-107.09.09 21:21
so eine sch.... ! das habe ich mir auch so gedacht, aber die hoffnug stirbt ja meisens zuletzt. also in dem fall ran an den meisel, und steigzone aufklopfen. danke für deine meinung.

mfg

stefan
leitungenvorbesitzerdachgeschosskonkurs