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ᐅ Garagenposition am Grundstück - Entscheidunghilfe


Erstellt am: 25.11.22 09:23

kbt0925.11.22 13:29
hanghaus2023 schrieb:

Eine Grenzgarage gehört an die Grenze.
Bei der Grundstücksbreite muss es aber keine Grenzgarage sein 😉 Es ist auch sehr gut, wenn man rund um laufen kann.
Und, dieses Grundstück kann sich auch die breite Garage leisten. Macht es wesentlich einfacher, Fahrräder etc. abzustellen und auch schnell zur Nutzung raus zuschieben.

Ich plädiere f. Variante 4 --- 28 m Breite - 2x3 m Grenzabstand - 9 m Garage bleiben 13 m Breite fürs Haus.
geschützte Südwestecke und mit Terrasse dort schöner Abstand zu den Nachbarn, Sonne kann rundum ins Haus.

Lageplan: zentrales Haus mit Parkplätzen, Straße, umliegende Nachbar- und unbebaubare Flächen.
RomeoZwo25.11.22 14:03
kbt09 schrieb:

Ich plädiere f. Variante 4
Die Terrasse ist dann ab 18:00 "schattig". Kann gewünscht sein, oft hat man aber im Sommer gerne den Sonnenuntergang, der aber im NORD-Westen stattfindet. Kommt jetzt sicher auf die genaue Ausrichtung des Grundstücks an. Glaube kaum, dass die Straße auf das Grad genau Ost-West ist.
kbt0925.11.22 15:05
Eher ab 19 Uhr. Ein Teil zum Sitzen soll ja eh überdacht werden, die Überdachung könnte man gleich sehr schön in dieser Ecke machen und noch einen Teil Terrasse weiter nach Süden rausziehen. Für den Genuß des Sonnenuntergangs kann man sich auch noch eine kleine Ecke mit Bank in den Südwesten des Grundstücks stellen. Ich fände es auch gut, wenn das Zimmer "Arbeiten" noch ein Ostfenster bekäme.

Die Westterrasse von Variante 2 geht auf jeden Fall in den Baugrenzenbereich ... weiß nicht, wie das aussieht mit Genehmigung.

Man sollte auch prüfen, aus welchen Richtungen die unangenehmen Winde hauptsächlich kommen. Da könnte die Garage im Westen eben die gut geschützte Ecke werden.
Sunshine38725.11.22 15:14
Es stimmt schon, dass ab c.a 18 Uhr die 3m hohe Garagenwand ganz schön Schatten auf die Terrasse werfen wird (auf einen großen Teil der Terrasse) und spätestens ab 19 Uhr ist die Terrasse dann ganz im Schatten. Zum Thema der Baugrenze: Selbst, wenn die Terrasse außerhalb der Baugrenze liegen sollte kann man meiner Meinung nach sehr realistisch eine Befreiung beim Bauamt erreichen um die Terrasse direkt an die Grenze zu bauen, wenn der Bauer vom Nachbarfeld zustimmt und wenn man die Garage wie ich vorgeschlagen habe nur 6m Breit macht und dafür die vollen 9m nach hinten macht hat man nach hinten nicht nur einen viel besseren Raum zum abstellen als diesen länglichen Streifen bei 7x6m sondern bringt auch noch gut eine Terrasse mit 3x6m auf der Westseite und 5x6m auf der Südseite in L Form unter.
kbt0925.11.22 15:23
Wenn man Garagen breiter als 6 m machen kann und 2 Autos unterbringen muss, würde ich sie auch breiter machen, statt länger.
kbt09 schrieb:

Variante 4 --- 28 m Breite - 2x3 m Grenzabstand - 9 m Garage bleiben 13 m Breite fürs Haus.
Ich hatte ja 9 m Garagenbreite angesetzt und eben 6 m Tiefe .. weil man dann den zusätzlichen Bereich von Garten UND Straßenseite besser erreichen kann. Und, wenn man wie in Variante 4 eben keine Grenzgarage macht, kann man den Zugang für den zusätzlichen Abstellbereich in der Garage sogar seitlich erfolgen lassen. Für mein Dafürhalten immer die bessere Variante, wenn auch Fahrräder etc. unterzubringen sind. Denn bei den heute üblichen breiten Autos ist das immer eine Laviererei an den Autos vorbei.

Und, die Ostseite erhält Licht im Haus, das ganze Jahr über.
Steffi3325.11.22 16:40
Ich glaube, ich würde das Haus um 90 Grad gedreht planen.. dann hat man in alle Richtungen Platz.. und stößt weder in Ost noch in West so dicht an die Grenzen. Das Küchenfenster an der kurzen Seite könnte z.B. zur Straße zeigen.
terrassegrenzgaragebaugrenze